Drucksache - 1060/VI  

 
 
Betreff: Beschluss über die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs II-91-1 (Rathenower Straße); die Änderung des Bebauungsplantitels; die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) und die Durchführung der erneuten, eingeschränkten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2023 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 14.09.2023
VzK_1060_VI_Anlage_1
VzK_1060_VI_Anlage_2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .2023

Stadtentwicklung und Facility Management Tel.: 44600

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  Drs.-Nr.

Mitte von Berlin


VIVorlage -zur Kenntnisnahme- 

 

über den Beschluss über die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs II-91-1 (Rathenower Straße); die Änderung des Bebauungsplantitels; die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) und die Durchführung der erneuten, eingeschränkten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Das Bezirksamt hat am 06.06.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen:

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs II-91-1 für das Grundstück Rathenower Straße 16 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit wird geringfügig geändert.

 

  1. Der Titel des Bebauungsplanentwurfs II-91-1 wird geändert.

 

  1. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs II-91-1 für das Grundstück Rathenower Straße 16 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit wird gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des PlanSiG durchgeführt.

 

  1. Es wird eine erneute, eingeschränkte Beteiligung der Behörden gemäß § 4a Absatz 3 BauGB i. V. m. § 4 Absatz 2 BauGB durchgeführt.

A)      Begründung

zu I: Im Zuge des Verfahrens erfolgten im Norden des Plangebiets geringfügige Geltungsbereichsänderungen gemäß Grund­stücks­übertragung vom Land Berlin an die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft WBM. Im Bereich des Bestandsgebäudes wurde zum einen die nördlich gelegene Treppenanlage in den Bebauungsplan einbezogen. Zum anderen wurde der Geltungsbereich im nordöstlichen Teil an der Gebäudekante des Bestandgebäudes entlanggeführt und das Plangebiet dadurch geringfügig um wenige qm reduziert (Anlage 1 Bebauungsplanentwurf II-91-1 vom 17.04.2023 Verkleinerung auf DIN A3).

zu II: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans II-91-1 stellte zunächst eine Teilfläche des landeseigenen Grundstücks Rathenower Straße 15, 16, 17 dar. Im Zuge des Verfahrens hat es aufgrund der Grund­stücks­übertragung vom Land Berlin an die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft WBM eine Flurstücksneuordnung bzw. Grundstücksneuordnung gegeben. Es entstand gemäß Plangebiet und entsprechender Grundstücksübertragung ein neues Flurstück mit amtlicher Bezeichnung Rathenower Straße 16.

zu III: Es liegt ein Beschluss Nr. 35 vom 15. Februar 2022 (BA-Vorlage-Nr.: 41) über das Ergebnis der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans II-91-1 (Rathenower Straße) und über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor. Veranlassung zur erneuten Beschlussfassung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind überarbeitete Planunterlagen, die Gegenstand der Beteiligung sein sollen. Im Zuge des Verfahrens erfolgten zudem geringfügige Geltungsbereichsänderungen, die Änderung des Bebauungsplantitels und es wurden textliche Festsetzungen zur Gewährleistung eines größtmöglichen Maßes an Rechtssicherheit umformuliert. Die Begründung zum Bebauungsplanentwurf II-91-1 wurde aktualisiert und insbesondere um Darstellungen zum Lärmschutz und zur Umsetzung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung im abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage 2-keine Veröffentlichung) ergänzt. Das bereits beschlossene Auswertungsergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird durch die Anpassungen und Ergänzungen nicht berührt.

Durch das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird es bis 31.12.2023 während der COVID-10-Pandemie ermöglicht, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch eine Veröffentlichung der auszulegenden Unterlagen im Internet ersetzt werden kann. Aktuell finden im Stadtentwicklungsamt bis auf Weiteres keine öffentlichen Sprechstunden bzw. Sprechzeiten Vorort statt. Auch eine uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit ist im Stadtentwicklungsamt nicht gegeben. Mit der Auslegung durch Veröffentlichung im Internet gemäß PlanSiG soll eine wirksame Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sichergestellt werden. Ein zusätzliches Informationsangebot wird vor Ort in der Müllerstraße im Rathaus Wedding nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung ermöglicht.

 

zu IV: Wird ein Bebauungsplan nach Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt, so ist eine erneute Beteiligung grundsätzlich durchzuführen. Die Beteiligung bzw. die Einholung der Stellungnahmen wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf die von der Änderung oder Ergänzung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt. 

B)      Rechtsgrundlage

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch (BauGB)

Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

C)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung  

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine. Die Veröffentlichungskosten für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in drei Tageszeitungen werden von der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft WBM übernommen.

 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

D)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Der Klima-Check wird zum BVV-Beschluss des Rechtsverordnungsentwurfes vorbereitet werden.

 

Berlin, den 06.06.2023

 

Bezirksstadtrat Gothe  Bezirksbürgermeisterin Remlinger

  1. VerfügungspunkteVerfügungspunkteVerfügungspunkteMitzeichnungSchlusszeichnungAbzeichnung(en) 

 

 
 

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