Drucksache - 0961/VI  

 
 
Betreff: Karstadt / Galeria-Umbau als Chance – Voraussetzungen für ein „Haus der Hilfe“ jetzt schaffen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Kreße, Massalme, Schröder, Drebes und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
   Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.06.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen Entscheidung
04.07.2023 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bürgerdienste und Wohnen      
05.09.2023 
17. öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bürgerdienste und Wohnen      
07.11.2023 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen      
05.12.2023 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen      
Stadtentwicklung, Facility Management Entscheidung
20.12.2023 
25. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.01.2024 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 07.06.2023
2. ÄA LINKE vom 05.09.2023
3. BE SozABüDWohn vom 05.12.2023
4. BE StadtE vom 20.12.2023
5. Beschluss vom 18.01.2024
6. VzK ZB vom 10.06.2024

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin   Datum: 22.05.2024

Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0961/VI

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme - über

Karstadt/Galeria-Umbau als Chance - Voraussetzungen für ein „Haus der Hilfe“ jetzt schaffen!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.01.2024 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0961/VI):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zeitnah damit zu beginnen, ein Konzept dafür zu erarbeiten, wie der Teil des derzeitigen Karstadt-Gebäudes am Leopoldplatz, der sozialen Zwecken zur Verfügung stehen soll, zukünftig genutzt werden soll.

 

Dafür soll zunächst mit den bereits vor Ort und in der weiteren Umgebung tätigen Einrichtungen, Diensten, Hilfsorganisationen und Initiativen, Anwohner*innen und weiteren Anlieger*innen sowie den Senatsverwaltungen für Soziales und Gesundheit und zuständigen Ausschüssen der BVV eine erste Bedarfserhebung durchgeführt und eine erste Priorisierung vorgenommen werden. Diese soll aktualisiert werden, wenn die Fertigstellung des Gebäudes absehbar ist.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, dass die gemeinwohlorientierte Fläche des Neubaus vollständig für das „Haus der Hilfe“ (Drucksache 2297/V vom 14.01.2020) genutzt wird. Bei positivem Ausgang sollen die Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen werden.

 

Das „Haus der Hilfe“ soll diverse Hilfs-, Beratungs- und evtl. Beschäftigungsangebote für Menschen bündeln, mit besonderem Fokus auf Wohnungs-/ Obdachlosigkeit und Suchterkrankungen.

 

Das Bezirksamt hat am 04.06.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:

Derzeit wird die Umsetzung der im Rahmen des Berliner Sicherheitsgipfels beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Problematik rund um den Leopoldplatz vorangetrieben. Die Freigabe der notwendigen finanziellen Mittel beispielsweise für eine zentrale Koordinationsstelle zur Umsetzung der Maßnahmen des Sicherheitsgipfels, zwei zusätzliche Stellen für Aufsuchende Arbeit für Suchtkranke, zwei zusätzliche Stellen für die Kontaktstelle der Mobilen Sozialarbeit der Sozialen Wohnhilfe, eine personalbesetzte Toilette, Personal- und Sachkosten für eine Kontakt- und Beratungsstelle Suchthilfe und Angebote im öffentlichen Raum wurden bereits bei der federführenden Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt beantragt.

Auch wenn unklar ist, wie erfolgreich die Maßnahmen greifen, ist davon auszugehen, dass sich deren Umsetzung auf die Situation am Leopoldplatz auswirken wird und eine Änderung der Bedarfe in der weiteren Umgebung des Leopoldplatzes zur Folge hat.

Im Hinblick darauf ist nach Einschätzung des Amtes für Soziales eine aufwendige Bedarfserhebung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll und würde nur unnötig Personal und Zeit binden. Die Wirkung der Maßnahmen und die Entwicklung der Bedarfe bleiben abzuwarten. Erst danach können die tatsächlichen Bedarfe erhoben und Priorisierungen vorgenommen werden.

Da mit der Fertigstellung des Umbaus des Karstadt-Gebäudes kurzfristig nicht zu rechnen ist, hält das Amtes für Soziales ein Abwarten für unschädlich.

Nach Mitteilung des Stadtentwicklungsamtes war die Wiedereröffnung des Gebäudes nach dem bisherigen Zeitplan für Ende 2027 vorgesehen. Durch die Insolvenz der SIGNA und die damit verbundene Übernahme des Projektes durch die Versicherungskammer Bayern ist eine deutliche Verzögerung des Projekts zu erwarten. Lt. Stadtentwicklungsamt ist auch noch nicht klar, ob das bisherige Konzept ohne größere Umplanungen fortgeführt werden kann. Klar ist, dass für die Realisierung einer Neubebauung zunächst verändertes Planungsrecht in Form eines neuen Bebauungsplans geschaffen werden muss.

Im Übrigen hat das Amt für Soziales bereits Ende November 2023 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch) im Bebauungsplanverfahren III-140-1VE gegenüber dem Stadtentwicklungsamt Bedarf an der gesamten Fläche, die für die gemeinwohlorientierte Nutzung im alten Karstadt-Gebäude vorgesehen ist, angemeldet.

Nach Auskunft des Stadtentwicklungsamtes konnte die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bebauungsplanverfahren III-140-1VE aufgrund der Planungsunsicherheiten in Folge der SIGNA Insolvenz noch nicht abgeschlossen werden. Darüber hinaus liegen weitere Flächenbedarfsanmeldungen vor. Abstimmungen dazu, welche gemeinwohlorientierten Flächenbedarfe im Rahmen des Umbaus realisiert werden können, stehen sowohl bezirksintern als auch in Absprache mit dem Vorhabenträger - noch aus.

Das Bezirksamt wird über den Fortgang der Entwicklungen unaufgefordert im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen berichten.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da diese lediglich einen berichtenden Charakter besitzt.

 

Berlin, den   22.05.2024

Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeisterin  

 

 
 

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