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Betreff: |
Genter Straße - Möblierung der Straße ohne rechtliche Grundlage? |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Gruppe der AfD | Gruppe der AfD |
Verfasser: | Schüler | |
Drucksache-Art: | Große Anfrage | Große Anfrage |
Beratungsfolge: |
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Wir fragen das Bezirksamt: - Am 1. Juni 2023 wurde im Amtsblatt Berlin die Absicht verkündet, die Genter Straße zwischen der Limburger Straße und der Einfahrt der Schillerbibliothek teileinzuziehen. Die eigentliche Teileinziehung trat erst zum 14. Juli 2023 mit Bekanntmachung im Amtsblatt Berlin vom 13. Juli 2023 in Kraft. Auf welcher rechtlichen Grundlage hat das Bezirksamt bereits vor diesem Datum (mindestens ab 3. Juli) dieses Teilstück durch Absperrgitter für den MIV gesperrt und die Straßenfläche möbliert?
- Wann genau erfolgte diese Absperrung/Möblierung?
- Am 3. Juli wurden innerhalb einer Stunde 2 Einsatzfahrzeuge beobachtet, die jeweils mehr als 2 Minuten brauchten, die Absperrgitter auf beiden Seiten der Sperrung für die Durchfahrt zu entfernen und das Teilstück zu durchqueren. Hält das Bezirksamt diese Verzögerung bei Notfalleinsätzen für gerechtfertigt?
- Wurden die Anwohner über die beabsichtigte Teileinziehung und die Möglichkeit informiert, Bedenken und Gegenvorstellungen beim Bezirksamt vorzubringen?
- Wie viele Widersprüche gegen die Teileinziehung gingen beim Bezirksamt ein?
Foto vom 3. Juli 2023
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