Drucksache - 1389/VI
Das Bezirksamt wird ersucht, Bedarfe fürs Wohnen von Bezieher*innen von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz flexibler als bisher zu decken. Dazu soll es im Rahmen der Prüfung, ob die jeweilige Wohnung und die dafür zu zahlende Miete in der individuellen Situation angemessen sind,
Die Prüfung, ob eine Wohnung angemessen ist, die neu angemietet werden soll, soll in der Regel an dem Tag abgeschlossen werden, an dem die Anfrage beim Sozialamt eingeht. Weiterhin soll das Bezirksamt
Das Bezirksamt wird ersucht, dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen nach zwölf Monaten über die Anzahl der Fälle zu berichten, in denen
Außerdem wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob es diese Maßnahmen auch im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Kosten der Unterkunft von Bezieher*innen von Bürgergeld ergreifen kann, und sie ggf. auf diese übertragen. Schließlich soll das Bezirksamt sich beim Senat für eine grundlegende Überarbeitung der „Ausführungsvorschrift Wohnen“ einsetzen, die Neuvertragsmieten und die Unterschiede zwischen den Bezirken und Stadtteilen besser berücksichtigt.
Erledigungsfrist: 02.09.2024
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