Drucksache - 1119/VI  

 
 
Betreff: Sportliches Ehrenamt entlasten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Kreße, Massalme, Böckermann, Schröder und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.11.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Sportausschuss Entscheidung
21.11.2023 
19. öffentliche Sitzung des Sportausschusses      
19.12.2023 
20. öffentliche Sitzung des Sportausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.01.2024 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 07.11.2023
2. ÄA CDU vom 19.12.2023
3. BE Sport vom 19.12.2023
4. Beschluss vom 18.01.2024
5. VzK SB vom 03.05.2024

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin        18. März 2024

Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  22600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1119/VI

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Sportliches Ehrenamt entlasten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.01.2024 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1119/VI)

Wir ersuchen das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit SenMVKU den Berliner Leitfaden für

Parkraumbewirtschaftung zu Gunsten des sportlichen Ehrenamts zu verändern. Damit soll

dem Bezirksamt die Möglichkeit gegeben werden, den im Vereinsregister eingetragenen und sportförderungswürdigen Sportvereinen, welche Spiel- und Trainingszeiten in gedeckten und ungedeckten Sportanlagen innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszonen vorweisen, Trainerinnen und Trainern sowie anderen Ehrenamtlichen ihres Vereins Parktickets zuzusenden. Die Parktickets sollen eine Gültigkeit von 4h ab eingetragener Uhrzeit/Datum haben und eine Einlösungsmöglichkeit von 2 Kalenderjahren besitzen. Zwecks unbürokratischer Verfahren sollen Sportvereine, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, pauschal 300 Tickets pro genutzter Sportfläche (gedeckt und ungedeckt) pro Kalenderjahr erhalten.

 

Das Bezirksamt hat am 09.04.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Die Belastung mit Parkgebühren trifft alle Verkehrsteilnehmenden gleichermaßen. Ein Ehrenamt ist daher keine grundsätzliche Rechtfertigung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Einzelne Gruppen auszuwählen, für die eine Ausnahmeregelung als Vergünstigung im Hinblick auf ihr Engagement erteilt werden soll, widerspräche den Grundsätzen des Verkehrsrechts (Privilegienfeindlichkeit). Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung werden daher nur in besonders dringenden Fällen gewährt, wobei an den Nachweis solcher Dringlichkeit strenge Anforderungen zu stellen sind. Die Erteilung solcher Genehmigungen ist restriktiv zu handhaben. Eine unkontrollierte Ausweitung bzw. großgige Genehmigungspraxis würde hingegen bedeuten, die für Berlin auch zur Lärm- und Luftschadstoffreduzierung sowie dem Wandel der Mobilität wichtige Parkraumbewirtschaftung selbst zu konterkarieren.

r soziale (Sport-) Vereine wurde bereits die Möglichkeit geschaffen, auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, auf welcher dann die Fahrzeuge der ehrenamtlichen Personen eingetragen werden. Zu beachten ist jedoch, dass dann immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig gebührenfrei geparkt werden kann.  Diese Vorgabe ergibt sich aus dem „Leitfaden zu Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung“, herausgegeben von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMKVU), welcher für alle parkraumbewirtschafteten Bezirke ermessenslenkend ist. Eine Änderung des Leitfadens und damit der bestehenden Verfahrensweise ist auf Grund einer gesamtstädtischen Lösung der SenMVKU vorbehalten. Laut Auskunft der SenMVKU ist aktuell keine Anpassung des Leitfadens geplant. Die Fortschreibung des maßgeblichen Leitfadens ist für das 2. Halbjahr 2024 vorgesehen. Ob hierbei eine Änderung der Genehmigungspraxis für ehrenamtlich Tätige erfolgen wird, ist derzeit unbekannt.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m 36 BezVG 

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Nein

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Nein

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Hat keine Auswirkungen, da sie nur berichtenden Charakter hat

 

Berlin, den  09.04. 2024

   

Bezirksbürgermeisterin Remlinger Bezirksstadträtin Dr. Neumann

 
 

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