Drucksache - 1541/VI  

 
 
Betreff: Wohnen auf Zeit in Milieuschutzgebieten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Kreße, Massalme, Mihram und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Stadtentwicklung, Facility Management Entscheidung
26.06.2024 
31. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
16.07.2024 
32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 11.06.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, inwieweit die einzelnen Modelle des Wohnens auf Zeit nach dem sozialen Erhaltungsrecht der Genehmigungspflicht unterliegen und sie entsprechend zu versagen, wenn die Tatbestände für negative städtebauliche Folgewirkungen vorliegen.

Begründung:

Die Gebietsbindung spielt beim Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung eine entscheidende Rolle. Zeitlich befristete Wohnmodelle konterkarieren an dieser Stelle die erhaltungsrechtlichen Zielsetzungen, welche darauf abzielen negative Auswirkungen auf die Auslastung bzw. Nutzung der lokalen Infrastruktur zu vermeiden.

 

 
 

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