Drucksache - 1401/VI  

 
 
Betreff: Einstellung der Zahlung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliches Engagement im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Facility Management
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2024 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 28.02.2024

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Datum

Stadtentwicklung und Facility Management Tel.: 44600

Stadtentwicklungsamt

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  Drs.-Nr.

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme- über die Einstellung der Zahlung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliches Engagement im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Facility Management

 

Das Bezirksamt hat am Datum beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt hatte am 28.09.2021 beschlossen, Sitzungsgelder u.a. an die Mitglieder der Quartiersräte, der Stadtteil- und Betroffenenvertretungen sowie an den Frauenbeirat Stadtplanung in (analoger) Anwendung der Ziffer 14 der Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) zur Auszahlung zu bringen, womit die entsprechenden Mitglieder eine Entschädigung nach der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in der jeweils geltenden Fassung erhalten konnten (Beschluss-Nr. 1618/2021).

 

Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Aufwandsentschädigung wurde durch den Beschluss-Nr. 1618/2021 des Bezirksamtes vom 28.09.2021 nicht begründet, besteht auch nicht aus sonstigen Rechtsnormen und wurde insbesondere unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel getroffen. Der Bezirk Mitte war infolge des Beschlusses in den vergangenen Jahren der einzige Berliner Bezirk, der entsprechende Aufwandsentschädigungen zur Auszahlung bringen konnte.

 

Der Bezirk Mitte sieht sich nunmehr jedoch nicht zuletzt aufgrund des bestehenden strukturellen Defizits in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 besonderen haushaltswirtschaftlichen Herausforderungen gegenüber, die erhebliche Konsolidierungsanstrengungen bedingen. Im Rahmen der Haushaltsdurchführung sind in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 durch die Geschäftsbereiche pauschale Minderausgaben (PMA) zu erbringen, wobei insbesondere für das Haushaltsjahr 2025 weiterhin ein Betrag von rd. 11,6 Mio € PMA aufzulösen ist.

 

Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für ehrenamtliches Engagement an die Mitglieder der Quartiersräte, der Stadtteil- und Betroffenenvertretungen sowie des Frauenbeirats Stadtplanung muss daher als Beitrag zur Konsolidierung des Gesamthaushalts ab dem Haushaltsjahr 2024 eingestellt werden.

A)      Rechtsgrundlage

§§ 15, 36 BezVG

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Im Haushaltsplan 2024/2025 ist für die Zahlung der Aufwandsentschädigung ein jährlicher Ansatz i.H.v. 49.500,00 EUR vorgesehen, der nicht zur Auszahlung gelangt.

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Keine

Berlin, den

 

Bezirksstadtrat Gothe  Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

 

 
 

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