Drucksache - 0814/VI  

 
 
Betreff: „Pflege & Wohnen Schillerpark“: Konflikt befrieden, Bewohner*innen unterstützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Kreße, Massalme, Drebes und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen Entscheidung
18.04.2023 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bürgerdienste und Wohnen      
09.05.2023 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bürgerdienste und Wohnen (gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Gesundheit)      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.05.2023 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.01.2024 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 21.03.2023
2. BE Gesundheit vom 09.05.2023
3. Beschluss vom 25.05.2023
4. VzK SB vom 09.01.2024
5. Anlage1
6. Anlage2
7. Anlage3
8. Anlage4

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 21.11.2023

Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0814/VI

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme - über

Pflege & Wohnen Schillerpark“: Konflikt befrieden, Bewohner*innen unterstützen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.05.2023 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0814/VI):

 

Das Bezirksamt wird ersucht

 

  1. das Gespräch mit der Pflege & Wohnen Schillerpark gGmbH bzw. der Johannesstift gAG einerseits und der Stiftung Paul Gerhardt Stift andererseits mit dem Ziel zu suchen, das Angebot der stationären Pflegeeinrichtung im derzeit noch bestehenden Umfang unbefristet zu erhalten und ab dem Zeitpunkt, wenn die bereits geräumten Teile des Gebäudes nicht mehr als Unterkunft für geflüchtete Menschen benötigt wird, wieder auf den früheren Umfang auszubauen;

 

  1. sollten die Bemühungen um einen Erhalt der Einrichtung erfolglos bleiben, die Bewohner*innen nach Kräften bei der Suche nach zum individuellen Bedarf passenden Wohn- und Pflege-Arrangements zu unterstützen;

 

  1. sich gegenüber der Stiftung Paul Gerhardt Stift dafür einzusetzen, dass die Plätze in den bereits zu einer Unterkunft für geflüchtete Menschen umgewandelten oberen Etagen des Gebäudes bevorzugt an Geflüchtete vergeben werden, die auf barrierefreien bzw. altengerechten Wohnraum angewiesen sind.

 

Darüber hinaus verurteilt die Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin jeden Versuch, verschiedene benachteiligte Personengruppen gegeneinander auszuspielen!

 

 

Das Bezirksamt hat am     .12.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Wie bereits im Rahmen der Mündlichen Anfrage 0581/VI berichtet wurde, liegen stationäre Pflegeeinrichtungen seit Jahren in der Verantwortung der für Pflege zuständigen Senatsverwaltung damit nicht in der bezirklichen Zuständigkeit. Da beim Bezirksamt Mitte keine Zuständigkeit besteht, wurde es auch nicht über die geplante Schließung informiert.

Erst Anfang Oktober 2022 ist der stationären Hilfe zur Pflege des Amtes für Soziales die Schließung der Pflegeeinrichtung durch ein Schreiben eines Betreuers und im weiteren Verlauf aus Medienberichten bekannt geworden.

Aus diesen Berichten ging hervor, dass das Paul-Gerhard-Stift (PGS) die Immobilie in der Müllerstr. 56-58 der heutigen Johannesstift Diakonie (JSD) zum Betrieb des „Pflege & Wohnen Schillerpark“ im Jahr 2006 verpachtet habe, und zwar mit einer Laufzeit von 25 Jahren mit der Option auf Verlängerung.

Pachtzinserhöhungsforderungen seitens des PGS im Jahr 2021 und diesbezügliche Differenzen hätten zu dem Wunsch des PGS nach einer anderweitigen Nutzung des Geländes und letztendlich zur vorzeitigen Beendigung des Pachtvertrages geführt.

In Ermangelung einer alternativen Immobilie sei die Schließung der Pflegeeinrichtung für die JSD unumgänglich gewesen.

Den Bewohnenden der zwei oberen von vier Etagen sei eine Kündigung zum Jahresende 2022 und der unteren beiden Etagen zum 31.12.2023 zugegangen. Alle Betroffenen seien von der Heimleitung und dem Sozialdienst der Einrichtung umfassend informiert und intensiv bei der Suche und Vermittlung von passenden Alternativen unterstützt worden.

 

Den Medien und der Internetseite des PGS (https://pgssoziales.de/refugium-pgs) war zum Zeitpunkt des Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen, dass das PGS die bis Ende 2022 freigewordenen Räumlichkeiten in Zusammenarbeit mit dem LAF bereits seit Februar 2023 als Gemeinschaftsunterkunft (genannt „Refugium“) für 126 besonders schutzbedürftige Geflüchtete nachnutzt.

 

Obwohl wegen mangelnder Zuständigkeit kein Einfluss auf die Schließung von Pflegeheimen besteht, hat das Bezirksamt dem obigen Ersuchen folgend Kontakt zum PGS aufgenommen und die Problematik in einem Gespräch mit dem Stiftsvorsteher und Vorstandsvorsitzenden Pfarrer Martin von Essen und einem Vertreter des LAF am 14.08.2023 erörtert. Herr von Essen stellte die teilweise durch die Presse falsch dargestellten Sachverhalte richtig (nachzulesen in den Pressemitteilungen des PGS in der Anlage 1 bis 3) und präsentierte anschließend Planungen für die Neugestaltung und Umwandlung des gesamten Areals anrainend an die Müllerstraße, Barfusstraße sowie Edinburger Straße zum Campus PGS.

 

Die Pläne sehen die folgenden sozialen Projekte vor, die teilweise bereits bestehen, initiiert bzw. ausgebaut werden sollen:

 

  1. Zukunftshaus Wedding (Mehrgenerationenhaus, Familien- und Stadtteilzentrum, Stadtteilkoordination)
  2. Refugium im ehemaligen Pflegeheim (Unterkünfte für Geflüchtete, Begleitung und Betreuung von schutz- und pflegebedürftigen Flüchtlingen)
  3. Kindertagesstätte
  4. Seniorenzentrum (Seniorenwohnen, Ambulante Pflege, Seniorenwohngemeinschaften)

 

Herr von Essen hat dem Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung die in

Anlage 4 beigefügte Präsentation zur Verfügung gestellt, der weitere Informationen zu entnehmen sind.

 

 

Der Umfang und die fortgeschrittene Umsetzung der Planungen, insbesondere die mit dem LAF abgestimmte Unterbringung mit Versorgung, Beratung und Begleitung von vulnerablen Flüchtlingsgruppen in den freigezogenen Teilen des Pflegeheimes, ließen schnell erkennen, dass die endgültige Schließung des „Pflege & Wohnen Schillerpark“ nicht mehr aufzuhalten und eine Rückkehr zur vorherigen Nutzung durch die Schaffung des „Refugiums“ als Vertragseinrichtung des LAF nicht in Betracht kommt.

 

Seitens des Stadtentwicklungsamtes konnte zu folgenden bekannten und/oder genehmigten Vorhaben auf dem Areal des Paul-Gerhardt-Stifts Auskunft gegeben und damit die Pläne des PGS bestätigt werden:

 

-          Barfusstr. 6: Neubau Wohngebäude mit 105 Wohneinheiten (davon 48 betreute Wohngemeinschaften im 3. und 4. OG), Mitteilung der Genehmigungsfreistellung vom 01.12.21

-          Müllerstr. 58, Barfusstr. 2: Dachgeschoss-Ausbau – 7 Wohneinheiten – Genehmigungsfreistellung 08.08.23

-          Edinburger Str. 35 - Flüchtlingsunterkunft "Refugium" mit 126 Schlafplätzen im 3. und 4. OG im Pflegeheim – Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen, pos. planungsrechtliche Stellungnahme liegt vor

-          Edinburger Str. 35 – gegenüber der Bauaufsicht wurde die Erweiterung für Flüchtlingsunterkunft um 2 weitere Geschosse angedeutet. Offen ist ob im Zuge des Antrages oder als eigenständiger Antrag.

 

r die Ende Oktober 2022 noch 27 Bewohnenden (vgl. Mündliche Anfrage 0581/VI), für die das Amt für Soziales im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII zuständig war, konnten bis Mitte August 2023 neue Einrichtungen gefunden werden, sodass diesbezüglich nichts mehr zu veranlassen ist.

 

Die Flüchtlingsunterkunft „Refugium“ des PGS steht wie oben schon erwähnt und von Herrn von Essen bestätigt vulnerablen Gruppen definiert nach EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU zur Verfügung.

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da diese lediglich einen berichtenden Charakter besitzt.

 Berlin, den     .12.2023

Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

 
 

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