Drucksache - 0825/VI  

 
 
Betreff: Entwurf der Anmeldungen für die Investitionsplanung 2023 bis 2027
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Ausschuss für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima Entscheidung
17.04.2023 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima      
24.05.2023 
13. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima      
14.06.2023 
14. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima      
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Entscheidung
03.05.2023 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      
31.05.2023 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
04.05.2023 
14. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Sportausschuss Entscheidung
25.04.2023 
14. öffentliche Sitzung des Sportausschusses      
Schule Entscheidung
20.04.2023 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
11.05.2023 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
Weiterbildung, Kultur Entscheidung
19.04.2023 
14. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur      
10.05.2023 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur      
Stadtentwicklung, Facility Management Entscheidung
26.04.2023 
17. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
17.05.2023 
18. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Entscheidung
27.06.2023 
17. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2023 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB BA vom 21.03.2023
2. BE zur VzB HA vom 27.06.2023
VzB_0825_VI_Anlage-5_Investitionsprogramm2023bis2027_Erläuterungen_mitÄndergBA230221
VzB_0825_VI_Anlage-1a_Investitionsprogramm2023bis2027_2028-2032_berücksichtigte_inv-Maßnahmen-pauschale-Zuweisung
VzB_0825_VI_Anlage-4_Investitionsprogramm2023bis2027_sonstige_Investitionen
VzB_0825_VI_Anlage-1b_Investitionsprogramm2023bis2027_neue-inv-Maßnahmen-pauschale-Zuweisung_in_2028-2032
VzB_0825_VI_Anlage-1c_Investitionsprogramm2023bis2027_neue-inv-Maßnahmen-pauschale_Zuweisung_nach-Rest
VzB_0825_VI_Anlage-1d_Investitionsprogramm2023bis2027_weggefallene_Maßnahmen-pauschale_Zuweisung
VzB_0825_VI_Anlage-2_Investitionsprogramm2023bis2027_gezielte_Zuweisung-mitÄndergBA230221
VzB_0825_VI_Anlage-3_Investitionsprogramm2023bis2027_Beschaffungen-A05
4. Beschluss vom 21.09.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

(Text siehe Rückseite)


 

Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:  .02.2023

Bezirksbürgermeisterin Tel.: 3 2200

Steuerungsdienst, SE Personal und Finanzen

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.

Mitte von Berlin      

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

über den Entwurf der Anmeldungen für die Investitionsplanung 2023 bis 2027

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem als Anlage zu dieser Vorlage beigefügtem Entwurf der Anmeldungen des Bezirks Mitte für die Investitionsplanung 2023 bis 2027 wird zugestimmt. Dieser ist in Form eines elektronischen Vordrucks bei der Senatsverwaltung für Finanzen einzureichen.

 

 

A)      Begründung:

 

Nach § 31 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 der Ausführungsvorschriften zu § 31 Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 und 4.1 AV zu § 31 LHO Anmeldungen einzureichen.

 

Grundlage für die Aufstellung der Investitionsplanung 2023 bis 2027 bildet die Beschlussfassung des Senats vom 13.09.2022 über die Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026 einschließlich des entsprechenden Investitionsprogramms.

Das Investitionsprogramm wurde in der Darstellung auf einen zehnjährigen Zeitraum erweitert, wobei die Raten ab 2028 nur informativen Charakter besitzen.

Die Gesamtanmeldungen stehen wegen ihres erheblichen Umfangs nur als Datei (ein durch die Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebener Vordruck mit 65 Spalten und mehr als 150 Zeilen) zur Verfügung. Bei den in Papierform und im pdf- Format beigefügten Anlagen handelt es sich um Auszüge der Anmeldungen.

 

Die Anmeldungen zur Investitionsplanung 2023 bis 2027 gliedern sich in folgende Bereiche:

 

  1. Baumaßnahmen der pauschalen Zuweisung
  2. Baumaßnahmen der gezielten Zuweisung
  3. investive Beschaffungen des Ausgabefeldes A05 (bewegliche Sachen)
  4. sonstige Investitionen
  5. Erläuterungen zu 1 bis 4

 

1. Baumaßnahmen der pauschalen Zuweisung (Anlagen 1a 1b, 1c, 1d)

 

Zu den Baumaßnahmen der pauschalen Zuweisung gehören alle Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€. Dazu zählen auch Maßnahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) und der Kauf von Grundstücken.

Dem Bezirk Mitte wurden zur Finanzierung der o.g. Sachverhalte jährliche Raten in Höhe von jeweils 6.979 T€r die Jahre 2024 bis 2027 zugewiesen. Dies bedeutet eine Kürzung der bisher zugewiesenen Pauschale um 101,0 T€ pro Jahr.

 

r die Investitionsplanung 2023 bis 2027 wurden von den Ämtern Maßnahmen im Rahmen der pauschalen Zuweisung angemeldet, die folgende finanzielle Auswirkungen haben:

 

 

2024

2025

2026

2027

pauschale Zuweisung

6.979 T€

6.979 T€

6.979 T€

6.979 T€

angemeldet

6.979 T€

6.979 T€

6.979 T€

22.279 T€

Differenz vorläufig

0 T€

0 T€

0 T€

-15.300 T€

nach Revision

6.979 T€

6.979 T€

6.979 T€

6.979 T€

davon Pauschale

445 T€

0 T€

100 T€

100 T€

Differenz

0 T€

0 T€

0 T€

0 T€

 

Die Raten für 2023 sind bereits mit dem Doppelhaushalt 2022/2023 beschlossen worden und daher nicht veränderbar, weshalb auf eine Darstellung verzichtet wurde.

 

r den erweiterten Investitionsrahmen 2028 bis 2032 wurden von den Ämtern Maßnahmen im Rahmen der pauschalen Zuweisung angemeldet, die folgende finanzielle Auswirkungen haben:

 

 

 

2028

2029

2030

2031

2032

Pauschale Zuweisung

6.979 T€

6.979 T€

6.979 T€

6.979 T€

6.979 T€

angemeldet

24.270 T€

15.875 T€

5.198 T€

5.022 T€

1.172 T€

Differenz vorläufig

-17.291 T€

-8.896 T€

1.781 T€

1.957 T€

5.807 T€

nach Revision

6.979 T€

6.979 T€

6.979 T€

6.979 T€

6.979 T€

davon Pauschale

100 T€

100 T€

5.174 T€

5.078 T€

5.648 T€

Differenz

0 T€

0 T€

0 T€

0 T€

0 T€

 

Nach Revision der angemeldeten Maßnahmen (Verschiebung, Anpassung und ggf. Korrektur von Raten) war eine Berücksichtigung aller neuen Maßnahmen, trotz Auflösung der veranschlagten pauschalen Mehrausgaben und Einbeziehung aller Rücklagen, nicht möglich.

 

Obwohl explizit darauf hingewiesen wurde, dass nur geringe Mittel für Neuanmeldungen zur Verfügung stehen, da bereits begonnene Maßnahmen ausfinanziert werden müssen, haben die Ämter Neuanmeldungen für 2027 in einem finanziellen Umfang eingereicht, der das insgesamt verfügbare Budget der pauschalen Zuweisung um mehr als das Dreifache übersteigt.

Da auch in den Folgejahren ähnlich hohe Anmeldungen vorlagen, war eine Verschiebung (nach Priorität) von Maßnahmen nicht nur außerhalb des Investitionsprogramms 2023 bis 2027 notwendig, sondern über den erweiterten Erhebungszeitraum 2028 bis 2032 hinaus, so dass diese Maßnahmen nicht mehr im Investitionsprogramm enthalten sind.

Die nicht im aktuellen Investitionsprogramm 2023 bis 2027, aber im erweiterten Erfassungszeitraum enthaltenen Neuanmeldungen, sind in der Anlage 1b dargestellt.

Neuanmeldungen, welche auch keine Berücksichtigung im erweiterten Erfassungszeitraum fanden und somit nicht in der aktuellen Investitionsanmeldung enthalten sind, können der Anlage 1c entnommen werden.

Entfallene Maßnahmen (von den Ämtern als Ausgleich für andere/neue Maßnahmen angeboten oder bereits ausfinanzierte/fertiggestellte Maßnahmen), sind in der Anlage 1d dargestellt.

Alle regulär berücksichtigten Maßnahmen sind in der Anlage 1a enthalten.

 

Durch die Vielzahl der angemeldeten Maßnahmen, welche die finanziellen Kapazitäten des Bezirks bei weitem überschreiten, kann in den kommenden Jahren weder adäquat auf Baupreissteigerungen reagiert, noch unbedingt erforderliche neue Maßnahmen angemeldet werden. Laut Baupreisindex wird bei Hochbaumaßnahmen mit Steigerungen von 8,1 %, bei Straßenbaumaßnahmen mit Steigerungen von 7,2 % und bei Maßnahmen des Landschaftsbaus mit Steigerungen von 7,0 % pro Jahr gerechnet. Das sind durchschnittliche Kostenerhöhungen von rd. 7,4 % pro Jahr für die bei einer Investitionssumme von 6.979 T€ eine jährliche Vorsorge in Höhe von rd. 516,5 T€ erforderlich wäre, diese konnte ab 2026 aber nur in Höhe von 100,0 T € gebildet werden.

Auf Basis der Erfahrung vergangener Jahre wird damit gerechnet, dass sich Maßnahmen verzögern, da die Bauplanungsunterlagen nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt vorliegen und sich daher Raten verschieben, die Gesamtkosten steigen und dringend notwendige Maßnahmen vorgezogen bzw. „dazwischen“ geschoben werden müssen. So ist der außerschulische Bedarf bei Schulbaumaßnahmen der BSO aus der bezirklichen Pauschale zu finanzieren (z.B. Jugendklub in der BSO-Maßnahme „3703/70110 - 01K04, Heinrich- von-Stephan- Gemeinschaftsschule: Erweiterung und Neubau Sporthalle; 10553 Neues Ufer 6“). Dem wurde in der Aufstellung der Investitionsplanung Rechnung getragen, indem die voraussichtlich (bisherige Berechnung gilt nur bis 2027) zur Verfügung stehenden Mittel für die bezirklichen Investitionsmaßnahmen ab 2030 nicht vollständig untersetzt wurden.

 

2. Baumaßnahmen der gezielten Zuweisung (Anlage 2)

 

Sofern die Gesamtkosten für Baumaßnahmen über 5.500 T€ liegen, werden die Investitionsmittel gezielt zugewiesen. Diese Maßnahmen werden durch die Senatsverwaltung für Finanzen finanziert, Kostenerhöhungen und Ratenverschiebungen werden über eine Basiskorrektur ausgeglichen. Ob eine Maßnahme in das Investitionsprogramm aufgenommen wird und wann diese beginnen kann, wird maßgeblich durch die überbezirklichen Dringlichkeitslisten entschieden.

 

 

r die Investitionsplanung 2023 bis 2027 wurden von den Ämtern Maßnahmen im Rahmen der gezielten Zuweisung angemeldet, die folgende finanzielle Auswirkungen haben:

 

 

2024

2025

2026

2027

gezielte Zuweisung bisher

45.638 T€

53.011 T€

52.179 T€

51.113 T€

angemeldet

65.474 T€

48.637 T€

48.311 T€

50.805 T€

Differenz vorläufig

-19.836 T€

4.374 T€

3.868 T€

308 T€

nach Revision

64.974 T€

49.137 T€

48.311 T€

50.805 T€

Differenz

-19.336 T€

3.874 T€

3.868 T€

308 T€

 

Die Raten für 2023 sind bereits mit dem Doppelhaushalt 2022/2023 beschlossen worden und daher nicht veränderbar, weshalb auf eine Darstellung verzichtet wurde.

 

r den erweiterten Investitionsrahmen 2028 bis 2032 wurden von den Ämtern Maßnahmen im Rahmen der gezielten Zuweisung angemeldet, die folgende finanzielle Auswirkungen haben:

 

 

2028

2029

2030

2031

2032

gezielte Zuweisung bisher

97.940 T€

133.046 T€

107.168 T€

76.765 T€

0 T€

angemeldet

112.179 T€

163.188 T€

111.055 T€

113.568 T€

50.518 T€

Differenz vorläufig

-14.239 T€

-30.142 T€

-3.887 T€

-36.803 T€

-50.518 T€

nach Revision

114.179 T€

165.188 T€*

122.205 T€*

118.418 T€

50.518 T€

Differenz

-16.239 T€

-32.142 T€

-15.037 T€

-41.653 T€

-50.518 T€

* Änderung gem. BA-Beschluss-Nr. 242 vom 21.02.2023

Die Ausgaben für die angemeldeten Maßnahmen übersteigen die bisherigen Anmeldungen im Haushaltsjahr 2024 im Wesentlichen durch die neue Maßnahme „3702/70620 - 01K03, Ernst-Reuter-Schule: Errichtung eines Interimsstandorts auf Ausweichfläche, 13355, Puttbusser Straße 12“, welche für 2024 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 25.000 T€ angemeldet wurde. Es handelt sich um die Finanzierung einer Interimslösung, für die während der Ausführung der Maßnahme Ernst-Reuter-Schule durch die HOWOGE notwendige Schaffung der Baufreiheit. Entgegen der Forderung der Senatsverwaltung für Finanzen, keine neuen Maßnahmen für diesen Zeitraum anzumelden und Mehrkosten generell durch Streichung und Verschiebung von Maßnahmen zu kompensieren, war dies in dieser Größenordnung nicht möglich.

Weitere Änderungen in 2024 und den Folgejahren ergaben sich aus der Anpassung an den Planungsstand und den jeweiligen Baufortschritt, insbesondere Reduzierung der Raten für den Rathausneubau, notwendige Verschiebung des Baubeginns der Anna-Lindh-Grundschule aufgrund fehlender Bauplanungsunterlagen, Anpassung der Raten an den Planungsstand für die City-Grundschule und die Charlotte-Pfeffer-Schule.

 

3.  Anmeldung von investiven Beschaffungen des Ausgabefeldes A05 (Anlage 3)

 (bewegliche Sachen)

 

 

2024

2025

2026

2027

investive Beschaffungen

1.576 T€

1.813 T€

1.497 T€

1.487 T€

 

Die Anmeldung von investiven Beschaffungen (Geräte und Ausrüstungen ab 5,0 T€ und Fahrzeuge) ist Bestandteil der Finanzplanung. Diese werden nicht gesondert zugewiesen, sondern müssen aus der Globalsumme finanziert werden und stehen somit unter einem Finanzierungsvorbehalt. Im Gegensatz zu den Ansätzen der pauschalen und gezielten Zuweisung dürfen diese während der Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 verändert werden.

Investive Beschaffungen werden in der Regel für die Jahre des Doppelhaushalts angemeldet.

Aufgrund der durch die Senatsverwaltung für Finanzen vorgenommenen Ausweitung des Investitionsprogramms auf 10 Jahre wurden teilweise auch Anmeldungen für den Zeitraum 2026 bis 2032 aufgenommen, welche ausschließlich informativen Charakter haben, da der Bezirk im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung über die Finanzierung der investiven Beschaffungen entscheidet.

 

 

4. Sonstige Investitionen (Anlage 4)

Die sonstigen Investitionen untergliedern sich in:

 

4.1                                     Darlehen

Die Mittel für Darlehen werden mit der Globalsumme gesondert zugewiesen. Sie gehören zum Z-Teil und werden vollständig durch die Senatsverwaltung für Finanzen finanziert (100 % Basiskorrektur).

 

4.2 Kauf von Wertpapieren für Stiftungen

Stiftungsmittel werden im Haushaltsplan im Kapitel 4520 in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen veranschlagt.

 

4.3 übrige Investitionen

Die übrigen Investitionen werden durch zweckgebundene Einnahmen finanziert. Zu diesen Maßnahmen gehört z.B. die Sanierung der Zwinglistraße 37, welche über den Wirtschaftsplan (Gewinnabführung Parkraumbewirtschaftung 3400/12109) finanziert wird. Die veranschlagten Infrastrukturmaßnahmen in Stadterneuerungsgebieten werden durch zweckgebundene Einnahmen und aus der Rücklage finanziert.

B)      Rechtsgrundlagen:


 §§ 4 Abs. 3 und 12 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 BezVG
 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Wie in den Anlagen 1 bis 4 dargestellt

 

b)     Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

  

 keine

 

Berlin, den .02.2023

 

Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 
 

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