Drucksache - 1061/VI
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Geschäftsbereich I
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Eckwertebeschluss über die Aufteilung des Produktsummenbudgets, der Zuweisung für sonstige Transferausgaben und der Einnahmevorgaben in Vorbereitung des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 und Einbringung einer Vorlage - zur Kenntnisnahme - bei der Bezirksverordnetenversammlung
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
1. Allgemeines
Das Produktsummenbudget, die Zuweisung für sonstige Transferausgaben und die Einnahmevorgaben sind den Bezirken mit dem sogenannten Globalsummenschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 28.04.2023 übermittelt worden. Die diesbezüglichen Unterlagen wurden den Mitgliedern des Hauptausschusses der BVV Mitte bereits zur Verfügung gestellt.
Aus diesen Unterlagen geht hervor, dass es aufgrund der finanziellen Situation im Land Berlin faktisch keine Spielräume gibt. Die finanziellen Beschränkungen, die sich aus der Einhaltung der Schuldenbremse, den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, der Inflation und des von den Zentralbanken eingeleiteten Zinserhöhungszyklus ergeben, sind schwer prognostizierbar. Die gegenwärtig vorliegenden Prognosen deuten auf eine leichte Rezession im Winter 2022/23, der ein moderater Aufschwung in 2024 und eine Rückkehr zur Potentialwachstumsrate in 2025 folgt. Angesichts der unsicheren Lage kann und wird sich diese Prognose bis zur endgültigen Aufstellung des Doppelhaushaltes noch ändern. Die Steuerschätzung vom Oktober 2022 prognostiziert für die Jahre 2024 und 2025 trotz substantieller mit strukturellen Mindereinnahmen verbundenen Steuerrechtsänderungen im Vergleich zur vorangehenden Steuerschätzung einen deutlichen Anstieg der Steuereinnahmen. Gleichwohl liegen die prognostizierten Steuereinnahmen insgesamt unter dem Wert des Jahres 2022. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass diese Prognose zum einen auf der Annahme einer weiterhin sehr hohen Inflation beruht; sollte sich diese schneller zurückbilden, wäre auch das Wachstum der Steuereinnahmen geringer. Zum anderen reichen die prognostizierten Steuermehreinnahmen, selbst wenn sie sich realisieren sollten, gerade einmal aus, den in der Finanzplanung 2022 bis 2026 identifizierten Handlungsbedarf zu decken, den zu schließen für einen strukturellen Haushaltsausgleich und damit einen verfassungsmäßen Haushalt zwingend erforderlich ist.
Die oben genannten Rahmenbedingungen deuten bereits darauf hin, dass ein finanzieller Spielraum für Steigerungen der bereinigten Ausgaben in ihrer Gesamtheit im kommenden Doppelhaushalt nicht vorhanden ist. Dies gilt allzumal angesichts der Tatsache, dass durch die Preissteigerungen sowie die hohen Vorbelastungen aus Rechtsbindungen und bereits getroffenen politischen Entscheidungen (z.B. Maßnahmen im Besoldungsbereich, Tarifanpassungen, Entwicklung der Transferausgaben) etwaige vorhandene finanzielle Spielräume faktisch bereits belegt sind. Zudem schränken die steigenden Zinsausgaben den finanziellen Spielraum des Landes zusätzlich ein.
Derzeit wird durch die Senatsverwaltung für Finanzen eine sogenannte „technische Fortschreibung“ zur Fehlerkorrektur und Berücksichtigung sich auf die Bezirkszuweisung auswirkender Tatbestände geprüft. Über den Zeitpunkt, wann die Bezirke von den Ergebnissen informiert werden, liegen derzeit keine Angaben vor. Im weiteren Planaufstellungsverfahren sind sich hieraus und ggf. aus anderen fortzuschreibenden Tatbeständen ergebende Korrekturen zu berücksichtigen.
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 20.06.2023 die Aufteilung der Globalbeträge und der Einnahmevorgaben nach Geschäftsbereichen und Ämtern (Anlage 2) beschlossen. Dem vorausgegangen ist eine Abfrage zu etwaigen Mehr- oder Minderbedarfen bei den Ausgabenfeldern A05, A08 und A09. Als Basis dieser beabsichtigten Fortschreibung wurden die Ansätze des Jahres 2023 herangezogen. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel konnten ausschließlich Mehrbedarfe anerkannt werden, die unabweisbar waren, z.B. weil bereits vertragliche Bindungen vorliegen. Zudem wurden Mehrbedarfe im Rahmen der Dienstkräfteanmeldungen der Geschäftsbereiche angemeldet, die ebenfalls nur in begrenztem Rahmen berücksichtigt werden konnten. Weitere Angaben, die zur Bildung der vorliegenden Eckwerte geführt haben, können den folgenden Ausführungen ab Textziffer 2 entnommen werden.
Anlässlich der titelkonkreten Untersetzung sind innerhalb der Geschäftsbereiche im Rahmen der zugemessenen Beträge volumenneutrale, der jeweiligen Schwerpunktsetzung dienende, Verlagerungen grundsätzlich möglich, sofern die nachfolgenden Ausführungen keine anderen Vorgaben enthalten. Die zu Grunde liegenden Berechnungstabellen können dabei unterstützend herangezogen werden.
2. Ergebnisse der Globalsummenzuweisung
Die Zuweisungsbeträge an den Bezirk (Kapitel 4500, Titel 38630) betragen für 2024 837.329.000 € und für 2025 845.066.000 €. Die Zusammensetzung der Globalzuweisungen im Vergleich zur Zuweisung 2023 kann der Anlage 1 entnommen werden.
3. Jahresabschluss des letzten Haushaltsjahres
Der im Haushaltsjahr 2022 erwirtschaftete kassenmäßige Überschuss in Höhe von 13.349.989,69 € wurde entsprechend der neu eingeführten Haushaltssystematik der Ergebnisrücklage zugeführt und wird im Haushaltsjahr 2024 mit einer Summe von 6.093.734 € und im Haushaltsjahr 2025 mit einer Summe von 7.256.256 € veranschlagt.
4. Ausgaben bezüglich des Produktsummenbudgets
Die Zuweisungshöhe stellt einerseits die Zielgröße für eine auskömmliche Veranschlagung dar, die im Rahmen der Nachschau von der Senatsverwaltung für Finanzen geprüft wird. Anderseits ist sie die Berechnungsgrundlage für die Basiskorrektur. Eine abweichend höhere Veranschlagung ist grundsätzlich zulässig.
Ausnahmen bilden die zugewiesenen Budgets für den T- Teil Rest sowie die freiwilligen Leistungen (siehe Anlagen 3a und 3b). Diese sind Bestandteil des Produktsummenbudgets und wurden insofern vom grundsätzlichen Vorgehen der Ansatzfortschreibung 2023 mit Bewilligung von unbedingt erforderlichen Mehrbedarfen sowie politischer Schwerpunktsetzungen erfasst. Die zum Rest T gehörenden Ausgaben für die Unfallkasse (Titel 63621) wurden analog der prognostizierten Ausgaben im Haushaltsjahr 2023 zugewiesen. Dieser Betrag ist in voller Höhe zu veranschlagen, da die Ausgaben für den Titel 63621 nur noch untereinander deckungsfähig sind. Die zum Rest gehörenden Ausgaben für die fallunspezifischen Leistungen wurden in Höhe der Globalzuweisung weitergereicht. Zur Umsetzung des Jugendfördergesetzes wurde das bereinigte Produktsummenbudget für die Angebotsformen 1-5 zuzüglich der Produkte 80628-80630 weitergereicht. Zur Umsetzung des Familienfördergesetzes wurde das bereinigte Produktsummenbudget für die Angebotsformen 1-3 zuzüglich einer Sonderkalkulation für die Angebotsform 6 ausgereicht. Diese Mittel sind im Teilbudget freiwillige Leistungen enthalten, können aber zur Verstärkung des A-Teils der Kapitel 4010 und 4011 herangezogen werden.
Die Systematik der Veranschlagung der Hochbauunterhaltung für Schulen im Einzelplan 37 wird beibehalten. Um eine verbesserte Ausgabensteuerung der Mittel für die Hochbauunterhaltung außerhalb von Schulen zu erreichen, wird bereits seit dem Haushaltsjahr 2020 mit Ausnahme der Mittel für die kleine bauliche Unterhaltung und der Hochbauunterhaltung des Straßen- und Grünflächenamtes, eine Zentralisierung bei Kapitel 3306 vorgenommen. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und wird fortgesetzt. Eine Aufteilung der Summe erfolgt im Rahmen der jährlichen Bauunterhaltungsplanung.
Die Ausgaben für Energieeinsparmaßnahmen wurden jeweils um 600 T€ reduziert, da hierfür SIWA-Mittel in Höhe von 4 Mio. € bereitstehen.
Zur Einhaltung von Mindeststandards bzw. der Veranschlagungsleitlinien und zur auskömmlichen Finanzierung sind Verlagerungen zu Lasten der Ausgabefelder A01, A02, A03, A07 und A08 nicht zulässig. Ausgaben für Aus- und Fortbildung (Titel 525 01) sollen nur fachspezifische Ausgaben enthalten.
5. Transferausgaben (Z-Teil) außerhalb des Produktsummenbudgets
Die Eckwerte basieren auf den Zuweisungen der Teilbereiche bzw. innerhalb der Teilbereiche wurde eine Verteilung anteilig auf der Grundlage des Ist 2022 vorgenommen (Anlagen 4 und 4a). Umgliederungen sind ausschließlich zu Gunsten bzw. zu Lasten der verschiedenen Transferteilbereiche unter Einhaltung der Gesamtzuweisung für Transferausgaben außerhalb des Produktsummenbudgets eines Geschäftsbereichs/Amtes möglich. 6. Einnahmen
Neu im Einnahmefeld E05 ist die Vorgabe für die „vorschulische Sprachförderung“, welche im Einzelplan 37 zu veranschlagen ist. Die dazu durch die Senatsverwaltung für Finanzen angekündigten Veranschlagungshinweise liegen noch nicht vor (siehe auch Pkt. 4).
7. Haushaltsjahr 2025
Für das Planjahr 2025 sind grundsätzlich die Ansätze aus 2024 zu übernehmen. Im Einzelfall bestehende abweichende Vorgaben für 2025 gemäß den Anlagen 2 bis 11 sind zu beachten.
8. Pauschalen (Mehreinnahmen/Minderausgaben)
Unter Berücksichtigung aller veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, des fortgeschriebenen Jahresergebnisses aus 2022 (Ergebnisrücklage) sowie der für die Ausgaben der Anna-Lindh-Grundschule, des Bürgeramtsstandortes Klosterstraße sowie Baufeldvorbereitungen für Schulcontainer veranschlagten pauschalen Mehreinnahmen von 7.050.200 € in 2024 und 7.338.200 € in 2025, konnte ein ausgeglichener Haushalt nur unter Veranschlagung Pauschaler Minderausgaben in der zulässigen Höhe erzielt werden. Die Veranschlagung erfolgt zentral bei Kapitel 4500 Titel 97203 im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von
Auch wenn die Veranschlagung zentral im Kapitel 4500 erfolgt, muss die Auflösung in der Haushaltswirtschaft der Jahre 2024 und 2025 durch Einsparungen der Bereiche/Ämter erfolgen.
Die gebildeten Pauschalen Minderausgaben liegen rechnerisch in der Größenordnung der gemäß Globalsummenschreiben 2024/2025 hier Textziffer 3.9 zulässigen 1 %-Grenze. Eine Anhebung ist nicht mehr möglich.
Die Geschäftsbereiche bzw. Ämter haben nunmehr der SE Personal und Finanzen die titelkonkrete Untersetzung der Eckwerte bis zum 07.07.2023 aufzuliefern. Der Beschluss des Bezirksamtes über den Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 ist für den 22. August 2023 vorgesehen.
Rechtsgrundlagen:
§§ 4 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1, 36 Abs. 2 f) BezVG, § 26a LHO
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Auf die Anlagen 1 - 11 wird verwiesen.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Auf die Anlage 2 wird verwiesen. Berlin, den .Juni 2023
Stefanie Remlinger Bezirksbürgermeisterin
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