Drucksache - 0827/VI  

 
 
Betreff: Aufgabe des Standortes der Jugendverkehrsschule (JVS) auf dem Gelände der Charlotte-Pfeffer-Schule, Berolinastr. 8, 10178 Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Schule Entscheidung
20.04.2023 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.05.2023 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB BA vom 21.03.2023
2. BE VzB vom 20.04.2023
3. Beschluss vom 25.05.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin  23.02.2023

Schule und Sport  26500

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  Drs.-Nr.

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Beschlussfassung -

Aufgabe des Standortes der Jugendverkehrsschule (JVS) auf dem Gelände der Charlotte-Pfeffer-Schule, Berolinastr. 8, 10178 Berlin

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Standort der Jugendverkehrsschule (JVS) auf dem Gelände der Charlotte-Pfeffer-Schule, Berolinastr. 8, 10178 Berlin wird aufgegeben

A)    Begründung

Die Charlotte-Pfeffer-Schule ist eine Schule mit sonderpädagogischem Schwerpunkt; hier geistige Entwicklung (gE). Der Bedarf an Schulplätzen mit diesem Schwerpunkt ist im Bezirk Berlin Mitte hoch und kann momentan nicht in ausreichendem Umfang gedeckt werden. Fehlende und dringend benötigte zusätzliche Schulplätze in diesem Segment sollen an der Charlotte-Pfeffer-Schule geschaffen werden.

 

 Hierzu wird der Standort zum einen um einen Modularen Ergänzungsbau geistige Entwicklung (MEB gE) erweitert und zum anderen wird Bauteil E erhalten und saniert. Um den Anforderungen des § 7 Abs. 2 SportFG gerecht zu werden, soll nun im Rahmen des Erhalts von Bauteil E eine Multifunktionssportfläche auf dem Bereich der JVS entstehen. Dies dient, neben der Ausstattung der Charlotte-Pfeffer-Schule mit einer Sportaußenanlage, auch der Sicherstellung einer vielfältigen Schulfreifläche.

Die dringende schulfachliche und dagogische Notwendigkeit ist bestätigt. Es sind keine anderen Freiflächen vorhanden, so dass die Schulsportfreifläche auf dem Gelände der ehemaligen JVS umgesetzt werden muss. Daher bedarf es der Aufgabe des Standortes als JVS


Seit dem vorliegenden BA- und BVV-Beschluss zur Aufhebung der damaligen Berolina-Schule am 17.04.2008 und 15.08.2008 und der Gründung der Charlotte-Pfeffer-Schule als Grundschule und Schule der Sekundarstufe I und II mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist die Jugendverkehrsschule seit Jahren nicht mehr im öffentlichen Betrieb.

Allein die Flächen der JVS reichen nach erster Einschätzung allerdings nicht aus, um die bisher weggefallene Sportfläche zu ersetzen.

Die JVS kann demnach nur teilweise Ersatz für die Sportfläche schaffen und muss dann auf der restlichen Gesamtfläche zzgl. der Anforderungen des gMEP in der Planung nachgewiesen werden.

Aktuell werden im Bezirk Mitte zwei Jugendverkehrsschulen jeweils für den Zeitraum vom 31.03. bis zum 31.10. des Jahres genutzt. Ziel ist es, die beiden verbleibenden Standorte qualitativ aufzuwerten und einen längeren Betrieb zu gewährleisten. Dies ist möglich, sobald an den Standorten der Frostschutz überprüft bzw. erweitert wurde.

B)    Rechtsgrundlage

§ 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz

§ 12 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz

§  § 13 i.V.m. 36 BezVG

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Über den Fachbereich Stadtplanung soll im Rahmen des Förderprogramms Lebendige Quartiere „Karl-Marx-Allee“ auch die Freiraumplanung für die Sportaußenanlage beauftragt werden.

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

D)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Die Aufgabe der Verkehrsschule hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Sie ist rein verwaltungsmäßiger Art. Die beabsichtigte spätere Umgestaltung eines zukünftig aufzu-bringenden wasserdurchlässigen Tartanbelages wird im Vergleich zur vollversiegelten Asphaltoberfläche als klimaneutrale Maßnahme eingeschätzt.

 

Berlin, den            .                 .2023

 

 

 

Bezirksbürgermeisterin Remlinger Bezirksstadträtin Dr. Lasiċ

 

 
 

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