Drucksache - 1433/III  

 
 
Betreff: Gedenken braucht Raum - Entfernen der Werbetafeln rund um das Mahnmal an der Putlitzbrücke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Mahr 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
12.11.2009 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2010 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 03.11.2009
2. Beschluss vom 12.11.2009
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.01.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                1433/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

 

Gedenken braucht Raum – Entfernen der Werbetafeln rund um das Mahnmal an der Putlitzbrücke

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.11.2009 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1433/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass alle Werbeschilder auf der östlichen Seite der Putlitzbrücke um das Mahnmal für die aus Berlin deportierten jüdischen Opfer des Nationalsozialismus entfernt werden und dass dort keine weiteren Werbetafeln mehr angebracht werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 05.01.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt wird diesen Beschluss ab sofort umsetzen und die zuständigen Mitarbeitern/Innen entsprechend unterweisen.

Bezüglich des dort bestehenden Fahnenmastanhängers wurde mit dem Genehmigungsinhaber Kontakt aufgenommen, damit dieser einen Standort außerhalb des Bereiches des Mahnmals wählt. Das Werbeschild wurde daraufhin umgehend entfernt.

 

 

Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:             keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                         keine

 

 

Berlin,                   

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 
 

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