Drucksache - 1399/VI  

 
 
Betreff: Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes II-26-1VE
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2024 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 15.02.2024
2. VzK_1399_VI_Anlage1
3. VzK_1399_VI_Anlage2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Datum

Stadtentwicklung und Facility Management Tel.: 45852

Stadtentwicklung

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  Drs.-Nr.

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes II-26-1VE

 

Das Bezirksamt hat am Datum beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen:

 

  1.                                                                                                           Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes II-26-1VE im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird um die Teilfläche des Flurstücks 229/7 bis fünf Meter vor der Flurstücksgrenze des Flurstücks 473 reduziert und um das Flurstück 147/1 (Birkenstraße 2) erweitert.

 

Begründung:

 

Zu I: Die Reduzierung des Geltungsbereiches ist damit begründet, dass die öffentliche Verkehrsfläche nicht Teil der Planung ist. Festsetzungen zur Aufteilung der Straßenverkehrsfläche sind nicht Teil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die Einbeziehung in den Geltungsbereich eines fünf Meter breiten Streifens der Straßenverkehrsfläche ist jedoch notwendig, um die nie realisierten Festsetzungen des II-26 aus dem Jahr 1963 planungsrechtlich an die heutige Situation anzupassen. Der II-26 sah Abrundungen in Form von privaten Freiflächen vor.

Die Einbeziehung des Flurstückes 147/1 (Birkenstraße 2) in den Geltungsbereich geschieht vor dem Hintergrund, dass der dort geltende Bebauungsplan II-26 mit der Planergänzungsbestimmung Nr. 1 Fenster und Traufüberstände zum Nachbarn, hier also auf der Grenze zum plangegenständlichen Flurstück 473 (Birkenstraße 1), erlaubt. Diese Planergänzungsbestimmung läuft dem Ziel des II-26-1VE, dessen Vorhaben an die Brandwand der Birkenstraße 2 anbauen soll, entgegen. Der Anbau und damit die Herstellung einer geschlossenen Ecksituation ist aus städtebaulichen Gründen erwünscht. Daneben entspringt die Planergänzungsbestimmung Nr. 1, die Fenster in Richtung einer Tankstelle ermöglichte, dem Leitbild der autogerechten Stadt, welches heute nicht mehr verfolgt wird. Fenster oder Traufüberstände zum Grundstück Birkenstraße 1 wurden nie realisiert. Die Planergänzungsbestimmung Nr. 1 soll für das Grundstück Birkenstraße 2 im Zuge des II-26-1VE aufgehoben werden.

Maßgeblich ist die anliegende Übersichtskarte zur Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans II-26-1VE.

A)      Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 7 BauGB

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

keine

Berlin, den

 

Bezirksstadtrat Gothe  Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

 

 

 
 

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