Drucksache - 1387/VI  

 
 
Betreff: Teilhabe am öffentlichen Raum im Bezirk stärken! (Teil I)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion der CDU
Verfasser:Kreße, Massalme, Luca und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Drucksache-Art:AntragÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2024 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima Entscheidung
24.04.2024 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima      
22.05.2024 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima vertagt   
19.06.2024 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima      
17.07.2024 
27.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima      
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 12.03.2024
2. ÄA CDU vom 19.03.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Zugänge sowie die Voraussetzungen zur Genehmigung von kulturellen und nicht-kommerziellen Veranstaltungen im öffentlichen Raum (Grünanlagen und Straßenland) strukturell zu optimieren und soweit möglich noch unbürokratischer als bisher zu gestalten.

 

Folgende Empfehlungen sollen dabei berücksichtigt werden:

  • Das Antragsprozedere sowie die entsprechenden Voraussetzungen (inkl. zusätzlicher notwendiger Angaben, Ausnahmeregelungen, weiterer erforderlicher Verfahren und Genehmigungen) sollte auf der Website der Straßen- und Grünflächenamtes einheitlich dargestellt und kommuniziert werden.
  • Diese sollten zusätzlich in Form eines Leitfadens, möglichst mehrsprachig und in leichter/einfacher Sprache, ermöglicht werden. Ein Erklärvideo auch in Gebärdensprache sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden.
  • Es sollte zudem ein freiwillig zu nutzender formalisierter Antrag eingerichtet und in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.
  • Entsprechend § 6 Abs. 2 Grünanlagengesetz sollte mindestens eine Fläche innerhalb einer Grünfläche pro Stadtteil für nicht-kommerzielle Veranstaltungen oder entsprechende Nutzungen ausgewiesen werden. Zugleich sollte auf die Möglichkeiten und Einschränkungen bei der Genehmigung sonstiger Tätigkeiten hingewiesen werden.
  • Die ausgewiesenen Flächen sollen online dargestellt werden.
  • Es sollten telefonische Sprechzeiten zur unmittelbaren Beratung und Nachfragen eingerichtet werden.

Folgende Möglichkeiten sollten ebenfalls geprüft werden:

  • Je nach Veranstaltung und Anlass soll eine einmalig erteilte Genehmigung für einen längeren festen Zeitraum verstetigt werden.
  • Auf Sondernutzungsgebühren für ehrenamtliche und gemeinnützige Strukturen/Antragssteller*innen im Bezirk soll möglichst verzichtet werden (wobei auf Verwaltungsgebühren nicht verzichtet werden kann).

 

Begründung:

Unser Bezirk wertschätzt den wertvollen und unverzichtbaren Beitrag verschiedener zivilgesellschaftlicher und ehrenamtlicher Strukturen im Bezirk. Das geltende Beantragungsverfahren von nicht-kommerziellen und Kulturveranstaltungen im öffentlichen Raum stellt für verschiedene Strukturen und Einrichtungen der Zivilgesellschaft und des Ehrenamts jedoch oft eine bürokratische Hürde dar. Vereine, Initiativen und Ehrenamtliche setzen sich aktiv für die verschiedenen Interessen, Anliegen und Gruppen ein, wirken gemeinwohlorientiert und tragen insofern zur gesellschaftlichen Teilhabe und zum bürgerlichen Engagement im Bezirk bei. Daher soll das Bezirksamt für ein noch unbürokratischeres, transparenteres und somit ein entgegenkommendes Gesamtverfahren für Genehmigungen von nicht-kommerziellen Veranstaltungen sorgen, so dass die Gesamttätigkeit und Rolle dieser Strukturen möglichst gestärkt und wertgeschätzt wird.

 

 

Ursprungstext:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Zugänge sowie die Voraussetzungen zur Genehmigung von kulturellen und nicht-kommerziellen Veranstaltungen im öffentlichen Raum (Grünanlagen und Straßenland) strukturell zu optimieren und soweit möglich noch unbürokratischer als bisher zu gestalten.

Folgende Empfehlungen sollen dabei berücksichtigt werden:

  • Das Antragsprozedere sowie die entsprechenden Voraussetzungen (inkl. zusätzlicher notwendiger Angaben, Ausnahmeregelungen, weiterer erforderlicher Verfahren und Genehmigungen) sollte auf der Website der Stren- und Grünflächenamtes einheitlich dargestellt und kommuniziert werden.
  • Diese sollten zusätzlich in Form eines Leitfadens, möglichst mehrsprachig und in leichter/einfacher Sprache, ermöglicht werden. Ein Erklärvideo auch in Gebärdensprache sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden.
  • Es sollte zudem ein freiwillig zu nutzender formalisierter Antrag eingerichtet und in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.
  • Entsprechend § 6 Abs. 2 Grünanlagengesetz sollte mindestens eine Fläche innerhalb einer Grünfläche pro Stadtteil für nicht-kommerzielle Veranstaltungen oder entsprechende Nutzungen ausgewiesen werden. Zugleich sollte auf die Möglichkeiten und Einschränkungen bei der Genehmigung sonstiger Tätigkeiten hingewiesen werden.
  • Die ausgewiesenen Flächen sollen online dargestellt werden.
  • Es sollten telefonische Sprechzeiten zur unmittelbaren Beratung und Nachfragen eingerichtet werden.

Folgende Möglichkeiten sollten ebenfalls geprüft werden:

  • Je nach Veranstaltung und Anlass soll eine einmalig erteilte Genehmigung für einen längeren festen Zeitraum verstetigt werden.
  • Auf Sondernutzungsgebühren für ehrenamtliche und gemeinnützige Strukturen/Antragssteller*innen im Bezirk soll möglichst verzichtet werden (wobei auf Verwaltungsgebühren nicht verzichtet werden kann).

Begründung:

Unser Bezirk wertschätzt den wertvollen und unverzichtbaren Beitrag verschiedener zivilgesellschaftlicher und ehrenamtlicher Strukturen im Bezirk. Das geltende Beantragungsverfahren von nicht-kommerziellen und Kulturveranstaltungen im öffentlichen Raum stellt für verschiedene Strukturen und Einrichtungen der Zivilgesellschaft und des Ehrenamts jedoch oft eine bürokratische Hürde dar. Vereine, Initiativen und Ehrenamtliche setzen sich aktiv für die verschiedenen Interessen, Anliegen und Gruppen ein, wirken gemeinwohlorientiert und tragen insofern zur gesellschaftlichen Teilhabe und zum bürgerlichen Engagement im Bezirk bei. Daher soll das Bezirksamt für ein noch unbürokratischeres, transparenteres und somit ein entgegenkommendes Gesamtverfahren für Genehmigungen von nicht-kommerziellen Veranstaltungen sorgen, so dass die Gesamttätigkeit und Rolle dieser Strukturen möglichst gestärkt und wertgeschätzt wird.

 

 
 

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