Drucksache - 1431/VI  

 
 
Betreff: Drei 24/7-Einrichtungen für wohnungslose Menschen in Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Sanehy, Diederich, Lötzer und die anderen Mitglieder der Fraktion Die Linke 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.04.2024 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen Entscheidung
07.05.2024 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 16.04.2024
2. BE SozABüDWohn vom 07.05.2024
3. Beschluss vom 16.05.2024

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass mindestens drei neue Einrichtungen für wohnungslose Menschen geschaffen werden, die an allen Tagen durchgängig geöffnet sind, d.h. tagsüber zum ausruhen und nachts zum sicheren Schlafen zur Verfügung stehen. Verbunden damit soll eine sozialarbeiterische Betreuung, die diesen Menschen bei Suchtthemen hilft, bei der Antragstellung auf Leistungen beim Jobcenter, Sozialamt etc. berät und so einen Beitrag dazu leistet, um diesen Menschen wieder eine Rückkehr zu einem geregelten Leben zu ermöglichen.

 

Es soll angestrebt werden, noch in diesem Jahr eine Einrichtung im Gebiet von Moabit einzurichten (vielleicht nahe dem inzwischen geschlossenen „Warmen Otto“), eine im Wedding und eine im Umfeld des Alexanderplatzes.

 

Im Laufe des Jahres 2025 soll dann mit Blick auf den kommenden Doppelhaushalt geprüft werden, wie diese Einrichtungen dauerhaft finanziert werden können und ob eventuell noch weitere solche Einrichtungen nötig sind, um der steigenden Wohnungslosigkeit gegenzusteuern.

 

 

 

 

 

 

Erledigungsfrist: 02.09.2024

 

 
 

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