Drucksache - 1205/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für eine ökologische und qualitätvolle bauliche Entwicklung der noch zu beplanenden Grundstücke im Bereich des Humboldthafens einzusetzen. Dafür soll von der kollonadenartigen Bebauung der im beigefügten Lageplan dargestellten Gebäude 2 und 4 verzichtet werden. Anstelle einer Bebauung sollen entsiegelte und begrünte öffentlich zugängliche Freiflächen entstehen. Auf dem Gelände des Gebäudes 2 soll darüber hinaus untersucht werden, ob auf der Fläche teilweise eine Fahrradgarage mit effizienter Flächenausnutzung realisiert werden kann. Das im Lageplan dargestellte Gebäude 3 soll einer öffentlichen Nutzung zugeführt werden. Hierfür ist ein offener Realisierungswettbewerb durchzuführen. Im gesamten Bereich des Nord-, West- und Ostkai sollen schattenspendende und klimaresiliente Baumreihen gesetzt werden, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Da der gesamte Schifffahrtsbereich des Humboldthafens einer Bundeswasserstraße zugeordnet ist, kann dort keine Durchfahrt oder ein Anleger für touristische Zwecke vorgesehen werden. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sollen die beteiligten Akteure evaluieren, welche qualitätvolle Nutzung der Wasserflächen möglich sind. Über die Ergebnisse ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung zu berichten.
Erledigunsgfrist: 05.07.2024
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