Drucksache - 1317/VI  

 
 
Betreff: Freies Baden und Uferschutz am Plötzensee!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Sanehy, Diederich und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2024 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima Entscheidung
20.03.2024 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2024 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 13.02.2024
2. BE UNGK vom 20.03.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auch außerhalb des kommerziellen Strandbades einige wenige öffentliche Zugänge zum See einzurichten.

 

Folgende zwei konkrete Orte sind hierfür geeignet (weitere sind denkbar):

1. Der Steingarten gegenüber dem Freibad

2. Die Lücke im Zaun am nordwestlichen Ende des Freibadgeländes.

 

Perspektivisch sollten diese Zugänge baulich befestigt werden, mit Treppen und Stegen.

Als ersten Schritt ersuchen wir das Bezirksamt, an diesen zwei Orten das Betreten des Sees und das Schwimmen im See auf eigene Gefahr offiziell zu erlauben und nicht mehr nur am Steingarten zu dulden.

Es müssen unbedingt noch vor der Badesaison 2024 Rettungsringe an den oben genannten Stellen (Punkt 1 und Punkt 2) angebracht werden und Hinweisschilder am Steingarten aufgestellt werden, dass das Wasser nicht tief ist und deshalb Kopfsprünge ins Wasser verboten sind.

Mithilfe von Hinweisschildern, dass das Baden am Steingarten und am nordwestlichen Ende des Freibades gestattet ist, nicht aber an anderen Stellen, kann der Schutz der Uferböschung besser gewährleistet werden. Dies kann durch höhere Zäune an den Uferböschungen flankiert werden.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrags (2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 5 Nein-Stimmen der Fraktion Bü90/ Die Grünen, 4 Nein-Stimmen der Fraktion der CDU, 2 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 1 Enthaltung der Fraktion der SPD).

 

 

Begründung:

Die beiden Ziele Naturschutz und ein für alle offenes Naherholungsgebiet müssen in Einklang gebracht werden. Für den Naturschutz ist es notwendig, dass die Uferböschungen nicht mehr betreten werden. Gleichzeitig ist es sinnvoll, einige wenige öffenliche Zugänge zum See einzurichten, um Bürger*innen das Schwimmen in einem geschützten Rahmen zu ermöglichen. Durch die Schaffung von zusätzlichen Zugängen zum See, bei der die Natur nicht gestört wird (wie am Steingarten), ist beides möglich.

Viele Menschen können sich einen Badeurlaub nicht (mehr) leisten — besonders im Wedding, wo noch immer überdurchschnittlich viele Menschen in Armut leben. Darüber hinaus hat die Nachbar*innenschaft ein großes Bedürfnis danach, auch außerhalb der Öffnungszeiten des Schwimmbades im Plötzensee zu schwimmen. Es ist die Aufgabe der öffentlichen Hand, für wohnortnahe Erholungsmöglichkeiten und Schwimm- und Wassersport-Möglichkeiten zu sorgen, vor allem dann, wenn dadurch die Uferböschungen entlastet werden und der Nutzen für die Gesellschaft insgesamt steigt.

Auf der Seite berlin.de wird das Baden außerhalb der Öffnungszeiten durch das Land Berlin am Steingarten bereits beworben: Eisbaden – Berlin.de

 
 

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