Drucksache - 1381/VI  

 
 
Betreff: Zwischennutzungen im ehemaligen Karstadt Müllerstraße ermöglichen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Massalme, Kreße, Massalme und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
   Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2024 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung, Facility Management Entscheidung
17.04.2024 
29. öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
29.05.2024 
30. öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
26.06.2024 
31. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
16.07.2024 
32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 12.03.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Vorhabenträger und Eigentümer des Karstadt Müllerstraße für die Ermöglichung von temporären auch gemeinwohlorientierten Zwischennutzungen einzusetzen und gemeinsam zu ermitteln, in welchem Umfang Flächen innerhalb des ehemaligen Warenhauses Karstadt Müllerstraße hierfür ganzjährig zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob Zwischennutzungen zumindest in eingeschränkten Umfang auch während der Umbaumaßnahmen möglich sind.

Begründung:

Durch die Insolvenz der SIGNA als ehemaliger Vorhabenträger des Karstadt Müllerstraße wurde die Umsetzung des Projektes verzögert. Der damit verbundene zeitlich verlängerte Leerstand wirkt sich kurz- bis mittelfristig negativ auf die Situation der Müllerstraße als Einkaufsstraße, aber auch auf die angespannte Lange auf und rund um den Leopoldplatz aus. Eine temporäre Zwischennutzung kann den Ort bis zum Beginn der Baumaßnahme durch z.B. öffentlich zugängliche Nutzungen vitalisieren. Auch der Vorhabenträger profitiert langfristig von einem Zwischennutzungskonzept, da Gebäude und Ort selbst als Standort für zukünftige Nutzungen ökonomisch und sozial stabilisiert wird.

 

 
 

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