Drucksache - 1200/VI  

 
 
Betreff: Wohnen ist Daseinsvorsorge: Mietwucher verfolgen, ahnden, stoppen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Sanehy, Diedrich, Kleedörfer sowie die anderen Mitglieder der Fraktion Die Linke 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.12.2023 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung, Facility Management Entscheidung
20.12.2023 
25. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
31.01.2024 
26. öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
28.02.2024 
27. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen Entscheidung
12.03.2024 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2024 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 05.12.2023
2. BE StadtE vom 28.02.2024
3. BE SozABüDWohn vom 12.03.2024
4. Beschluss vom 21.03.2024

1.  Das Bezirksamt wird ersucht, Mietpreisüberhöhungen nach § 5  Wirtschaftsstrafgesetz konsequent zu verfolgen und zu ahnden. Dazu soll der Bezirk               in Abstimmung mit dem Senat, den anderen Bezirken und der Stadt Frankfurt am               Main ein Musterverfahren entwickeln und die in der Stadt Frankfurt am Main               angewandten Maßstäbe übernehmen sowie den Senat aufzufordern entsprechende               Zuständigkeiten mit der Staatsanwaltschaft zu klären.

2.  Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, die personellen Voraussetzungen zu  schaffen, die eine Verfolgung und Ahnung von Verstößen gegen                Mietpreisüberhöhung gemäß dem „Gesetz zur weiteren Vereinfachung des               Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz)“ sicherstellt.

3.  Zudem sollen Informationshinweise für mögliche Anzeigeverfahren nach dem  Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) auf der bezirklichen Internetseite zur Verfügung               gestellt werden.

 

 

 

 

Erledigunsgfrist: 05.07.2024

 

 
 

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