Drucksache - 1598/VI  

 
 
Betreff: Solidarität statt Ausgrenzung: Sozialer Ausgleich bei Großereignissen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPD, Fraktion DIE LINKEFraktion der SPD, Fraktion DIE LINKE
Verfasser:Fischer, Riedel 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen Entscheidung
09.07.2024 
26. öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen      
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
1. DA SPD vom 19.06.2024
2. ÄA zum DA LINKE vom 20.06.2024
3. AtB SPD vom 07.07.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, wie in DS 1679/V, weiterhin darauf zu achten, dass im Umgang mit Obdachlosencamps oder einzelner obdachlosen Personen jederzeit die Würde obdachloser Menschen gewahrt bleibt. Dies ist unter Einbeziehung der fachlich zuständigen bezirklichen Stellen und deren Partner auf Landesebene sowie relevanter Träger sicherzustellen. Um dies zu gewährleisten, möge das Bezirksamt folgende Punkte sicherstellen:

  1. Räumungen sollen im Übrigen zukünftig nur durchgeführt werden, wenn Sozialarbeiter:innen der sozialen Wohnhilfe vor Ort anwesend sind, um die betroffenen Personen unmittelbar zu unterstützen.
  1. Jede Räumung soll vom Bezirksamt erfasst werden, einschließlich detaillierter Angaben zur Anzahl der betroffenen Menschen und Tiere sowie deren Verbleib. Das Bezirksamt hat darüber hinaus der BVV in den entsprechenden Fachausschüssen über die vorgenommenen Räumungen regelmäßig zu berichten.
  1. Es ist darauf zu achten, dass Informationsmaterialien, die den Betroffenen vor einer Räumung ausgehändigt werden, in die einschlägigen Sprachen (Englisch, Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch, Russisch, Ungarisch, Tschechisch, Serbisch, Arabisch, Türkisch) übersetzt werden, um sicherzustellen, dass alle Betroffenen die notwendigen Informationen verstehen können.

 

  1. Das Bezirksamt verpflichtet sich, dass bei profitorientierten Großveranstaltungen, die eine Räumung von öffentlichen Plätzen nach sich ziehen, ein Prozentsatz in Höhe von 5% der Sondernutzungsgebühren, die die Veranstalter an den Bezirk zu zahlen haben, an Projekte der Sozialen Wohnhilfe, der Straßensozialarbeit und die Präventionsarbeit in den Haushalt eingestellt werden. Dabei werden die Sondernutzungsgebühren umsatzorientiert erhöht. Zur besseren Nachverfolgbarkeit soll ein eigener Haushaltstitel dafür geschaffen werden. Die so eingestellten Mittel sollen in die Bereitstellung von langfristigen Wohnlösungen, den Bau und die Erhaltung von Notunterkünften und die Unterstützung von Programmen zur sozialen Reintegration fließen.

 

  1. Solange den Betroffenen keine Unterbringung in einer geeigneten  Unterkunft mit entsprechender Betreuung (z.B. für psychisch- und suchtkranke Menschen) oder geeignete Wohnungen angeboten werden kann, soll die Räumungen der betroffenen Person(en) aus dem öffentlichen Raum ausgesetzt werden, da es anderweitig lediglich zu Verdrängungseffekten, nicht aber zu einer Lösung für die betroffene Person kommt.

 

 
 

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