Drucksache - 1141/VI  

 
 
Betreff: Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.11.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Entscheidung
28.11.2023 
21. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
09.01.2024 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.01.2024 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB BA vom 18.10.2023
2. BE VzB HA vom 10.01.2024
3. Beschluss vom 18.01.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 10.2023

Bezirksbürgermeisterin Tel.: 3 2200

Steuerungsdienst; SE Personal und Finanzen

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  Drs.-Nr.

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Beschlussfassung-

über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird genehmigt.

A)    Begründung:

Entsprechend § 76 Landeshaushaltsordnung (LHO) und Nr. 2 der Ausführungsvorschriften zu § 80 LHO (AV LHO) ist der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 gefertigt und darüber Rechnung gelegt worden.

Die Anlage zu dieser Drucksache enthält als Bezirkshaushaltsrechnung die Ergebnisse des Jahresabschlusses Mitte 2022 und wesentliche Einzelheiten der Haushaltswirtschaft 2022.

Die Bezirkshaushaltsrechnung stellt somit einen Rechenschaftsbericht über die Wirt-schaftsführung des Bezirks dar.

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung beinhaltet:

 

  • die nach Kapiteln und Titeln untergliederte Rechnungsnachweisung über die

Einzelpläne 31 bis 59 (Tabelle 300)

  •    die Rechnungsnachweisung nach Kapiteln (Tabelle 301)
  • die Rechnungsübersicht, in der für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge und die Ergebnisse sowie die Endsumme des Bezirks ausgewiesen werden (Tabelle 302).
     

 

Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beigefügt:

 

  • die Zusammenstellung der Vermögensteile- ausgenommen Grundvermögen, untergliedert nach Vermögensteilen, Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen (Listen V1- V7)
  • die Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan, untergliedert nach Einzelplänen (Tabelle 312)
  • die Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320)
  • die Zusammenstellung der Mehr- und Minderbeträge nach Einzelplänen (Tabelle 332)
  • die Gruppierungsübersicht (Tabelle 340)
  • die Übersicht über die Konten außerhalb des Haushalts vor Bestandsübertrag
  • die Übersicht über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben
  • die Übersicht über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen VE
  • die Nachweisung der in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Gemäß § 82 Abs. 1 LHO ist ein Ist-Abschluss (kassenmäßiger Abschluss) vorzulegen. Für das Haushaltsjahr 2022 stellt sich das kassenmäßige Ergebnis wie folgt dar:

 

 

Ist-Einnahmen              1.208.340.888,70 €

 

Ist-Ausgaben              1.208.340.888,70 € (inkl. Zuführung an Ergebnisrücklage)

 

Differenz/Überschuss              0,00 €

  =================

 

Ab dem Haushaltsjahr 2022 wird das Jahresergebnis (Saldo aus Einnahmen und Ausgaben nach Basiskorrektur) als Zuführung an die Rücklage gebucht.

Die Zuführung an die Ergebnisrücklage betrug in 2022 13.349.989,69 € und ist in den Ist-Ausgaben enthalten.

 

A)      Rechtsgrundlage:

§§ 4 Abs. 3 und 12 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 BezVG

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

Berlin, den 17.10.2023

 

Bezirksbürgermeisterin Remlinger 

 

 

 
 

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