Drucksache - 1555/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die geschlechtliche Vielfalt und die Gleichberechtigung aller Geschlechter im Sport zu unterstützen und Sportler*innen, wenn gewünscht, zusätzliche Umkleidemöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Beispielsweise durch die Zugänglichkeit von Schiedsrichter*innen-/Lehrer*innenkabinen o.ä.
Der Ausschuss für Sport empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme des Antrags (2 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/ Die Grünen, 3 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 1 Ja-Stimme der Fraktion DIE LINKE, 4 Nein-Stimmen der Fraktion der CDU, 0 Enthaltungen).
Begründung:
Zweigeschlechtliche Zuweisungspraxen (z.B. Einteilung in „männliche“ und „weibliche“ Umkleide- und Toilettenräume) stellen für viele trans*, inter* und nicht-binäre Sportler*innen eine Barriere dar. Gemeinsame Umkleideorte sollten immer gegeben sein, es sollte jedoch bei Bedarf auch ein alternativer Umkleideort ermöglicht werden - gerne pragmatisch durch die Zugänglichmachung von vorhandenen Schiedsrichter*innen-/Lehrer*innenkabinen o.ä.
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