Drucksache - 1068/VI  

 
 
Betreff: Änderung der Einschulungsbereiche für die Grundschulen im Bezirk Mitte für das Schuljahr 2024/2025
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2023 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 17.08.2023
VzK_1068_VI_Anlage_1a
VzK_1068_VI_Anlage_1b
VzK_1068_VI_Anlage_2
VzK_1068_VI_Anlage_3
VzK_1068_VI_Anlage_4
VzK_1068_VI_Anlage_5
VzK_1068_VI_Anlage_6

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  26.07.2023

Schule und Sport  26500

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  Drs.-Nr.

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Änderung der Einschulungsbereiche für die Grundschulen im Bezirk Mitte für das Schuljahr 2024/2025

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat am 01.08.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen.

Die Einschulungsbereiche der Grundschulen im Bezirk Mitte werden entsprechend der beigefügten Bezirkskarte „Einschulungsbereiche 2024/ 2025 und dem Straßenverzeichnis“ geändert

A)                                                                                                                      Begründung:

 

Zum Schuljahr 2024/25 waren die Einschulungsbereiche für den Bezirk Mitte zu überprüfen und im Ergebnis anzupassen, damit die Versorgung der Schülerinnen und Schüler (SuS) mit Grundschulplätzen mit den vorhandenen Kapazitäten ermöglicht wird. Ebenfalls soll sichergestellt werden, dass die Aus- und Belastung der Schulen unter den gegebenen Rahmenbedingungen möglichst gleichmäßig verteilt ist.

 

Grundlage der Überprüfung und Anpassung sind zum einen die Melde- und Strukturdaten im Bezirk Mitte und zum anderen die Kapazitäten der Schulen, welche auch den aktuellen Stand der Einrichtung 1. Klassen zum kommenden Schuljahr 2023/24 berücksichtigt.

 

Zum Schuljahr 2024/2025 ist die Eröffnung einer neuen 4-zügigen Grundschule in der Adalbertstraße 53 vorgesehen. Dadurch entstehen hier zusätzliche Schulplatzkapazitäten. Vor diesem Hintergrund wurde im Schulamt die Entscheidung zur Veränderung und Zusammenlegung der Einschulungsbereiche 18 und 19 getroffen

Die zum Schuljahr 2024/25 erforderlichen Änderungen betreffen die Einschulungsbereiche 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10, 13, 14, 15, 17, 18, und 19.

 

Die neuen Einschulungsbereiche (ESB) im Einzelnen:

 

ESB 1

(Schulstandorte: Möwensee-Grundschule und Anna-Lindh-Grundschule)

 

Der ESB 1 wird geringfügig verkleinert. Durch den schimmelbedingten Um- bzw. Auszug der Anna-Lindh-Grundschule an den Saatwinkler Damm ist die Schülerzahl hier zudem rückläufig.

 

ESB 2

(Schulstandorte: Gottfried-Röhl-Grundschule, Erika-Mann-Grundschule, Wedding-Grund-schule, Albert-Gutzmann-Grundschule)

 

Der neue ESB 2 beinhaltet den alten ESB 2 und den bisherigen ESB 5 sowie Teile der umliegenden ESB 1, 3, 4 und 6. Es wird erwartet, dass mit dem Neuzuschnitt dieses Einschulungsbereiches eine Entlastung der Gottfried-Röhl-Grundschule erfolgt, und damit eine bessere Verteilung und Ausnutzung der Kapazitäten erreicht werden kann.

 

ESB 3

(Schulstandorte: Wilhelm-Hauff-Grundschule, Carl-Kraemer-Grundschule und Andersen-Grundschule)

 

Durch die Vergrößerung des ESB 3 und der hiermit einhergehenden Verkleinerung des ESB 7, soll eine verbesserte Verteilung der Kapazitäten in den Schulstandorten der genannten Einschulungsbereiche erzielt werden. Durch den Neuzuschnitt können die z.T. längeren Schulwege insbesondere an der Wollank- und der Soldiner Straße verkürzt werden.

 

ESB 4

(Schulstandorte Brüder-Grimm-Grundschule und Leo-Lionni-Grundschule)

 

Der ESB 4 verzeichnet einen bedeutenden Anstieg der gemeldeten schulpflichtigen Kinder. Somit sind die Schulen in diesem Einschulungsbereich ausgelastet. Aus diesem Grund wird der Einschulungsbereich nördlich etwas verkleinert. Die Wohnblöcke werden an den neugebildete ESB 2 abgegeben.

 

ESB 5 (wird gestrichen)

(Schulstandorte: Wedding-Grundschule, Albert-Gutzmann-Grundschule)

 

Der bisherige ESB 5 soll zum Schuljahr 2024/25 mit dem ESB 2 zusammenlegt werden (s. ESB 2).

 

ESB 6

(Schulstandorte: Humboldthain-Grundschule und Grundschule am Nordhafen)

 

Der ESB 6 wird geringfügig angepasst. Zum einen werden Straßenzüge an den neugeschnittenen großen ESB 2 abgegeben, zum anderen soll der angrenzende ESB 13 entlastet werden.

 

ESB 7

(Schulstandorte: Rudolf-Wissell-Grundschule, Gesundbrunnen-Grundschule und Heinrich-Seidel-Grundschule)

 

Dieser Einschulungsbereich wird zum Schuljahr 2024/25 verkleinert und gibt Wohnblöcke an den ESB 3 ab. Die Schulen des ESB 3 sind weniger ausgelastet als die Schulen des angrenzenden ESB 7, sodass durch den Neuzuschnitt eine bessere Verteilung der Kapazitäten erzielt werden kann.

 

ESB 10

(Schulstandorte: Vineta-Grundschule, Grundschule am Arkonaplatz-SESB und Gustav-Falke-Grundschule)

 

Der ESB 10 muss angepasst werden. Die durch die Errichtung des MEB geplante Kapazitätserweiterung (ca. SJ 2025) steht vorerst nicht zur Verfügung, die temporären Container können somit nicht abgebaut werden und stehen noch bis Juni 2025; gleichzeitig ist die Zahl der gemeldeten Kinder mit dem entsprechenden Geburtsjahr weiter gestiegen. Der Einschulungsbereich wird daher um die Grundschule am Arkonaplatz erweitert; zwei Wohnblöcke werden zugleich an den neugeschnittenen ESB 14 abgegeben. Letzterer umfasst nur noch die Papageno-Grundschule, deren Einschulungsbereich insgesamt entsprechend angepasst wird, um der starken Überlastung dieser Schule trotzdem entgegenzuwirken.

 

ESB 13

(Schulstandort: Grundschule Neues Tor)

 

Die Grundschule Neues Tor ist bereits stark ausgelastet. Hier kann nur eine 1. Regelklasse eingerichtet werden. Zum Schuljahr 2024/25 ist aufgrund eines Anstiegs der Anzahl der gemeldeten schulpflichtigen Kinder eine leichte Anpassung des Einschulungsbereichs erforderlich.

 

ESB 14

(Schulstandort: Papageno-Grundschule)

 

Der ESB 14 wird neu gebildet. Zum einen entlastet er dadurch den ESB 10, zum anderen verkleinert er sich insgesamt, um die hoch ausgelastete Papageno-Grundschule dennoch nicht noch stärker zu belasten.

 

ESB 15

(Schulstandorte: Grundschule am Koppenplatz und Kastanienbaum-Grundschule)

 

Der ESB 15 wird geringfügig angepasst, da die Anzahl der gemeldeten Kinder mit dem entsprechenden Geburtsjahr weiter gestiegen ist. Insbesondere werden Wohnblöcke an den neuen ESB 19 abgegeben, der den neuen Schulstandort in der Adalbertstraße umfasst. Zum ESB 13 hin sollen die Schulwege der Kinder in zuvor durchtrennten Wohnblöcken gekürzt werden .ESB 17

(Schulstandorte: Grundschule am Brandenburger Tor)

 

Der Einschulungsbereich muss verkleinert werden. Durch die Errichtung des neuen Schulstandortes in der Adalbertstraße kann eine Verkleinerung durch den ESB 19 erfolgen. Allerdings sind die Kapazitäten der Grundschule am Brandenburger Tor trotz Verkleinerung des Einschulungsbereiches bei unveränderter Entwicklung nicht ausreichend zur Versorgung aller im Einschulungsbereich wohnenden Kinder.

 

ESB 18 (wird gestrichen)

(Schulstandorte: GutsMuths-Grundschule)

 

Der ESB 18 mit der GutsMuths-Grundschule wird zum Schuljahr 2024/25 mit dem ESB 19 zusammengelegt (s. ESB 19).

 

ESB 19

(Schulstandorte: City-Grundschule, GutsMuths-Grundschule und Grundschule Adalbertstraße 53)

 

Der ESB 19 wird durch die neue zu gründende Grundschule in der Adalbertstraße (01G49) ergänzt und um den bisherigen ESB 18 sowie Teile des ESB 17 erweitert.

 

Der Überlastung der City-Grundschule sowie der GutsMuths-Grundschule wird durch die Vergrößerung des Einschulungsbereiches um die neue Schule entgegengewirkt. Für die SuS aus den Wohnblöcken des vorherigen ESB 17 verkürzt sich zugleich der z.T. sehr lange Schulweg. Die Erweiterung durch einen Anbau an der City-Grundschule wird nicht bis zum SJ 2024/2025 umgesetzt, weitere Kapazitäten stehen hier somit leider nicht zur Verfügung.

 

Die Schulkonferenzen der betroffenen Schulen sowie der Bezirksschulbeirat wurden vor der abschließenden Entscheidung gemäß § 76 Abs. 3 Nr. 6 bzw. § 111 Abs. 3 Nr. 3 Schulgesetz angehört. Die Schulaufsicht befürwortet den neuen Zuschnitt der Einschulungsbereiche.

 

Die Rückmeldungen wurden durch das Schulamt geprüft und bewertet und nach Möglichkeit in die Planungen abschließend mit aufgenommen.

 

Anlage 1: Karte der Einschulungsbereiche 2024/2025

Anlage 2: Straßenverzeichnis

Anlage 3: Zuordnung der Grund- und Gemeinschaftsschulen zu den Einschulungsbereichen

Anlage 4: Übersicht der Stellungnahmen der Schulkonferenzen

Anlage 5: Stellungnahme des Bezirksschulbeirates

 

B)       Rechtsgrundlagen

§ 109 Abs. 2 i.V.m. §§ 2, 54 Abs. 3 und 4, 55a Abs. 1, 76 Abs. 3 Nr. 6 und 111 Abs. 3 Nr. 3 SchulG

§ 36 Abs. 2 BezVwG

C)       Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

 

D)           Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

keine

Berlin, den           .            .2023

        

Bezirksbürgermeisterin Remlinger  Bezirksstadtrat Fritz

 

 

 
 

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