Drucksache - 1148/VI  

 
 
Betreff: Maßnahmen im Haus Habersaathstraße 48
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner/inEinwohner/in
Verfasser:Herr D. 
Drucksache-Art:EinwohneranfrageEinwohneranfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.11.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. EWA 2 vom 07.11.2023
2. AtB EWA 2 vom 14.11.2023

Ich frage das Bezirksamt und die Fraktionen:

 

  1. Inwieweit erfüllen die Vorgänge vom 9. 8., 6.,11.,17.10. das
    - Herausreißen von neuen Fenstern,
    - von über 70 Vattenfall Stromzählern,
    - der unangekündigte Austausch der Schlösser der Hauseingangstüren ohne Schlüsselübergabe,
    - das unangekündigte ersatzlose Abstellen der Heißwasserversorgung,
    - die erhebliche Beschädigung von Brandschutztüren und
    - Blockierung der Zugänge zur Müllentsorgung und Gartennutzung sowie Kellerabteilen und Fahrradraum,
    die Tatbestände § 6 WirtschaftsStrafgesetz „Durchführung einer baulichen Veränderung in
    missbräuchlicher Weise“, welche Maßnahmen hat das BA wann und mit welchem Ergebnis eingeleitet, und sollten keine Maßnahmen eingeleitet worden sein, warum nicht?
  2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt wann und mit welchem Ergebnis eingeleitet, um gegen die Gesetzesverstöße
    - Gesetz zur Beseitigung von Wohnungsmissständen in Berlin,
    - Wohnungsaufsichtsgesetz, hier Insbesondere
    - § 2 Instandhaltungspflicht,
    - § 3 Anordnung zur Instandsetzung und
    - § 4 Ersatzvornahme,
    in Bezug auf die herausgerissen Fenster, die Warmwasserversorgung, Stromversorgung im Gebäudekomplex der Habersaathstrasse 40-48, vorzugehen und sollten keine Maßnahmen eingeleitet worden sein, warum nicht ?
  3. r wieviele Wohnungen hat das Bezirksamt mit welchen Fristen Leerstandsgenehmigungen im Zusammenhang mit Frage 1 und 2 zur Zweckentfremdungsrechtlichen Betrachtung der Vorgänge unter dem Aspekt § 2 ZwVbG von Absatz 1 Nr. 3-5, erteilt und wenn ja , warum ?

 

 

 
 

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