Drucksache - 1544/VI  

 
 
Betreff: Ein neues Hochhaus an der Jannowitzbrücke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Massalme, Kreße und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Stadtentwicklung, Facility Management Entscheidung
26.06.2024 
31. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
16.07.2024 
32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 11.06.2024
2. ÄA CDU vom 18.06.2024
3. Austauschblatt Grüne vom 20.06.2024
4. ÄA SPD vom 15.07.2024
5. AtB Grüne vom 16.07.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht einen zügigen Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorzubereiten. Der Aufstellungsbeschluss soll auf folgenden zuvor erarbeiten Vereinbarungen in Form eines letter of intent (LOI) erfolgen:

  1. Verbindliche Planung und Umsetzung des Hochhauses nach dem Berliner Hochhausleitbild u. a. unter Berücksichtigung von Mischnutzungen der Kategorie 1 und 2 mit einem verbindlichen Nutzflächenanteil (NF) von 70% in der Nutzungskategorie 1 sowie 30% in der Nutzungskategorie 2.
  2. Die öffentlichen Nutzungen der Kategorie 2 sollen in den unteren Geschossen (Sockel) nachgewiesen werden.
  3. Das Hochhaus wird mit einer Höhe von 95 Metern (Oberkante Gebäudeabschluss) und einer Bruttonutzfläche von 31.000qm und damit einem BGF Gewinn von 7.600 qm gegenüber dem gültigen B Plan weiter entwickelt.
  4. Im Bebauungsplanverfahren sind die neuen Leitlinien zum klimagerechten Bauen festzusetzen, insbesondere hinsichtlich der Nutzung regenerativer Energien, des Gebäudeenergieverbrauchs sowie den Einsatz nachhaltiger Baustoffe und deren Recyclierbarkeit

 

Darüber hinaus möge das Bezirksamt in Abstimmung mit dem Vorhabenträger planungsrechtlich prüfen, ob

  1. die anvisierten Flächenanteile der temporär vermietbaren Serviced Apartements auch regulären Wohnnutzungen mit anteilig 30% nach dem Förderweg 3 als mietpreisgedämpfte und förderfähige Wohnungen zugeführt werden können.

Sollte das planungsrechtlich nicht möglich sein sollen

5.1.            30% der temporär vermietbaren Serviced Apartements, sukzessive 2.190 qm von 7.300 qm für soziale und mietpreisgedämpfte Apartementnutzungen auf Grundlage eines durch das Bezirksamt organisierten und den Vorhabenträger finanzierten Interessensbekundungsverfahrens (IBV) z.B. an soziale Träger unter besonderer Berücksichtigung vulnerabler Personenkreise vermietet werden. Die Mietpreise sollen sich an den geförderten Mieten des Fördermodells 3 (11,50 /qm Netto kalt) mit einer Laufzeit von 30 Jahren orientieren.

  1. Die weiteren Nutzungen, insbesondere die öffentlich zugängliche und begrünte Dachterrasse sowie das Mobilitätskonzept (Nachweis An- und Ablieferung auf dem Grundstück sowie PKW-freie Planung ohne Tiefgarage) sollen im Bebauungsplan gleichsam festgehalten werden.
  2. Die erhebliche Bodenwertsteigerung durch mehr Baurecht soll nur für den Fall in Aussicht gestellt werden, dass der Vorhabenträger HB Reavis das Projekt selber verwirklicht. Wird das Projekt weiter veräert, insbesondere durch einen Share Deal, wird das neue B-Plan Verfahren abgebrochen. Es gilt dann der existierende B-Plan I-43b VE.

 

Begründung:

Durch die einseitige und kurz fassende kritische Bewertung der Siegerentwürfe durch das Berliner Baukollegium, insbesondere hinsichtlich der Bewertung der vorgestellten Gebäudehöhen ist das zuletzt aufgegleiste Verfahren hin zu einem geordneten und mit der Bezirkspolitik besprochenen Bauplanungsrecht in Frage gestellt worden. Die sozialräumliche Nahversorgung der umliegenden Wohnbevölkerung benötigt die anvisierten Nutzungen, relevante Flächenanteile sollen dem Gemeinwohl zu Gute kommen. Die mit dem Zuwachs um 7.600 qm Nutzfläche verbundene Erhöhung des Bodenwertes des Grundstücks um rund 5 Millionen Euro soll hierbei anteilig als Maßstab für die Gemeinwohlorientierung genutzt werden.

Um das insgesamt solide und begrüßenswerte Gesamtprojekt der überarbeiteten Siegerentwürfe und deren Finanzierung nicht zu gefährden, ist Verlässlichkeit und Kooperationswille der Bezirkspolitik und der Verwaltung wichtig und richtig sowie die Selbstverpflichtung des Vorhabenträgers, einen Beitrag zur gemeinwohlorientierten Bezirksentwicklung zu leisten.

 

 

Änderungstext der Fraktion der CDU:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht einen zügigen Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorzubereiten.

Das Hochhaus soll entlang der im Ausschuss für Stadtentwicklung und Facility Management sowie im 2-stufigen Wettbewerbsverfahren vereinbarten Höhe (bis Oberkante Gebäudeabschluss) von 115m weiterentwickelt werden. Dabei soll das oberste Vollgeschoss (Oberkante Bodenbelag) bei 95 m liegen. 

 

Begründung:

Durch die einseitige und kurz fassende kritische Bewertung der Siegerentwürfe durch das Berliner Baukollegium, insbesondere hinsichtlich der Bewertung der vorgestellten Gebäudehöhen ist das zuletzt aufgegleiste Verfahren hin zu einem geordneten und mit der Bezirkspolitik besprochenen Bauplanungsrecht in Frage gestellt worden.

Die sozialräumliche Nahversorgung der umliegenden Wohnbevölkerung benötigt die anvisierten Nutzungen, relevante Flächenanteile sollen dem Gemeinwohl zugutekommen.

Um das insgesamt solide und begrüßenswerte Gesamtprojekt der überarbeiteten Siegerentwürfe und deren Finanzierung nicht zu gefährden, ist Verlässlichkeit und Kooperationswille der Bezirkspolitik und der Verwaltung wichtig und richtig sowie die Selbstverpflichtung des Vorhabenträgers, einen Beitrag zur gemeinwohlorientierten Bezirksentwicklung zu leisten.

 

 

Ursprungstext: (Austauschblatt)

 

Das Bezirksamt wird ersucht einen zügigen Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorzubereiten. Der Aufstellungsbeschluss soll auf folgenden zuvor erarbeiten Vereinbarungen in Form eines letter of intent (LOI) erfolgen:

 

  1. Verbindliche Planung und Umsetzung des Hochhauses nach dem Berliner Hochhausleitbild u. a. unter Berücksichtigung von Mischnutzungen der Kategorie 1 und 2 mit einem verbindlichen Nutzflächenanteil (NF) von 70% in der Nutzungskategorie 1 sowie 30% in der Nutzungskategorie 2.

 

  1. Die öffentlichen Nutzungen der Kategorie 2 sollen in den unteren Geschossen (Sockel) nachgewiesen werden.

 

  1. Das Hochhaus soll entlang der im Ausschuss für Stadtentwicklung und Facility Management sowie im 2-stufigen Wettbewerbsverfahren vereinbarten Höhe (bis Oberkante Gebäudeabschluss) von 115m weiterentwickelt werden. Dabei soll der Abschluss des das obersten Vollgeschosses (Oberkante Bodenbelag) bei 95 m liegen.

 

  1. Im Bebauungsplanverfahren sind die neuen Leitlinien zum klimagerechten Bauen festzusetzen, insbesondere hinsichtlich der Nutzung regenerativer Energien, des Gebäudeenergieverbrauchs sowie den Einsatz nachhaltiger Baustoffe und deren Recyclierbarkeit

 

 

Darüber hinaus möge das Bezirksamt in Abstimmung mit dem Vorhabenträger planungsrechtlich prüfen, ob

 

  1. die anvisierten Flächenanteile der temporär vermietbaren Serviced Apartements auch regulären Wohnnutzungen mit anteilig 30% nach dem Förderweg 3 als mietpreisgedämpfte und förderfähige Wohnungen zugeführt werden können.

 

Sollte das planungsrechtlich nicht möglich sein sollen

 

5.1.              30% der temporär vermietbaren Serviced Apartements, sukzessive 2.190 qm von 7.300 qm für soziale und mietpreisgedämpfte Apartementnutzungen auf Grundlage eines durch das Bezirksamt organisierten und den Vorhabenträger finanzierten Interessensbekundungsverfahrens (IBV) z.B. an soziale Träger unter besonderer Berücksichtigung vulnerabler Personenkreise vermietet werden. Die Mietpreise sollen sich an den geförderten Mieten des Fördermodells 3 (11,50 /qm Netto kalt) mit einer Laufzeit von 30 Jahren orientieren.

 

  1. Die weiteren Nutzungen, insbesondere die öffentlich zugängliche und begrünte Dachterrasse sowie das Mobilitätskonzept (Nachweis An- und Ablieferung auf dem Grundstück sowie PKW-freie Planung ohne Tiefgarage) sollen im Bebauungsplan gleichsam festgehalten werden.

 

Begründung:

Durch die einseitige und kurz fassende kritische Bewertung der Siegerentwürfe durch das Berliner Baukollegium, insbesondere hinsichtlich der Bewertung der vorgestellten Gebäudehöhen ist das zuletzt aufgegleiste Verfahren hin zu einem geordneten und mit der Bezirkspolitik besprochenen Bauplanungsrecht in Frage gestellt worden.

Die sozialräumliche Nahversorgung der umliegenden Wohnbevölkerung benötigt die anvisierten Nutzungen, relevante Flächenanteile sollen dem Gemeinwohl zu Gute kommen.

Um das insgesamt solide und begrüßenswerte Gesamtprojekt der überarbeiteten Siegerentwürfe und deren Finanzierung nicht zu gefährden, ist Verlässlichkeit und Kooperationswille der Bezirkspolitik und der Verwaltung wichtig und richtig sowie die Selbstverpflichtung des Vorhabenträgers, einen Beitrag zur gemeinwohlorientierten Bezirksentwicklung zu leisten.

 

 
 

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