Drucksache - 1547/VI  

 
 
Betreff: Mediankorrekturfaktor abschaffen oder fair gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Kreße, Massalme, von Dassel und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Entscheidung
02.07.2024 
28. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 11.06.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gemeinsam mit den anderen Bezirken gegenüber dem Senat, bzw. im Rahmen von Verhandlungen zur Neugestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bezirken und dem Land, für eine Abschaffung des Mediankorrekturfaktors oder eine faire Anwendung des Mediankorrekturfaktors einzusetzen.

Begründung:

Der Mediankorrekturfaktor (MKF) soll sicherstellen, dass die Bezirke in Summe nicht mehr Budget für ein Produkt erhalten als die Bezirke in Summe für dieses Produkt aufgewendet haben. Eine solche „Überbezahlung“ der Bezirke ist rechnerisch möglich, da sich der Zuweisungspreis für die jeweiligen Produkte nicht aus dem Durchschnittspreis alle bezirklichen Stückkosten ergibt, sondern den Median zur Grundlage hat, der aus dem Mittelwert der Stückkosten des 6. und 7. teuersten/ billigsten Bezirkes errechnet wird. Allerdings wendet der Senat den MKF nur an, wenn die Bezirke in Summe mehr Budget erhalten würden als sie in Summe für ein Produkt aufgewendet haben. Im gegenteiligen Fall, wenn also die Bezirke in Summe mehr Budget aufgewandt haben als die Bezirke in Summe über den aus dem Median gebildeten Zuweisungspreis erhalten, wird der MKF nicht angewandt.

Kurz gesagt, der Senat schöpft aus der Verwendung des Medians entstandene Gewinne der Bezirke ab, die aus der Verwendung des Medians entstehenden Verluste verbleiben bei den Bezirken. Geht man von einer gleichmäßigen Verteilung von Budgetverlusten und Budgetgewinnen durch die Verwendung des Medians aus – bei Verwendung eines Durchschnittswertes würden in der Summe aller Bezirke weder Budgetgewinne noch Budgetverluste möglich sein – droht dem Bezirk für das Jahr 2025 ein für den Bezirk nicht zu verantwortender, weil nicht beeinflussbarer Budgetverlust innerhalb des Produktsummenbudgets von 7,5 Mio. Euro (siehe VzK zur Drs. 931/IV vom 03.05.2024 Anlage 1 und 2).

Unabhängig von den selbst zu verantwortenden Budgetproblemen durch zu hohe Stückkosten entzieht der Senat somit dem Bezirk durch die unlautere Anwendung dieser mathematischen „Glättungsformel“ 7,5 Mio. Euro (Verwaltungsprodukte ohne Transferprodukte 5,6 Mio Euro), die für die Erfüllung der zahlreichenden bezirklichen Aufgaben unerlässlich sind.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen