Drucksache - 1375/VI
Das Bezirksamt wird ersucht, die bestehenden Kopfsteinpflasterstraßen im Bezirk nach Möglichkeit zu erhalten, soweit dem nicht die Umsetzung von Rechtsvorschriften oder kommunalen Plänen oder Anforderungen der Barrierefreiheit entgegenstehen. Wo Kopfsteinpflaster zur Umsetzung von Rechtsvorschriften oder kommunalen Plänen durch andere Beläge ersetzt werden soll, so bei der Umsetzung des Radverkehrsplans Berlin oder des Lärmaktionsplans Berlin, oder wo es die Barrierefreiheit erfordert, sollten Varianten wie asphaltierte Fahrbahnbereiche, insbesondere an Querungsstellen, bei Erhalt des Kopfsteinpflasters im Seitenbereich sowie im Einsatz oder in Erprobung befindliche Alternativen wie das Abschleifen des vorhandenen Pflasters oder der Austausch von Teilbereichen durch geschnittenes Pflaster geprüft werden.
Erledigungsfrist: 02.09.2024
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |