Drucksache - 1301/III  

 
 
Betreff: Zukunftswerkstatt Lehrter Straße / Kruppstraße
hier: Kleingartenanlagen im Gutachterverfahren Lehrter Straße berücksichtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion, Fraktion der SPD Neuhaus Koch, Gruppe Graue 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Gruppe Graue
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2010 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 09.06.2009
2. Austauschblatt vom 16.06.2009
3. Beschluss vom 18.06.2009
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.01.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                        Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                1301/III

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

      Zukunftswerkstatt Lehrter Straße / Kruppstraße

       hier: Kleingartenanlage im Gutachterverfahren Lehrter Straße berücksichtigen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.06.2009 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1301/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit der Vivico, im Rahmen der Wettbewerbsunterlagen für das städtebauliche Gutachterverfahren Lehrter Straße von jedem beauftragten Büro jeweils mindestens eine städtebauliche Variante erarbeiten zu lassen, die den Erhalt der bisherigen Kleingärten/Kleingartenanlagen berücksichtigt.

 

Hierbei ist zu beachten, dass dem Bezirk keine Mittel zum Ankauf von Flächen zur Verfügung stehen.

 

Das Bezirksamt hat am 24.11.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

In einem konkurrierenden und kooperativen Gutachterverfahren kann von den seitens der Vivico beauftragten Gutachterbüros keine Variantenplanung verlangt werden.

Intention der Gutachterbüros soll es sein, mit Ihrer Entwurfslösung zu überzeugen. Bei einer Planung in Varianten werden sie befürchten müssen, dass ihre favorisierte Lösung durch die andere unterminiert würde. Angesichts der Haltung der Vivico und anderer objektiver Gründe (wie der nicht bestehenden Aussicht, dass das Land Berlin hier Flächen zum Zwecke einer Kleingartennutzung erwirbt) müssen sie ferner davon ausgehen, dass eine Variante, die definitiv eine Erhaltung der Kleingärten zugrunde legt, keine Aussicht hätte, ausgewählt zu werden.

Dies schließt nicht aus, sondern fordert eine städtebauliche Qualität, die maßgeblich durch einen hohen Grad an Durchgrünung und qualitätvolle Freiflächen innerhalb und außerhalb der Baufelder geprägt sein soll.

Im Rückfragenkolloquium wurde mit Bezug auf den BVV-Beschluss 1301/III vom 22.06.09 und die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 06.07.09 auf die Frage, ob im Planungsgebiet wieder Kleingärten angesiedelt werden, wie folgt geantwortet:

 

Die Erhaltung bzw. Wiedererrichtung von Kleingärten auf Grundstücksflächen der Vivico wird seitens der Eigentümerin nicht angestrebt. Gärten und Grünflächen in unmittelbarer Verbindung mit den baulichen, insbesondere den Wohnnutzungen sind erwünscht.

Der Grünzug sollte den Wegebeziehungen, der Biotopentwicklung sowie verschiedenen Spiel- und Sportmöglichkeiten vorbehalten bleiben.

 

                                                            - 2-

 

Das nicht zu bebauende Schleicher-Grundstück kann zu etwa einem Drittel im Sinne eines Gemeinschaftsgartens entwickelt werden (die beiden anderen Drittel sollten der Wegeverbindung sowie einer Erweiterung des Spielplatzes dienen).

 

Da realistischer Weise von einer schrittweisen Entwicklung ausgegangen werden kann, wird von den Gutachtern gefordert, Möglichkeiten und Strategien einer teilbereichsbezogenen und phasenweisen Entwicklung des Gebietes aufzuzeigen. (S. 10 der Bearbeitungsgrundlagen) Diese Leistung gehört zu den vier wichtigsten Beurteilungskriterien des Auswahlgremiums. (S. 19 der Bearbeitungsgrundlagen). In diesem Zusammenhang sind die Gutachter darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die Gartennutzer den Wunsch äußerten, möglichst lange ihren Garten betreiben zu können.

 

Ferner bot nach dem Zwischenkolloquium am 14.09.09 die öffentliche Veranstaltung am gleichen Tage die Möglichkeit, den Gutachtern wichtige Hinweise und Empfehlungen zu geben. Von dieser Möglichkeit wurde rege Gebrauch gemacht.

 

Die Abendveranstaltung mit der öffentlichen Präsentation und Diskussion der 3 Konzepte an den Plänen mit den Verfassern wurde von ca. 80 Personen besucht.

Alle drei Gutachterteams haben das Gartenthema in ihren Konzepten aufgegriffen: Carpaneto-Schöningh/Koehl/Sinai schlagen „Bürger- und Pioniergärten“ im Verlauf des bahnbegleitenden Grünzuges, im Bereich östlich des Schleicher-Geländes und im südlichen Abschnitt vor. Das Team ASTOC/bgmr schlägt vor, die baulichen Entwicklungsphasen darauf abzustimmen, dass der Bereich der Gärten der Eisenbahnlandwirtschaft erst in der letzten Phase in Anspruch genommen wird und schlägt ferner Community-Gärten im Bereich des Schleicher-Grundstücks vor. Das Team SauerbruchHutton/Hager belässt  innere Teilbereiche des Gartenareals unbebaut und integriert sie in einen hochwertigen inneren Freiraum zwischen einer Townhouse-Wohnbebauung entlang der Lehrter Straße und großvolumiger Gewerbe-Wohn-Bebauung entlang der Bahn.

Die Teams erhielten am 14.09.09 u. a. die Empfehlung der Verfahrensträger, Hochbauten nur für das Vivico-Grundstück zu planen und den seit Jahren geplanten bahnbegleitenden Grünzug zu beachten. In der Auswahlsitzung am 02.11.09 wurde eines der überarbeiteten Konzepte für die Weiterentwicklung ausgewählt. Am 24.11.09 wird das ausgewählte Konzept in einer weiteren öffentlichen Veranstaltung präsentiert. Auch die beiden anderen Konzepte werden ausgestellt. Das Ergebnis des Gutachterverfahrens wird zum Jahresende dokumentiert.

 

Das Gutachterverfahren Lehrter Straße ist ein Baustein der Zukunftswerkstatt. Die Zukunftswerkstatt ist mehr als das Gutachterverfahren:

„Im Rahmen der Zukunftswerkstatt Lehrter Straße / Kruppstraße (die mit diesem Gutachterverfahren nicht abgeschlossen sein wird) dürfte das Ergebnis des Gutachterverfahrens nachfolgend auch im Hinblick auf sozial tragfähige Wohnungs- und Nutzungsangebote bzw. -möglichkeiten i. V. m. immobilienwirtschaftlichen Aspekten zur baulichen Umsetzung konkretisiert werden.“ (Protokoll des Rückfragenkolloquiums).

Dieses bedeutet:

Nach Abschluss des Gutachterverfahrens wird nicht nur das BP-Verfahren einzuleiten sein. Es werden ferner Bauherren, Käufer, potentielle Mieter/Nutzer zu akquirieren und frühzeitig in den weiteren Entwicklungsprozess einzubinden sein. Die städtebauliche Entwicklung der Lehrter Straße Ostseite ist kein beliebiges Immobilienverwertungsprojekt, sondern ist darauf auszurichten, ein ökologisches und soziale Vorzeigeprojekt zu werden.

Das Entwicklungsziel für das Planungsgebiet impliziert daher den Anspruch

            innovative Möglichkeiten des Bauens im Sinne von Nachhaltigkeit und sozialer Stadt zu sondieren (z. B: Rohbau-Selbstausbau von Wohnungen zur Baukosten-Senkung, UEP-Förderungen für Passiv- und 0-Energiehäuser, Pflegepatenschaften von Freiflächen – Beispiel Nahariya-Siedlung, Mietkaufmodelle, etc.). Das Stadtumbauprogramm kann dabei impulsgebend zur Seite stehen.

 

 

                                                                        - 3 -                                                               (zu DS 1301/III)

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                         Keine

 

 

Berlin, den 24.11.09

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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