Drucksache - 1381/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Vorhabenträger und Eigentümer des Karstadt Müllerstraße für die Ermöglichung von temporären auch gemeinwohlorientierten Zwischennutzungen einzusetzen und gemeinsam zu ermitteln, in welchem Umfang Flächen innerhalb des ehemaligen Warenhauses Karstadt Müllerstraße hierfür ganzjährig zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob Zwischennutzungen zumindest in eingeschränkten Umfang auch während der Umbaumaßnahmen möglich sind. Begründung: Durch die Insolvenz der SIGNA als ehemaliger Vorhabenträger des Karstadt Müllerstraße wurde die Umsetzung des Projektes verzögert. Der damit verbundene zeitlich verlängerte Leerstand wirkt sich kurz- bis mittelfristig negativ auf die Situation der Müllerstraße als Einkaufsstraße, aber auch auf die angespannte Lange auf und rund um den Leopoldplatz aus. Eine temporäre Zwischennutzung kann den Ort bis zum Beginn der Baumaßnahme durch z.B. öffentlich zugängliche Nutzungen vitalisieren. Auch der Vorhabenträger profitiert langfristig von einem Zwischennutzungskonzept, da Gebäude und Ort selbst als Standort für zukünftige Nutzungen ökonomisch und sozial stabilisiert wird.
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