Drucksache - 1119/VI
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 22600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1119/VI Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - „Sportliches Ehrenamt entlasten“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.01.2024 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1119/VI) Wir ersuchen das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit SenMVKU den Berliner Leitfaden für Parkraumbewirtschaftung zu Gunsten des sportlichen Ehrenamts zu verändern. Damit soll dem Bezirksamt die Möglichkeit gegeben werden, den im Vereinsregister eingetragenen und sportförderungswürdigen Sportvereinen, welche Spiel- und Trainingszeiten in gedeckten und ungedeckten Sportanlagen innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszonen vorweisen, Trainerinnen und Trainern sowie anderen Ehrenamtlichen ihres Vereins Parktickets zuzusenden. Die Parktickets sollen eine Gültigkeit von 4h ab eingetragener Uhrzeit/Datum haben und eine Einlösungsmöglichkeit von 2 Kalenderjahren besitzen. Zwecks unbürokratischer Verfahren sollen Sportvereine, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, pauschal 300 Tickets pro genutzter Sportfläche (gedeckt und ungedeckt) pro Kalenderjahr erhalten.
Das Bezirksamt hat am 09.04.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Die Belastung mit Parkgebühren trifft alle Verkehrsteilnehmenden gleichermaßen. Ein Ehrenamt ist daher keine grundsätzliche Rechtfertigung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Einzelne Gruppen auszuwählen, für die eine Ausnahmeregelung als Vergünstigung im Hinblick auf ihr Engagement erteilt werden soll, widerspräche den Grundsätzen des Verkehrsrechts (Privilegienfeindlichkeit). Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung werden daher nur in besonders dringenden Fällen gewährt, wobei an den Nachweis solcher Dringlichkeit strenge Anforderungen zu stellen sind. Die Erteilung solcher Genehmigungen ist restriktiv zu handhaben. Eine unkontrollierte Ausweitung bzw. großzügige Genehmigungspraxis würde hingegen bedeuten, die für Berlin auch zur Lärm- und Luftschadstoffreduzierung sowie dem Wandel der Mobilität wichtige Parkraumbewirtschaftung selbst zu konterkarieren. Für soziale (Sport-) Vereine wurde bereits die Möglichkeit geschaffen, auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, auf welcher dann die Fahrzeuge der ehrenamtlichen Personen eingetragen werden. Zu beachten ist jedoch, dass dann immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig gebührenfrei geparkt werden kann. Diese Vorgabe ergibt sich aus dem „Leitfaden zu Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung“, herausgegeben von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMKVU), welcher für alle parkraumbewirtschafteten Bezirke ermessenslenkend ist. Eine Änderung des Leitfadens und damit der bestehenden Verfahrensweise ist auf Grund einer gesamtstädtischen Lösung der SenMVKU vorbehalten. Laut Auskunft der SenMVKU ist aktuell keine Anpassung des Leitfadens geplant. Die Fortschreibung des maßgeblichen Leitfadens ist für das 2. Halbjahr 2024 vorgesehen. Ob hierbei eine Änderung der Genehmigungspraxis für ehrenamtlich Tätige erfolgen wird, ist derzeit unbekannt. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Nein
Nein C) Auswirkungen auf den Klimaschutz Hat keine Auswirkungen, da sie nur berichtenden Charakter hat
Berlin, den 09.04. 2024
Bezirksbürgermeisterin Remlinger Bezirksstadträtin Dr. Neumann |
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