Drucksache - 1039/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die am 13. Juli 2023 im Amtsblatt Berlin veröffentlichte Teileinziehung des Helgoländer Ufers zwischen Calvinstraße und Thomasiusstraße zurückzunehmen.
Begründung: Das Helgoländer Ufer ist keine vielbefahrene Umgehungsstraße, eine übermäßige Verkehrsbelastung liegt laut Anwohneraussagen nicht vor. An der Straße haben diverse Gewerbetreibende ihr Geschäft (unter anderem eine Werkstatt für Autoreparaturen), die durch die Sperrung nur mehr schwer von Kunden und Lieferanten erreichbar wären. Insgesamt würde eine Sperrung zu weitläufigen Umfahrungen führen, die sicherlich nicht zu einer Reduzierung des MIV führen würden. Laut Aussagen des Bezirksamts in der Ausschussitzung vom 30.08. liegen zudem nur sehr vage Pläne vor, wie das Teilstück des Helgoländer Ufers und das Ufer allgemein in Zukunft genutzt werden sollte. Ohne Anhörung der betroffenen Anwohner und einem ausgereiften Konzept für die Nachnutzung macht das Weiterbestehen der Teileinziehung keinen Sinn.
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