Drucksache - 1243/VI  

 
 
Betreff: Endlich gegen Autokauf-Visitenkarten vorgehen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper, Lemke und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.01.2024 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2024 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 09.01.2024
2. Beschluss vom 18.01.2024
3. VzK SB vom 22.02.2024

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin       13. Februar 2024

Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  22600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1243/VI

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Endlich gegen Autokauf-Visitenkarten vorgehen!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.01.2024 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1243/VI)

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

1. Sich mit dem BA Charlottenburg-Wilmersdorf darüber auszutauschen, wie man dort

gegen die gesetzwidrige Werbung von (meist) Autohändlern durch an PKWs

befestigte Kärtchen vorgeht.

 

2. Von den Erfahrungen in Charlottenburg-Wilmersdorf ausgehend, selbst

entsprechende Bußgeldverfahren gegen die Verantwortlichen dieser gesetzwidrigen

Praxis anzustrengen.

 

Das Bezirksamt hat am 20. 02. 2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Zu 1.

In einem ersten Erfahrungsaustausch mit dem Ordnungsamt des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin wurde die dortige Vorgehensweise zur Ahndung der unerlaubten Verteilung von Werbematerial (Autokauf-Visitenkarten) als Verstoß gegen § 8 Abs. 2 Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) hinreichend erörtert.

 

 

Zu 2.

Aufgrund der gewonnen Erkenntnisse wird der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) des Bezirksamtes Mitte von Berlin im Rahmen seiner personellen Kapazitäten und unter Berücksichtigung sonstiger Prioritätensetzung Anzeigen gegen die Verantwortlichen fertigen, die dann entsprechend im Bußgeldverfahren nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 StrReinG (Ahndung mit Bußgeld bis zu 10.000 €) verfolgt werden.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m 36 BezVG 

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Nein

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Nein

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Nein

 

 

Berlin, den      .02.2024

 

 

Bezirksbürgermeisterin Remlinger Bezirksstadträtin Dr. Neumann

 
 

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