Drucksache - 1463/III  

 
 
Betreff: Beitragspflichtige hydraulische Erweiterung von Mischwasseranlagen durch die Berliner Wasserbetriebe in der Bellermannstraße im Bereich zwischen Prinzenallee und Stettiner Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2009 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Entscheidung
19.01.2010 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2010 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 08.12.2009
2. Beschlussempfehlung zur Vorlage zur Beschlussfassung des Umweltausschusses vom 19.01.2010
3. Beschluss vom 21.01.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda empfiehlt mehrheitlich der BVV die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung des BA

(9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).

 

 

 

(Text liegt vor)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                      1463 / III

 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über

Beitragspflichtige hydraulische Erweiterung von Mischwasseranlagen durch die Berliner Wasserbetriebe in der Bellermannstr. im Bereich zwischen Prinzenallee und Stettiner Str.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der beitragspflichtigen hydraulischen Erweiterung von Mischwasseranlagen durch die Berliner Wasserbetriebe in der Bellermannstr. im Bereich zwischen Prinzenallee und Stettiner Str. wird zugestimmt.

 

A)    Begründung:
Das Gebiet des Vorhabens "Berlin IV, Tgb. Prinzenallee II" von Osloer Straße bis Wiesenstraße im Bezirk Mitte liegt in einem Bereich, in dem die Berliner Wasserbetriebe eine flächenhafte Sanierung, Berlin IV, in mehreren Teilgebieten planen, bzw. bereits geplant haben und die in den folgenden Jahren realisiert werden wird. Angrenzend ist für den Bereich Berlin X auch eine flächenhafte Sanierung bereits geplant worden. Beide Netze überschneiden sich in der Bellermannstraße, wo der Mischwasserhauptsammler "Maul 2000 h" zum vorhandenen Pumpwerk X (Bellermannstraße 6) führt. Von dort wird das anfallende Mischwasser über Abwasserdruckleitungen dem Klärwerk zugeführt. In Berlin IV und X sind zusätzliche Reinigungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen in den Regenüberlauf- und Misch-wassernetzen geplant. Durch den geplanten Abbruch / Neubau des Schachtes 003 RÜ 27 (mit einer erhöhten Überlauf- und Bewirtschaftungsschwelle), der zum Bereich Berlin X gehört, ist die vorgezogene Realisierung von Maßnahmen aus dem Vorhaben Berlin IV, Prinzenallee II notwendig. In Vorbereitung der konkreten Sanierungsplanung wurde eine hydraulische Berechnung des gesamten Gebietes Berlin IV durchgeführt, um daraus weitere notwendige Maßnahmen abzuleiten. Es wurden mehrere Staubereiche in der Abwasserleitung bei dieser Berechnung festgestellt. Als Schlussfolgerung ergab sich, dass mehrere Haltungen in unterschiedlichen Straßen, so auch in der Bellermannstraße hydraulisch erweitert werden müssen. Nur so ist sicherzustellen, dass es zu keinen überstauenden Mischwasserkanälen bei Starkregenereignissen kommt. Ein Sanierungskonzept wurde erarbeitet und diente als Grundlage für die Planung. Die Leistungen werden in offener Bauweise ausgeführt. Die Kanäle stammen ungefähr aus den Jahren 1920/1930.

 


                                                       - 2 -

 

 

Die Anhörung der Beitragspflichtigen gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 StrABG ist im wesentlichen erfolgt. Nach § 3 Abs. 3 S. 3 StrABG sind die Äußerungen der Beitragspflichtigen in die Entscheidung über die Ausbaumaßnahme einzubeziehen. Deswegen werden diese Äußerungen hier kurz dargestellt.

 

Von 30 Angeschriebenen äußerten sich bisher 3: in einem Fall wurde der Nutzungsfaktor nach § 14 Straßenausbaubeitragsgesetz wunschgemäß erläutert. In einem anderen Fall wurde dem Einwand eines Anliegers, ein Vollgeschoss im Rahmen ebenfalls des § 14 StrABG weniger zu berücksichtigen nach Rücksprache mit der Abteilung Planen und Genehmigen stattgegeben. Im dritten und letzten Fall legte ein bislang unbeteiligter Dritter für einen Anlieger „Widerspruch“ ein, beantragte Fristverlängerung und Akteneinsicht. Hierüber wurde noch nicht entschieden, da eine Vollmacht noch nicht vorgelegt wurde.

 

 

B)    Rechtsgrundlage: Straßenausbaubeitragsgesetz, insbesondere

§ 2 Abs. 2 StrABG (Erweiterung)

§ 3 Abs. 3 StrABG (Einbeziehung der Äußerungen der Beitragspflichtigen in die Entscheidung / Zustimmungserfordernis der BVV)

 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)       Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:                                                       
Ausgaben: Die Baumaßnahme wird von den Berliner Wasserbetrieben finanziert. Die Baukosten betragen nach deren Auskunft ca. 651.000 €, wovon nach Abzug der Übernennweiten und Anwendung der Dreikanalberechnung ca. 135.000 € beitragsfähig sind. Davon sind aufgrund § 8 Abs. 4 f Spalte III StrABG 65 % zu nehmen, es ergeben sich ca. 88.000 €. Diese sind umlagefähig.

 

Einnahmen: Kassenwirksam werden voraussichtlich ca. 80.000 €, da aufgrund § 21 Abs. 3 S. 2 StrABG bei mehrfach erschlossenen Grundstücken ein Nachlass von 1/3 zu gewähren ist. Dieses Drittel trägt der Landeshaushalt.

 

b)       Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

Berlin, den 08.12.2009

 

 

 

Dr. Hanke                                                                   Gothe

Bezirksbürgermeister                                              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 
 

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