Drucksache - 1066/VI  

 
 
Betreff: Förderung von Migrant*innenorganisationen im Bezirk Mitte aus dem "Programm zur fi-nanziellen Unterstützung lokaler Initiativen und Organisationen von Menschen mit Migra-tionsgeschichte in den Bezirken" (MO-Mittel) in 2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2023 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 08.08.2023
2. VzK_1066_VI_Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 24.07.2023

Bezirksbürgermeisterin Tel.: -32961

Bezirksbeauftragte für Partizipation und Integration

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über rderung von Migrant*innenorganisationen im Bezirk Mitte aus dem "Programm zur finanziellen Unterstützung lokaler Initiativen und Organisationen von Menschen mit Migrationsgeschichte in den Bezirken" (MO-Mittel) in 2023

 

Das Bezirksamt hat am Datum beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen:

 

Im Rahmen des "Programms zur finanziellen Unterstützung lokaler Initiativen und Organisationen von Menschen mit Migrationsgeschichte in den Bezirken" (MO-Mittel) sollen im Bezirk Mitte in 2023 Projekte entsprechend der von der Auswahljury erstellten Rangfolge gefördert werden (s. anhängende Tabelle).

 

  1.                                                                                                        Hintergrund

 

Im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung hat die SenASGIVA den Bezirksbeauftragten für Partizipation und Integration in 2023 41.666,66 EUR zur finanziellen Unterstützung lokaler Initiativen und Organisationen von Menschen mit Migrationsgeschichte zur Verfügung gestellt (Kapitel 2711 Titel 68406 Unterkonto 381). Damit soll die Umsetzung des §16 (3) 6 im PartMigG unterstützt werden, nachdem die Bezirksbeauftragten für Partizipation und Integration „notwendige Maßnahmen zur Stärkung der Menschen mit Migrationsgeschichte und ihrer Organisationen vor Ort ergreif[en]“ sollen.

Die Mittel sollen für den Aufbau förderfähiger Migrantenorganisationen oder Geflüchteteninitiativen oder für deren Organisationsentwicklung genutzt werden. Dies kann im Rahmen einer Projektförderung oder durch die Förderung der Organisationsentwicklung, z.B. im Rahmen von Workshops zur Professionalisierung von Organisationen erfolgen.

 

  1.                                                                                                        Bewerbungs- und Auswahlverfahren

 

Da auch die OE KEP (Kommunale Entwicklungspolitik) eng mit Migrant*innenorganisationen im Bezirk zusammenarbeitet, wurde entschieden, das Verfahren gemeinsam durchzuführen. Es wurde sich für einen Ideenaufruf entschieden um für die Vereine und Träger eine transparente und nachvollziehbare Mittelvergabe zu gewährleisten und um weitere Initiativen und Vereine im Bezirk kennenzulernen. Außerdem wurde entschieden den Beirat für Partizipation und Integration, sowie den Ausschuss für Partizipation und Integration in die Projektauswahl einzubeziehen.

 

Für 2023 wurden folgende Förderschwerpunkte festgelegt:

  •                                                                                                           Unterstützung des Professionalisierungsprozesses von Initiativen und Migrant*innenorganisationen
  •                                                                                                           Austausch- und Begegnungsformate zur Aktivierung von Menschen aus der eigenen Community
  •                                                                                                           Förderung und Stärkung des Globalen Lernens und der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit/Bildung in globalen Zusammenhängen (wie z.B. fairer Handel, Klimagerechtigkeit etc.)
  •                                                                                                           Lobbyarbeit für die Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Migrationsgeschichte und Förderung der politischen Partizipation
  •                                                                                                           Stärkung der Rechte und Handlungspotenziale von Mädchen und Frauen
  •                                                                                                           Niedrigschwellige Informationsvermittlung und Beratung zum Arbeitsmarkt

 

Als formale Förderkriterien wurden folgende Bedingungen festgelegt:

  •                                                                                                           Migrant*innenorganisation (MO): Für die Förderfähigkeit wird vorausgesetzt, dass im Verein ein großer Teil von Menschen mit Migrationsgeschichte vertreten ist. Im Vorstand, in der Geschäftsführung sowie unter den Vereinsmitgliedern. Die Belange von Menschen mit Migrationsgeschichte spiegeln sich sowohl in den Zielen, in der inhaltlichen Ausrichtung der Vereinsarbeit als auch in den internen Strukturen des Vereins wider. Dabei legt Mitte einen Schwerpunkt auf die Förderung von kleinen bis mittelgroßen MO.
  • juristische Person: nur juristische Personen, z.B. eingetragene Vereine, sind antragsberechtigt
  • Schwerpunkt im Bezirk Mitte: Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt müssen im Bezirk Mitte liegen
  • Projektzeitraum: Das Projekt beginnt frühestens am 01.08.2023 und endet spätestens am 31.12.2023
  • Förderhöhe: Die Höhe der beantragten Zuwendung beträgt zwischen 10.000 EUR und 41.000 EUR.

 

Im Rahmen des Ideenaufrufs (16.06.2023-09.07.2023) haben sich 14 Vereine und Initiativen um eine Förderung beworben.

 

Die Projektauswahl erfolgte im Rahmen einer Jurysitzung (online) am 17.07.2023. Die Jury bestand aus der Vorsitzenden des Ausschusses für Partizipation und Integration, dem Vorsitzenden des Beirats für Partizipation und Integration, einer Vertreterin von KEP, der Bezirksbeauftragten für Partizipation und Integration, sowie einer Mitarbeiterin im Büro für Partizipation und Integration, wobei die OE Büro für Partizipation und Integration nur eine gemeinsame Stimme hatte.

 

Anhand folgender Kriterien wurde jeder Projektantrag besprochen und bepunktet:

  • Der Bedarf für das Projekt ist nachvollziehbar beschrieben und im Bezirk vorhanden.
  • Die Projektziele sind klar benannt und stimmig und es sind realistische, durchführbare Einzelaufgaben benannt.
  • Finanzplanung und Inhalt stehen in einem realistischen Verhältnis.
  • Die Arbeitsweise ist netzwerkorientiert.
  • Das Projekt ist wirksamkeitsorientiert und evaluierbar.
  • Die Förderung des Projekts trägt zu strategischen/strukturellen Aspekten im Bezirk bei (bestimmte Community wird adressiert, kleine MO werden gestärkt etc.)

 

  1.                                                                                                        Ergebnis

 

Anhand der erreichten Punktzahl und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel schlägt die Jury die Förderung folgender Projekte in 2023 vor:

 

 

Da die zur Verfügung stehende Gesamtsumme von 41.666,66 EUR leicht überschritten ist, werden kleine Anpassungen in den Zuwendungsanträgen notwendig werden.

Damit haben sich im Verfahren zwei Träger bzw. Initiativen, die in 2023 bereits Förderung aus dem bezirklichen Integrationsfonds erhalten durchsetzen können, wobei es sich bei tubman.network noch um eine sehr junge Initiative handelt, die mit dem beantragten Projekt auch explizit die eigene Organisationsentwicklung voranbringen will.

 

  1. Ausblick und Weiterentwicklung des Verfahrens:

Vorbehaltlich der Aufstellung des Haushalts für 2024/2025 sollen auch in 2024/2025 wieder Mittel für eine Förderung von Migrant*innenorganisationen in den Bezirken durch SenASGIVA bereitgestellt werden.

 

Perspektivisch sollen die MO-Mittel noch stärker auf die Unterstützung kleiner Migrant*innenorganisationen ausgerichtet werden, die bislang wenig oder kaum Förderung erhalten. Dazu müssen die Förderschwerpunkte und Förderkriterien und ggf. auch die formalen Kriterien überarbeitet werden. Text

A)      Rechtsgrundlage

PartMigG §16

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Mittel stehen bei Kapitel 2711 Titel 68406 Unterkonto 381 zur Verfügung

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

keine

 

Berlin, den 27.07.2023

Bezirksbürgermeisterin Remlinger 

 

 

 
 

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