Drucksache - 0973/III  

 
 
Betreff: Haushalt entlasten - Klima schützen - Arbeitsplätze schaffen I:
Energieverbrauchsenkung durch Energiesparpartnerschaften und Sanierungscontracting
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann von Dassel für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2010 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 07.10.2008
2. Beschluss vom 17.10.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.09.2009
4. Beschluss vom 17.09.2009
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.01.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                  Datum: 14.12.2009

Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt                         Tel.:     9018 44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 0973/III

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Haushalt entlasten – Klima schützen – Arbeitsplätze schaffen I:

Energieverbrauchssenkung durch Energiesparpartnerschaften und Sanierungscontracting

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 16.10.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0973/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Energieverbrauch in allen bezirkseigenen Bürodienstgebäuden, die dauerhaft genutzt werden sollen, deutlich zu senken. Die dafür notwendigen Investitionen sollen mit Hilfe einer Energiesparpartnerschaft mit privaten Dritten durch diese vorfinanziert werden. Neben Investitionen in die Anlagentechnik sollen bei dafür geeigneten Gebäuden auch Investitionen in die Gebäudehülle vorgenommen werden. Sofern notwendig, soll daher neben der klassischen Energiesparpartnerschaft auch ein so genanntes Sanierungscontracting ausgeschrieben werden.

 

Dabei ist sicherzustellen, dass

 

1.      frühzeitig Vereinbarungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen getroffen werden, die deren notwendige Zustimmung zu langjährigen Verpflichtungs-ermächtigungen gewährleistet,

2.      die Beschäftigten der jeweiligen Bürodienstgebäude frühzeitig, umfassend und verständlich von den Planungen, den mit den Bauarbeiten verbundenen Unannehmlichkeiten und den durch die Investitionen angestrebten Entlastungen der Bezirksämter und der Umwelt unterrichtet werden,

3.      die Beschäftigten zu eigenen Vorschlägen zur Energieeinsparung aufgefordert, diese, sofern technisch und ökologisch sinnvoll, umgesetzt und im Rahmen des
verwaltungsinternen Vorschlags- und Ideenmanagements prämiert werden,

4.      in der Ausschreibung der Energiesparpartnerschaft den jeweiligen Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt wird, von einer verhaltensbedingten Verminderung des Energieverbrauches finanziell zu profitieren sowie

 

 

5.      in der Ausschreibung der Energiesparpartnerschaft die Verpflichtung zu einer ständig erreichbaren Hotline aufgenommen wird, um Probleme bei der Um-setzung der Energiesparmaßnahmen schnellstmöglich abstellen zu können.

Um die notwendigen, umfangreichen Vorarbeiten zügig leisten zu können, ist die dafür zuständige Abteilung des Bezirksamtes aus anderen Abteilungen des Bezirksamts mit geeignetem Fachpersonal befristet zu verstärken.

 

Der BVV ist bis zur Sitzung im März 2009 zu berichten.

 

Das Bezirksamt verweist auf den Zwischenbericht des Bezirksamtes an die Bezirksverordnetenversammlung vom 17.09.2009 und hat am 05.01.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Eine Benennung von Bürodienstgebäuden zur Aufnahme in eine Energiesparpartnerschaft basiert nunmehr auf dem BVV-Beschluss vom 15.10.2009 Drs-Nr. 1400/III, der aus heutiger Sicht die in der nachfolgenden Tabelle benannten Immobilien für ein entsprechenden Vertrag vorsieht.

So sind die aufgeführten Immobilien in ein Interessenbekundungsverfahren für eine Energiesparpartnerschaft aufzunehmen.

 

Tabelle Dienstgebäude für ein Interessenbekundungsverfahren gemäß Drs-Nr. 1400/III vom 15.10.2009:

 

 

IKT-NR.

BEZEICHNUNG

PLZ

1

904015

BDG Mathilde-Jacob-Platz 1

10551

2

904017

BDG Müllerstr. 146

13353

3

904018

BDG Müllerstr. 147

13353

4

904020

BDG Reinickendorfer Str. 60-60b

13347

5

904001

WBE Linienstr.162(VHS)

10115

6

915036

WBE Wallstr.42-49

10179

7

904001

BDG Alt-Moabit 82b

10555

8

904040

BDG Parochialstr. 1-3

10179



Das Energie- und Ressourcenmanagement hat die Bearbeitung zur Vorbereitung des Verfahrens aufgenommen.


Das Interessenbekundungsverfahren ist gemäß BVV Beschluss bis zum 21.01.2010 vorzubereiten.
 
Die Grundlagen zum Abschluss eines Energiesparpartnerschaftsvertrages orientieren sich einmal an den Forderungen der in den Positionen 1 - 5 dieser Vorlage getroffenen Aussagen, den Hinweise aus dem Zwischenbericht, aber auch an den Erfahrungen, die aus dem Energiesparpartnerschaftsvertrag Pool 18 gemacht wurden.


Da eine personelle Verstärkung des Energie -und Ressourcenmanagement auf Grund fehlender Fachkräfte, aber auch auf Grund der bekannten angespannten Haushaltslage, bisher nicht möglich ist, wird die Bearbeitung im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten durchgeführt.


Wir bitten, diesen Bericht als Schlussbericht anzusehen, da die Fortsetzung der Bearbeitung, zur Energieverbrauchssenkung durch Energiesparpartnerschaften und Sanierungscontracting, mit dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Mitte vom 15.10.2009 Drs-Nr. 1400/III auszuführen ist.

 

Rechtsgrundlage:

 

§§ 13 i.V.m. 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:


keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:


keine

 

 

Berlin, den ..........................

 

 

 

 

Dr. Christian Hanke                                                                         Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen