Drucksache - 0889/VI
Das Bezirksamt wird ersucht, bei Baustellen im Nebennetz (bezirkliche Zuständigkeit), die die Fahrbahn verengen und in Straßen des anzulegenden Radnetzes (zukünftiges Radvorrang- und Ergänzungsnetz) liegen, eine temporäre Einbahnstraße für den motorisierten Verkehr anzulegen.
Erledigungsfrist: 15.09.2023 |
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