Drucksache - 1529/VI  

 
 
Betreff: Kein Abbau von Bildungsangeboten an Mittes Volkshoch-, Musik- und Jugendkunstschulen wegen veränderter arbeitsrechtlicher Bedingungen für seine Honorarkräfte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion der SPD
Verfasser:Kreße, Massalme, von Dassel und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 11.06.2024
2. ÄA SPD vom 18.06.2024
3. Beschluss vom 20.06.2024

Das Bezirksamt wird ersucht, das Angebot in Mittes Volkshoch-, Musik- und Jugendkunstschulen in seiner Qualität und in seinem Umfang auch unter veränderten arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Übergangszeitraum bis zur Etablierung des neuen „Drei-Säulen-Modells“ für die bisher dort auf Honorarbasis tätigen Beschäftigten zu sichern.

Dazu ist in Zusammenarbeit mit den zuständigen Senatsverwaltungen, den anderen Bezirken, der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse zu prüfen:

Wie das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.06.2022 umzusetzen ist und für welche bisher auf Honorarbasis tätigen Beschäftigten sich zukünftig eine Sozialversicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung ergibt und in welchem Verfahren diese zeitnah umgesetzt werden kann;

Wie Beschäftigungsverhältnisse ohne offensichtliche Sozialversicherungspflicht rechtlich zulässig modifiziert und für die Betroffenen finanziell angemessen gestaltet werden können und

für welche Tätigkeiten die Fortsetzung der bisherigen Beschäftigung auf Honorarbasis rechtlich zulässig ist.

Sofern Beschäftigungsverhältnisse ohne Sozialversicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung einer tariflichen Grundlage bedürfen, wird das Bezirksamt ersucht sich beim Senat für eine entsprechende Initiative bei der Tarifgemeinschaft der Länder einzusetzen.

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht gemeinsam mit den anderen Bezirken gegenüber dem Senat unmissverständlich darauf zu drängen, dass das Bildungsangebot an den bezirklichen Volkshoch-, Musik- und Jugendkunstschulen mindestens im bisherigen Umfang erhalten bleiben kann und die durch die veränderte Einschätzung des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften drohenden Mehrkosten vollständig vom Land getragen werden.

Im Vertrauensschutz auf die bisher zulässigen Regeln für Beschäftigungen auf Honorarbasis von Lehrkräften sollen auslaufende Verträge mit Lehrkräften verlängert werden, sofern deren Sozialversicherungspflicht nicht unstrittig gegeben ist.

 

 

 

Erledigungsfrist: 01.10.2024

 

 
 

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