Drucksache - 0924/VI  

 
 
Betreff: Fortführung des Wettbewerbs- und Werkstattverfahrens Modellquartier Molkenmarkt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Stadtentwicklung und Facility ManagementStadtentwicklung und Facility Management
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.05.2023 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag StadtE-FM vom 16.05.2023
2. Beschluss vom 25.05.2023

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen dafür einzusetzen, die Ergebnisse des Wettbewerbs- und Werkstattverfahrens Modellquartier Molkenmarkt” in einen geordneten qualifizierenden Prozess zu überführen, um eine nachhaltige, ökologische, soziale und zukunftsweisende städtebauliche Entwicklung

gemäß der inhaltlichen Ziele der Auslobung und der Leitlinien sicherzustellen und das in der Öffentlichkeit verloren gegangene Vertrauen in den bisherigen Wettbewerbsprozess wieder herzustellen.

 

  1. Im weiteren Planungsprozess müssen die beiden Teams, die sich im

Wettbewerb durchgesetzt haben, ihre Expertise einbringen können. Deshalb

sollen öffentliche Hearings durch das schon bisher beauftragte Büro für

Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Wahlwiederholung, jedoch spätestens bis

Ende Juli 2023 durchgeführt werden. In den Hearings sollen die Teams ihre

Kernaussagen zu den erarbeiteten Themen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

(„Leitlinien“) erläutern. Die Entscheidung der Jury soll von Vertreterinnen des Gremiums dargestellt und die Berücksichtigung der Leitlinien in den Entwürfen und in der weiteren Bearbeitung erläutert und schriftlich festgehalten werden. Dabei muss die Bewertung der Arbeiten vom 13.September 2022 durch die Sachverständigen / Jury transparent und umfassend dargelegt werden.

 

  1. Die Bewertung der Arbeiten des Werkstattverfahrens durch die beteiligten Sachverständigen und Jurymitglieder sowie die Empfehlungen und Protokolle der Jurysitzungen sind offenzulegen.

 

  1. Die eigenständige Einsetzung von Gremien und unilaterale Entscheidungen der- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Bauen und Wohnen sind bis zur Abstimmungdes weiteren Prozesses auszusetzen.

 

  1. Die Entwicklung der Charta und des zukünftigen Masterplans muss gemäß den Zielen der Auslobung, der Leitlinien sowie der Wettbewerbsergebnisse erfolgen. Dies muss mit relevanter Beteiligung des / der ausgewählten Wettbewerbsteam/s sowie durch eine fortlaufende Öffentlichkeitsbeteiligung fortgesetzt werden.

 

  1. Die zu erarbeitende Charta sowie der städtebauliche Masterplan ist dem Abgeordnetenhaus von Berlin vorzulegen und durch das Landesparlament zu beschließen.

 

  1. Der weitere Planungsprozess muss durch eine fortlaufende und regelmäßige Öffentlichkeitsbeteiligung transparent kommuniziert und evaluiert werden.

 

 

 

 

 

 

Erledigunsgfrist: 05.09.2023

 

 
 

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