Drucksache - 1261/III  

 
 
Betreff: Moderne Schulen in Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion, Fraktion der FDP Lundkowski 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Entscheidung
09.07.2009 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2010 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 19.05.2009
2. Austauschblatt vom 26.05.2009
5. Beschlussempfehlung Schule vom 09.07.2009
6. Beschluss vom 17.09.2009
7. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.01.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                             . Januar 2010

Abt. Bildung und Kultur                                                                          (: 9018-33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drs.-Nr. 1261/III

Mitte von Berlin 

                                               

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme – über

 

Moderne Schulen in Mitte                                      

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2009 folgende  Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1261/III)

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit der Schulaufsicht und unter Einhaltung der Leitvorstellungen für die Aufhebung und Zusammenlegung von Schulen im Rahmen des zu aktualisierenden Schulentwicklungsplanes bei Zusammenlegungen von Schulen folgendes zu beachten und zu gewährleisten:

 

Zielvereinbarungen und Schulprofile sowie Curricula müssen annähernd vergleichbar sein; falls nicht, so muss

  1. geprüft werden, ob ein Zusammenfügen pädagogisch und räumlich möglich ist,
  2. ob geringfügige Veränderungen möglich sind, ohne die eigentliche pädagogische Zielstellung grundlegend zu verändern oder
  3. es muss das pädagogische Konzept ausgewählt werden, welches die größte Zustimmung aller beteiligten Schulgremien erzielt hat. Sind die Unterschiede zu groß, dann notfalls:
  4. Einrichtung eines Steuerungsteams unter Einbindung der Eltern

5.      Erarbeitung neuer Profile, Zielvereinbarungen und Curricula. Dazu ist es notwendig, dass sich die Schulen auf diesen Prozess ohne Zeitdruck vorbereiten können und alle Betroffenen, also auch Eltern und SchülerInnen, in diesen Prozess involviert werden.

Die Ausstattungen der Schulen (z.B. Unterrichtsräume, Werkräume und Schulhöfe) sollten dabei besondere Beachtung finden.“

 

Das Bezirksamt hat am 12.01.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Der Prozess der Aufhebung oder Zusammenlegung von Schulen wird im Bezirk Mitte in enger Abstimmung zwischen dem Schulamt und der bezirklichen Schulaufsicht auf Grundlage der „Leitvorstellungen für die Aufhebung und Zusammenlegung von Schulen“ vom 27.05.2004 der Senatsschulverwaltung organisiert, die wesentliche Elemente des BVV-Beschlusses enthalten.

 

Vorschläge für Schulnetzänderungen werden regelmäßig gemäß der in diesen Leitvorstellungen aufgeführten standortbezogenen und qualitativen Kriterien unterbreitet und die Entscheidungen auf Basis des vorgeschlagenen Musterablaufplans vorbereitet.

 

In allen aktuellen Fällen der Schulnetzveränderungen werden die Zusammenlegungen begleitet durch Steuerungsteams in den beteiligten Schulen. Die Initiierung dieser Steuerungsrunden erfolgt nach Absprache mit dem Schulamt durch die Schulaufsicht.

In vielen Fällen werden die Prozesse und damit vor allem die Arbeit der Steuerungsteams durch einen externen Schulbegleiter unterstützt. Dieser sichert die Organisation eines professionellen Ablaufs und eine neutrale Moderation des Prozesses ab und kann hilfreiche Empfehlungen bei der Lösung inhaltlicher Probleme anbieten. Die Finanzierung des Schulbegleiters erfolgt durch die Schulaufsicht. Er wird auf Wunsch der Schule selbst oder auf Empfehlung der Schulaufsicht eingesetzt und stammt aus dem Team von ProSchul oder weist langjährige Erfahrungen in der Begleitung und Unterstützung von Veränderungsprozessen in Schulen auf.

Das Bezirksamt empfiehlt den Schulen die Einbindung mindestens der Eltern auch in die Steuerungsteams. Auch in den Sitzungen der bezirklichen schulischen Gremien wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Eltern und ggfls. auch die Schüler eine unmittelbare Teilnahme in den Steuerungsteams einfordern sollten, so die Schulleitungen dies nicht von sich aus betreiben. In der Praxis wird dies in vielen, aber nicht allen Fällen gewährleistet. Die Organisation des Beteiligungsprozesses ist letztlich Angelegenheit der Schule selbst, insbesondere der Schulkonferenz. Das Bezirksamt kann hier nur beratend und empfehlend wirken. Wo jedoch die unmittelbare Beteiligung in den Steuerungsteams nicht vorlag, werden mindestens die Eltern in den meistens intensiv ausdifferenzierten Unterarbeitsgruppenstrukturen eingebunden. Diese Unterarbeitsgruppen befassen sich mit einzelnen Aspekten des Zusammenlegungsprozesses. Auch die Einbindung des Schulträgers in diesen Prozess erfolgt regelmäßig über Unterarbeitsgruppen, die sich mit dem Raumkonzept bzw. laufenden oder geplanten Baumaßnahmen befassen.

Die Entscheidungen über das Schulprogramm und das pädagogische Profil liegen bei den Schulen bzw. der Schulaufsicht. Sie werden durch entsprechende Beschlüsse der Schulkonferenzen und Genehmigungen der Schulaufsicht dokumentiert. Bei Interesse könnte der Schulausschuss sich durch die Schule und die Schulaufsicht im Rahmen der Ausschussarbeit über die inhaltlichen Konzeptionen der Schule berichten lassen.

Die Schulprogrammentwicklung orientiert sich dabei häufig auch an den räumlichen Potentialen und Ausstattungen der Schulen. In allen Fällen, wo inhaltliche Konzepte entsprechende Raum- oder Ausstattungsveränderungen bedürfen, stehen sie immer unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Mit der Schulaufsicht ist verabredet, dass in diesen Fällen die Schulprogramme vom Schulamt mitgezeichnet werden müssen.

Die Erfahrungen der Vergangenheit und auch die Einschätzungen der Betroffenen in den Schulen selbst zeigen auf, dass für den Prozess der Zusammenlegung zweier Schulen in der Regel 1 – 1,5 Jahre zu veranschlagen sind. Diese Zeit wird als ausreichend, aber auch als erforderlich angesehen, die Fragen des zukünftig gemeinsamen Betriebsablaufs und der Erarbeitung eines gemeinsam getragenen inhaltlichen Konzepts und die vorbereitende Umsetzung dieses Konzepts zu klären.

In der Regel soll der Zeitpunkt der förmlichen (und damit auch konzeptionellen) auch mit der räumlichen Zusammenlegung korrespondieren. In wenigen Ausnahmefällen unterscheiden sich diese Zeitpunkte voneinander. Dann wird die förmliche Zusammenlegung auf Wunsch der Schule selbst oder die räumliche Zusammenlegung auf Grund finanzieller Zwänge des Bezirks vorverlegt.

Über den Fortgang der Arbeit in den Steuerungsteams der von Zusammenlegung betroffenen Schulen soll im Schulausschuss durch Schulamt, Schulaufsicht und ggfls. auch die Schule selbst einmal im Quartal berichtet werden.

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin, den

 


Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin

 

 
 

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