Drucksache - 1200/VI
1. Das Bezirksamt wird ersucht, Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz konsequent zu verfolgen und zu ahnden. Dazu soll der Bezirk in Abstimmung mit dem Senat, den anderen Bezirken und der Stadt Frankfurt am Main ein Musterverfahren entwickeln und die in der Stadt Frankfurt am Main angewandten Maßstäbe übernehmen sowie den Senat aufzufordern entsprechende Zuständigkeiten mit der Staatsanwaltschaft zu klären. 2. Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, die personellen Voraussetzungen zu schaffen, die eine Verfolgung und Ahnung von Verstößen gegen Mietpreisüberhöhung gemäß dem „Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz)“ sicherstellt. 3. Zudem sollen Informationshinweise für mögliche Anzeigeverfahren nach dem Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) auf der bezirklichen Internetseite zur Verfügung gestellt werden.
Erledigunsgfrist: 05.07.2024
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