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Betreff: |
Maßnahmen im Haus Habersaathstraße 48 |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Einwohner/in | Einwohner/in |
Verfasser: | Herr D. | |
Drucksache-Art: | Einwohneranfrage | Einwohneranfrage |
Beratungsfolge: |
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![](/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/einpix.gif) | ![](/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/einpix.gif) | ![](/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/einpix.gif) | ![](/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/einpix.gif) |
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Ich frage das Bezirksamt und die Fraktionen: - Inwieweit erfüllen die Vorgänge vom 9. 8., 6.,11.,17.10. das
- Herausreißen von neuen Fenstern, - von über 70 Vattenfall Stromzählern, - der unangekündigte Austausch der Schlösser der Hauseingangstüren ohne Schlüsselübergabe, - das unangekündigte ersatzlose Abstellen der Heißwasserversorgung, - die erhebliche Beschädigung von Brandschutztüren und - Blockierung der Zugänge zur Müllentsorgung und Gartennutzung sowie Kellerabteilen und Fahrradraum, die Tatbestände § 6 WirtschaftsStrafgesetz „Durchführung einer baulichen Veränderung in missbräuchlicher Weise“, welche Maßnahmen hat das BA wann und mit welchem Ergebnis eingeleitet, und sollten keine Maßnahmen eingeleitet worden sein, warum nicht? - Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt wann und mit welchem Ergebnis eingeleitet, um gegen die Gesetzesverstöße
- Gesetz zur Beseitigung von Wohnungsmissständen in Berlin, - Wohnungsaufsichtsgesetz, hier Insbesondere - § 2 Instandhaltungspflicht, - § 3 Anordnung zur Instandsetzung und - § 4 Ersatzvornahme, in Bezug auf die herausgerissen Fenster, die Warmwasserversorgung, Stromversorgung im Gebäudekomplex der Habersaathstrasse 40-48, vorzugehen und sollten keine Maßnahmen eingeleitet worden sein, warum nicht ? - Für wieviele Wohnungen hat das Bezirksamt mit welchen Fristen Leerstandsgenehmigungen im Zusammenhang mit Frage 1 und 2 zur Zweckentfremdungsrechtlichen Betrachtung der Vorgänge unter dem Aspekt § 2 ZwVbG von Absatz 1 Nr. 3-5, erteilt und wenn ja , warum ?
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