Drucksache - 1463/III
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda empfiehlt mehrheitlich der BVV die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung des BA(9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).
(Text
liegt vor) Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte
von Berlin 1463
/ III Vorlage – zur
Beschlussfassung – über Beitragspflichtige hydraulische Erweiterung von Mischwasseranlagen durch die Berliner Wasserbetriebe in der Bellermannstr. im Bereich zwischen Prinzenallee und Stettiner Str. Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Der beitragspflichtigen hydraulischen Erweiterung von
Mischwasseranlagen durch die Berliner Wasserbetriebe in der Bellermannstr. im
Bereich zwischen Prinzenallee und Stettiner Str. wird zugestimmt. A)
Begründung: - 2 - Die Anhörung der Beitragspflichtigen gemäß § 3 Abs. 3
S. 1 StrABG ist im wesentlichen erfolgt. Nach § 3 Abs. 3 S. 3 StrABG sind die
Äußerungen der Beitragspflichtigen in die Entscheidung über die Ausbaumaßnahme
einzubeziehen. Deswegen werden diese Äußerungen hier kurz dargestellt. Von 30 Angeschriebenen äußerten sich bisher 3: in
einem Fall wurde der Nutzungsfaktor nach § 14 Straßenausbaubeitragsgesetz
wunschgemäß erläutert. In einem anderen Fall wurde dem Einwand eines Anliegers,
ein Vollgeschoss im Rahmen ebenfalls des § 14 StrABG weniger zu berücksichtigen
nach Rücksprache mit der Abteilung Planen und Genehmigen stattgegeben. Im
dritten und letzten Fall legte ein bislang unbeteiligter Dritter für einen
Anlieger „Widerspruch“ ein, beantragte Fristverlängerung und Akteneinsicht.
Hierüber wurde noch nicht entschieden, da eine Vollmacht noch nicht vorgelegt
wurde. B) Rechtsgrundlage: Straßenausbaubeitragsgesetz, insbesondere § 3 Abs. 3 StrABG (Einbeziehung der Äußerungen der
Beitragspflichtigen in die Entscheidung / Zustimmungserfordernis der BVV) C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die
Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf
Einnahmen und Ausgaben: Einnahmen:
Kassenwirksam werden voraussichtlich ca. 80.000 €, da aufgrund § 21 Abs. 3 S. 2
StrABG bei mehrfach erschlossenen Grundstücken ein Nachlass von 1/3 zu gewähren
ist. Dieses Drittel trägt der Landeshaushalt. b)
Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine Berlin, den 08.12.2009 Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |