Drucksache - 0825/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .02.2023 Bezirksbürgermeisterin Tel.: 3 2200 Steuerungsdienst, SE Personal und Finanzen
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.
Vorlage – zur Beschlussfassung – über den Entwurf der Anmeldungen für die Investitionsplanung 2023 bis 2027
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem als Anlage zu dieser Vorlage beigefügtem Entwurf der Anmeldungen des Bezirks Mitte für die Investitionsplanung 2023 bis 2027 wird zugestimmt. Dieser ist in Form eines elektronischen Vordrucks bei der Senatsverwaltung für Finanzen einzureichen.
A) Begründung:
Nach § 31 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 der Ausführungsvorschriften zu § 31 Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 und 4.1 AV zu § 31 LHO Anmeldungen einzureichen.
Grundlage für die Aufstellung der Investitionsplanung 2023 bis 2027 bildet die Beschlussfassung des Senats vom 13.09.2022 über die Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026 einschließlich des entsprechenden Investitionsprogramms. Das Investitionsprogramm wurde in der Darstellung auf einen zehnjährigen Zeitraum erweitert, wobei die Raten ab 2028 nur informativen Charakter besitzen. Die Gesamtanmeldungen stehen wegen ihres erheblichen Umfangs nur als Datei (ein durch die Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebener Vordruck mit 65 Spalten und mehr als 150 Zeilen) zur Verfügung. Bei den in Papierform und im pdf- Format beigefügten Anlagen handelt es sich um Auszüge der Anmeldungen.
Die Anmeldungen zur Investitionsplanung 2023 bis 2027 gliedern sich in folgende Bereiche:
1. Baumaßnahmen der pauschalen Zuweisung (Anlagen 1a 1b, 1c, 1d)
Zu den Baumaßnahmen der pauschalen Zuweisung gehören alle Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€. Dazu zählen auch Maßnahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) und der Kauf von Grundstücken. Dem Bezirk Mitte wurden zur Finanzierung der o.g. Sachverhalte jährliche Raten in Höhe von jeweils 6.979 T€ für die Jahre 2024 bis 2027 zugewiesen. Dies bedeutet eine Kürzung der bisher zugewiesenen Pauschale um 101,0 T€ pro Jahr.
Für die Investitionsplanung 2023 bis 2027 wurden von den Ämtern Maßnahmen im Rahmen der pauschalen Zuweisung angemeldet, die folgende finanzielle Auswirkungen haben:
Die Raten für 2023 sind bereits mit dem Doppelhaushalt 2022/2023 beschlossen worden und daher nicht veränderbar, weshalb auf eine Darstellung verzichtet wurde.
Für den erweiterten Investitionsrahmen 2028 bis 2032 wurden von den Ämtern Maßnahmen im Rahmen der pauschalen Zuweisung angemeldet, die folgende finanzielle Auswirkungen haben:
Nach Revision der angemeldeten Maßnahmen (Verschiebung, Anpassung und ggf. Korrektur von Raten) war eine Berücksichtigung aller neuen Maßnahmen, trotz Auflösung der veranschlagten pauschalen Mehrausgaben und Einbeziehung aller Rücklagen, nicht möglich.
Obwohl explizit darauf hingewiesen wurde, dass nur geringe Mittel für Neuanmeldungen zur Verfügung stehen, da bereits begonnene Maßnahmen ausfinanziert werden müssen, haben die Ämter Neuanmeldungen für 2027 in einem finanziellen Umfang eingereicht, der das insgesamt verfügbare Budget der pauschalen Zuweisung um mehr als das Dreifache übersteigt. Da auch in den Folgejahren ähnlich hohe Anmeldungen vorlagen, war eine Verschiebung (nach Priorität) von Maßnahmen nicht nur außerhalb des Investitionsprogramms 2023 bis 2027 notwendig, sondern über den erweiterten Erhebungszeitraum 2028 bis 2032 hinaus, so dass diese Maßnahmen nicht mehr im Investitionsprogramm enthalten sind. Die nicht im aktuellen Investitionsprogramm 2023 bis 2027, aber im erweiterten Erfassungszeitraum enthaltenen Neuanmeldungen, sind in der Anlage 1b dargestellt. Neuanmeldungen, welche auch keine Berücksichtigung im erweiterten Erfassungszeitraum fanden und somit nicht in der aktuellen Investitionsanmeldung enthalten sind, können der Anlage 1c entnommen werden. Entfallene Maßnahmen (von den Ämtern als Ausgleich für andere/neue Maßnahmen angeboten oder bereits ausfinanzierte/fertiggestellte Maßnahmen), sind in der Anlage 1d dargestellt. Alle regulär berücksichtigten Maßnahmen sind in der Anlage 1a enthalten.
Durch die Vielzahl der angemeldeten Maßnahmen, welche die finanziellen Kapazitäten des Bezirks bei weitem überschreiten, kann in den kommenden Jahren weder adäquat auf Baupreissteigerungen reagiert, noch unbedingt erforderliche neue Maßnahmen angemeldet werden. Laut Baupreisindex wird bei Hochbaumaßnahmen mit Steigerungen von 8,1 %, bei Straßenbaumaßnahmen mit Steigerungen von 7,2 % und bei Maßnahmen des Landschaftsbaus mit Steigerungen von 7,0 % pro Jahr gerechnet. Das sind durchschnittliche Kostenerhöhungen von rd. 7,4 % pro Jahr für die bei einer Investitionssumme von 6.979 T€ eine jährliche Vorsorge in Höhe von rd. 516,5 T€ erforderlich wäre, diese konnte ab 2026 aber nur in Höhe von 100,0 T € gebildet werden. Auf Basis der Erfahrung vergangener Jahre wird damit gerechnet, dass sich Maßnahmen verzögern, da die Bauplanungsunterlagen nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt vorliegen und sich daher Raten verschieben, die Gesamtkosten steigen und dringend notwendige Maßnahmen vorgezogen bzw. „dazwischen“ geschoben werden müssen. So ist der außerschulische Bedarf bei Schulbaumaßnahmen der BSO aus der bezirklichen Pauschale zu finanzieren (z.B. Jugendklub in der BSO-Maßnahme „3703/70110 - 01K04, Heinrich- von-Stephan- Gemeinschaftsschule: Erweiterung und Neubau Sporthalle; 10553 Neues Ufer 6“). Dem wurde in der Aufstellung der Investitionsplanung Rechnung getragen, indem die voraussichtlich (bisherige Berechnung gilt nur bis 2027) zur Verfügung stehenden Mittel für die bezirklichen Investitionsmaßnahmen ab 2030 nicht vollständig untersetzt wurden.
2. Baumaßnahmen der gezielten Zuweisung (Anlage 2)
Sofern die Gesamtkosten für Baumaßnahmen über 5.500 T€ liegen, werden die Investitionsmittel gezielt zugewiesen. Diese Maßnahmen werden durch die Senatsverwaltung für Finanzen finanziert, Kostenerhöhungen und Ratenverschiebungen werden über eine Basiskorrektur ausgeglichen. Ob eine Maßnahme in das Investitionsprogramm aufgenommen wird und wann diese beginnen kann, wird maßgeblich durch die überbezirklichen Dringlichkeitslisten entschieden.
Für die Investitionsplanung 2023 bis 2027 wurden von den Ämtern Maßnahmen im Rahmen der gezielten Zuweisung angemeldet, die folgende finanzielle Auswirkungen haben:
Die Raten für 2023 sind bereits mit dem Doppelhaushalt 2022/2023 beschlossen worden und daher nicht veränderbar, weshalb auf eine Darstellung verzichtet wurde.
Für den erweiterten Investitionsrahmen 2028 bis 2032 wurden von den Ämtern Maßnahmen im Rahmen der gezielten Zuweisung angemeldet, die folgende finanzielle Auswirkungen haben:
* Änderung gem. BA-Beschluss-Nr. 242 vom 21.02.2023 Die Ausgaben für die angemeldeten Maßnahmen übersteigen die bisherigen Anmeldungen im Haushaltsjahr 2024 im Wesentlichen durch die neue Maßnahme „3702/70620 - 01K03, Ernst-Reuter-Schule: Errichtung eines Interimsstandorts auf Ausweichfläche, 13355, Puttbusser Straße 12“, welche für 2024 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 25.000 T€ angemeldet wurde. Es handelt sich um die Finanzierung einer Interimslösung, für die während der Ausführung der Maßnahme Ernst-Reuter-Schule durch die HOWOGE notwendige Schaffung der Baufreiheit. Entgegen der Forderung der Senatsverwaltung für Finanzen, keine neuen Maßnahmen für diesen Zeitraum anzumelden und Mehrkosten generell durch Streichung und Verschiebung von Maßnahmen zu kompensieren, war dies in dieser Größenordnung nicht möglich. Weitere Änderungen in 2024 und den Folgejahren ergaben sich aus der Anpassung an den Planungsstand und den jeweiligen Baufortschritt, insbesondere Reduzierung der Raten für den Rathausneubau, notwendige Verschiebung des Baubeginns der Anna-Lindh-Grundschule aufgrund fehlender Bauplanungsunterlagen, Anpassung der Raten an den Planungsstand für die City-Grundschule und die Charlotte-Pfeffer-Schule.
3. Anmeldung von investiven Beschaffungen des Ausgabefeldes A05 (Anlage 3) (bewegliche Sachen)
Die Anmeldung von investiven Beschaffungen (Geräte und Ausrüstungen ab 5,0 T€ und Fahrzeuge) ist Bestandteil der Finanzplanung. Diese werden nicht gesondert zugewiesen, sondern müssen aus der Globalsumme finanziert werden und stehen somit unter einem Finanzierungsvorbehalt. Im Gegensatz zu den Ansätzen der pauschalen und gezielten Zuweisung dürfen diese während der Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 verändert werden. Investive Beschaffungen werden in der Regel für die Jahre des Doppelhaushalts angemeldet. Aufgrund der durch die Senatsverwaltung für Finanzen vorgenommenen Ausweitung des Investitionsprogramms auf 10 Jahre wurden teilweise auch Anmeldungen für den Zeitraum 2026 bis 2032 aufgenommen, welche ausschließlich informativen Charakter haben, da der Bezirk im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung über die Finanzierung der investiven Beschaffungen entscheidet.
4. Sonstige Investitionen (Anlage 4) Die sonstigen Investitionen untergliedern sich in:
4.1 Darlehen Die Mittel für Darlehen werden mit der Globalsumme gesondert zugewiesen. Sie gehören zum Z-Teil und werden vollständig durch die Senatsverwaltung für Finanzen finanziert (100 % Basiskorrektur).
4.2 Kauf von Wertpapieren für Stiftungen Stiftungsmittel werden im Haushaltsplan im Kapitel 4520 in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen veranschlagt.
4.3 übrige Investitionen Die übrigen Investitionen werden durch zweckgebundene Einnahmen finanziert. Zu diesen Maßnahmen gehört z.B. die Sanierung der Zwinglistraße 37, welche über den Wirtschaftsplan (Gewinnabführung Parkraumbewirtschaftung 3400/12109) finanziert wird. Die veranschlagten Infrastrukturmaßnahmen in Stadterneuerungsgebieten werden durch zweckgebundene Einnahmen und aus der Rücklage finanziert. B) Rechtsgrundlagen:
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Wie in den Anlagen 1 bis 4 dargestellt
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Berlin, den .02.2023
Bezirksbürgermeisterin Remlinger |
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