Drucksache - 1318/VI
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Das Bezirksamt wird ersucht auf die BSR zuzugehen und zu erfragen, in welchen Straßen/vor welchen Hauseingängen 1) die Müllabfuhr besonders erschwert ist, da der direkte Weg zum Abfallsammelfahrzeug durch parkende Kraftfahrzeuge behindert wird, sodass die Müllwerker*innen die Mülltonnen über unzumutbare Umwege zum Abfallsammelfahrzeug schieben müssen, oder 2) die erforderliche Mindest-Fahrbahnbreite von 3,55 m nicht sichergestellt ist. In Absprache mit der BSR sollen in diesen Straßen/vor diesen Hauseingängen Maßnahmen veranlasst werden, die die Müllabfuhr erleichtern (bspw. auch Installation von Fahrradbügeln auf dem Parkstreifen). Diesbezüglich sollen auch Schwerpunktkontrollen des ruhenden Verkehrs und öffentlichkeitswirksame Sensibilisierungskampagnen durchgeführt werden. Das Bezirksamt wird gebeten dem Ausschuss für Verkehr und Ordnung sowie UNGK zu berichten, welche Maßnahmen mit der BSR vereinbart und in welchen Straßen diese umgesetzt wurden/werden.
Erledigunsgfrist: 05.07.2024
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