Drucksache - 1544/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht einen zügigen Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorzubereiten. Der Aufstellungsbeschluss soll auf folgenden zuvor erarbeiten Vereinbarungen in Form eines letter of intent (LOI) erfolgen:
Darüber hinaus möge das Bezirksamt in Abstimmung mit dem Vorhabenträger planungsrechtlich prüfen, ob
Sollte das planungsrechtlich nicht möglich sein sollen 5.1. 30% der temporär vermietbaren Serviced Apartements, sukzessive 2.190 qm von 7.300 qm für soziale und mietpreisgedämpfte Apartementnutzungen auf Grundlage eines durch das Bezirksamt organisierten und den Vorhabenträger finanzierten Interessensbekundungsverfahrens (IBV) z.B. an soziale Träger unter besonderer Berücksichtigung vulnerabler Personenkreise vermietet werden. Die Mietpreise sollen sich an den geförderten Mieten des Fördermodells 3 (11,50 /qm Netto kalt) mit einer Laufzeit von 30 Jahren orientieren.
Begründung: Durch die einseitige und kurz fassende kritische Bewertung der Siegerentwürfe durch das Berliner Baukollegium, insbesondere hinsichtlich der Bewertung der vorgestellten Gebäudehöhen ist das zuletzt aufgegleiste Verfahren hin zu einem geordneten und mit der Bezirkspolitik besprochenen Bauplanungsrecht in Frage gestellt worden. Die sozialräumliche Nahversorgung der umliegenden Wohnbevölkerung benötigt die anvisierten Nutzungen, relevante Flächenanteile sollen dem Gemeinwohl zu Gute kommen. Die mit dem Zuwachs um 7.600 qm Nutzfläche verbundene Erhöhung des Bodenwertes des Grundstücks um rund 5 Millionen Euro soll hierbei anteilig als Maßstab für die Gemeinwohlorientierung genutzt werden. Um das insgesamt solide und begrüßenswerte Gesamtprojekt der überarbeiteten Siegerentwürfe und deren Finanzierung nicht zu gefährden, ist Verlässlichkeit und Kooperationswille der Bezirkspolitik und der Verwaltung wichtig und richtig sowie die Selbstverpflichtung des Vorhabenträgers, einen Beitrag zur gemeinwohlorientierten Bezirksentwicklung zu leisten.
Änderungstext der Fraktion der CDU:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht einen zügigen Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorzubereiten. Das Hochhaus soll entlang der im Ausschuss für Stadtentwicklung und Facility Management sowie im 2-stufigen Wettbewerbsverfahren vereinbarten Höhe (bis Oberkante Gebäudeabschluss) von 115m weiterentwickelt werden. Dabei soll das oberste Vollgeschoss (Oberkante Bodenbelag) bei 95 m liegen.
Begründung: Durch die einseitige und kurz fassende kritische Bewertung der Siegerentwürfe durch das Berliner Baukollegium, insbesondere hinsichtlich der Bewertung der vorgestellten Gebäudehöhen ist das zuletzt aufgegleiste Verfahren hin zu einem geordneten und mit der Bezirkspolitik besprochenen Bauplanungsrecht in Frage gestellt worden. Die sozialräumliche Nahversorgung der umliegenden Wohnbevölkerung benötigt die anvisierten Nutzungen, relevante Flächenanteile sollen dem Gemeinwohl zugutekommen. Um das insgesamt solide und begrüßenswerte Gesamtprojekt der überarbeiteten Siegerentwürfe und deren Finanzierung nicht zu gefährden, ist Verlässlichkeit und Kooperationswille der Bezirkspolitik und der Verwaltung wichtig und richtig sowie die Selbstverpflichtung des Vorhabenträgers, einen Beitrag zur gemeinwohlorientierten Bezirksentwicklung zu leisten.
Ursprungstext: (Austauschblatt)
Das Bezirksamt wird ersucht einen zügigen Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorzubereiten. Der Aufstellungsbeschluss soll auf folgenden zuvor erarbeiten Vereinbarungen in Form eines letter of intent (LOI) erfolgen:
Darüber hinaus möge das Bezirksamt in Abstimmung mit dem Vorhabenträger planungsrechtlich prüfen, ob
Sollte das planungsrechtlich nicht möglich sein sollen
5.1. 30% der temporär vermietbaren Serviced Apartements, sukzessive 2.190 qm von 7.300 qm für soziale und mietpreisgedämpfte Apartementnutzungen auf Grundlage eines durch das Bezirksamt organisierten und den Vorhabenträger finanzierten Interessensbekundungsverfahrens (IBV) z.B. an soziale Träger unter besonderer Berücksichtigung vulnerabler Personenkreise vermietet werden. Die Mietpreise sollen sich an den geförderten Mieten des Fördermodells 3 (11,50 /qm Netto kalt) mit einer Laufzeit von 30 Jahren orientieren.
Begründung: Durch die einseitige und kurz fassende kritische Bewertung der Siegerentwürfe durch das Berliner Baukollegium, insbesondere hinsichtlich der Bewertung der vorgestellten Gebäudehöhen ist das zuletzt aufgegleiste Verfahren hin zu einem geordneten und mit der Bezirkspolitik besprochenen Bauplanungsrecht in Frage gestellt worden. Die sozialräumliche Nahversorgung der umliegenden Wohnbevölkerung benötigt die anvisierten Nutzungen, relevante Flächenanteile sollen dem Gemeinwohl zu Gute kommen. Um das insgesamt solide und begrüßenswerte Gesamtprojekt der überarbeiteten Siegerentwürfe und deren Finanzierung nicht zu gefährden, ist Verlässlichkeit und Kooperationswille der Bezirkspolitik und der Verwaltung wichtig und richtig sowie die Selbstverpflichtung des Vorhabenträgers, einen Beitrag zur gemeinwohlorientierten Bezirksentwicklung zu leisten.
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