Drucksache - 1171/VI  

 
 
Betreff: Erstversorgung und perspektivische Teilhabe von Geflüchteten dürfen nicht beeinträchtigt werden! (Die Drucksache wurde von der einbringenden Fraktion Bü90/ Die Grünen zurückgezogen)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Kreße, Massalme, Luca und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Drucksache-Art:EntschließungEntschließung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.11.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
14.12.2023 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Partizipation und Integration Entscheidung
20.12.2023 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Partizipation und Integration      
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringliche Entschließung vom 16.11.2023
2. Entschließung vom 16.11.2023
3. Austauschblatt Grüne vom 14.12.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die starken Mittelkürzungen für Projekte zur Versorgung von geflüchteten Menschen, die im Integrationsfond für die Haushaltperiode 2024-2025 vorgenommen wurden, wieder ergänzt beziehungsweise aufgestockt werden, so dass die notwendige Unterstützung durch Sprachmittlung und Begleitung von geflüchteten Menschen bei den bereits allbekannten steigenden Bedarfen mindestens im Bereich Gesundheitswesen und medizinische Versorgung weiterhin ermöglicht und gewährleistet werden kann. Daher darf der Integrationsfonds die Erstversorgung und die perspektivische Teilhabe von Geflüchteten Menschen nicht beeinträchtigen, sondern den Weg in Arbeitsmarkt und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Laut LAF gab es in Mitte 1843 Personen in zwei Aufnahmeeinrichtungen und sechs Gemeinschaftsunterkünften, Berlinweit 31.523 (Stand vom Mai 2023). Weniger Mittel im Integrationsfonds und„Mitte“ für Geflüchtete dürfen darf nicht sein! Begründung:

Laut den Mitteilungen des Bezirksamtes vom 15.09.2023 zur 13. Öffentlichen öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Partizipation und Integration sollen die Mittel des soll der Integrationsfonds berlinweit voraussichtlich von 12,1 Mio. € im Jahr 2023 auf 7,9 Mio. € im Jahr 2024 (voraus. ebenfalls im Jahr 2025) gekürzt werden. Für den Bezirk Mitte bedeutet dies eine Kürzung um 309.277 € von 968.632 € in 2023 und auf 659.355 € in 2024. Das bedeutet, dass in Mitte knapp 1/3 der in 2023 geförderten Projekte ab dem kommenden Jahr keine Förderung aus dem Integrationsfonds mehr erhalten können.

Von den Kürzungen ist das SPRINT-Projekt (https://www.sprint-berlin.de/angebot/) auch ebenfalls stark betroffen. Der Finanzierungsrahmen zur Sicherstellung der sprachlichen Verständigung im Gesundheitsbereich würde von 1.800.000 € im Jahr 2023 auf 1.072.700 für 2024 und 1.149.260 für 2025 gekürzt. Das Angebot von SPRINT ist das einzige in Berlin, das geflüchtete Menschen für Termine bei Ärzt_innen und in Krankenhäusern kostenfrei mit Sprachmittlung versorgt. Das Angebot konnte bereits in den vergangenen Jahren den Bedarf bei Wweitem nicht abdecken.

Dies stellt insgesamt eine bezirksübergreifende Herausforderung dar. Es Nach wie vor besteht nach wie vor große Nachfrage an Unterstützungs- und Beratungsangeboten, mit eher steigender Tendenz. Seit der Errichtung des Ukraine-Ankunftszentrums in Tegel sind 30 Not- und Gemeinschaftsunterkünfte des LAF hinzugekommen, um weitere zehntausende Geflüchtete, darunter eine hohe Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, unterzubringen und die Erstversorgung zu gewährleisten. ermöglichen.

Laut LAF gab es in Mitte 1530 Personen in einer Aufnahmeeinrichtung und sechs Gemeinschaftsunterkünften (Stand vom September 2023). Diese Problemlage wurden im Rahmen der Netzwerkrunde „Migration und Flucht“ (01.12.2023 / Büro für Partizipation & Integration in Kooperation mit dem Jobcenter Mitte und MoveGlobal e.V.) von verschiedenen Vertreter*innen des Bezirksamtes Mitte ebenfalls hervorgehoben.

Das Bezirksamt bekennt sich zu diesen Herausforderungen und soll sich daher auf Landesebene dafür einsetzen, dass die starken Mittelkürzungen für Projekte zur Versorgung von geflüchteten Menschen, die im Integrationsfond für die Haushaltperiode 2024-2025 vorgenommen wurden, wieder ergänzt beziehungsweise aufgestockt werden. Dies betrifft auch die Mittelkürzungen für das Landesprogramm zur Sicherstellung der sprachlichen Verständigung im Gesundheitsbereich mit nicht deutschsprachigen Zuwanderern.

Die vorgesehenen Mittelkürzungen führen dazu, dass notwendige Trägerprojekte nicht weiter fortgeführt werden. Die negativen Auswirkungen auf die Teilhabe von geflüchteten Menschen durch die starken Mittelkürzungen des im Integrationsfonds wären insbesondere gerade für die Erstversorgung und den Zugang der Zielgruppen zu den Regelhilfestrukturen Regeldiensten bei den bereits stark belasteten Sozialhilfestrukturen Hilfestrukturen- und angeboten deutlich spürbar. Die Mindeststandards für Erstversorgung müssen wie nach wie vor weiterhin gewährleistet und die Basisvoraussetzungen zur perspektivischen Teilhabe von Geflüchteten am Arbeitsleben und Gesellschaft sichergestellt werden.

Begründung der Dringlichkeit:

Der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhaus hat am 15.11.2023 getagt. Dabei wurde der geschilderte Sachverhalt deutlich und die Kürzungen nicht zurückgenommen. Da in den Schlusslesungen zum Haushalt für 2024-2025 Anfang Dezember 2023 noch die Chance besteht dies zu verändern und dies  dem kommenden BVV-Sitzungstermin im Dezember 2023 vorausgehen, sehen wir eine Dringlichkeit.

 

 
 

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