Drucksache - 1048/VI
Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend die Genehmigungspraxis für die Sondernutzung von Flächen im öffentlichen Straßenland und Ausnahmegenehmigungen in Grünanlagen zu verbessern und bessere Bedingungen für Gastronomiebetriebe zu schaffen. Dazu gehören: - Erteilen von Eingangsbestätigungen nach Erhalt, das heißt, sofortiges Umsetzen der landesweiten Regelungen für Eingangsbestätigungen und Zwischenbescheide (§ 33 GGO I).
- Beschleunigtes Genehmigungsverfahren bei Besitzerwechsel für die Nutzung von langjährig genutzten Außenflächen durch Gastronomiebetriebe, auch für vorher genutzte und genehmigte vegetationslose Brachflächen in Grünanlagen.
Erledigungsfrist: 16.04.2024
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