Drucksache - 1043/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Vorkaufsrecht für das Wohnhaus in der Seestraße 110 zu nutzen und sich für die dafür notwendigen Gelder beim Senat einzusetzen.
Am 10. Oktober 2023 läuft die Möglichkeit, das Vorkaufsrecht für die Seestraße 110 zu nutzen, aus. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom November 2021 können Wohnhäuser nur im Falle von Missständen und Mängeln nach §177 Abs. 2 und 3 Satz 1 des BauGB per Vorkaufsrecht von der öffentlichen Hand erworben werden. Das Bezirksamt argumentierte bislang, dass sowohl in der Seestraße als auch in allen anderen verkauften Häusern in Mittes Milieuschutzgebieten keine „erheblichen“ Beeinträchtigungen der baulichen Anlagen vorlagen. Im Falle der Seestraße 110 jedoch liegen erhebliche Mängel vor. Hier eine Auswahl der vorliegenden Mängel: Fassadenöffnungen, durch die es regelmäßig erheblich reinregnet Schäden am Dach, verwahrloste Treppenhäuser Rattenbefall in Keller und Innenhof Risse an der Hausfassade und an Balkonen angeknackster T-Träger im Keller Haustür mit begrenzter Schließfunktion Schimmelbildung kaputte Abflüsse, Küchen und Bad ohne Heizung Zudem stehen 15 Prozent der Wohnungen leer. Um die Mieter*innen vor weiterer wohnlicher Verwahrlosung zu schützen und Wohnraum bezahlbar zu erhalten, muss das Bezirksamt nun das Vorkaufsrecht nutzen!
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