Drucksache - 0681/VI  

 
 
Betreff: Ein dichtes „Netzwerk der Wärme“ knüpfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Sisauri, Massalme, Drebes und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2022 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2023 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen Entscheidung
10.01.2023 
11. öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bürgerdienste und Wohnen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2023 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 06.12.2022
2. ÄA LINKE vom 15.12.2022
3. BE SozBüD vom 10.01.2023
4. Beschluss vom 19.01.2023
5. VzK SB vom 11.07.2023

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 14.06.2023

Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0681/VI

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme - über

Ein dichtes "Netzwerk der Wärme" knüpfen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.01.2023 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0681/VI):

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

  1. in möglichst vielen bezirklichen Einrichtungen Räume für das „Netzwerk der Wärme“

einzurichten,

  1. bei sozialen und kulturellen Einrichtungen anderer Träger dafür zu werben, sich am

Netzwerk zu beteiligen und

  1. durch mehrsprachige Plakate, Informationsblätter und vergleichbare Medien in leichter

Sprache auch Menschen ohne leichten Zugang zum Internet über die Orte des Netzwerks zu informieren.

  1. für die von SENIAS den Bezirken bereitgestellten Mittel für das „Netzwerk der Wärme“

gemeinsam mit Akteuren der Zivilgesellschaft, Vereinen, Initiativen ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten und im Ausschuss für Soziales vorzustellen.

 

Das Bezirksamt hat am  04.07.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Die damalige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat Anfang Dezember 2022 im Rahmen des Nachtragshaushaltes pro Bezirk eine Million Euro für das „Netzwerk der Wärme“ (NdW) zur Verfügung gestellt. Die Ausreichung der Mittel erfolgte zunächst im Zuge der Verstärkung bestehender bereits zuwendungsgeförderter Angebote von Trägern, konnte später aber auch auf neue Projekte ausgeweitet werden. Eine Förderung ist nur bis zum 31.12.2023glich, sodass kurzfristig über zusätzliche Angebote im Rahmen des NdW entschieden werden musste.

Vorrangig geht es um die Deckung von zusätzlichen Sachkosten und notwendig werdende Personalkosten, z.B. aufgrund der Erweiterung spezifischer Angebote oder der Ausdehnung der Öffnungszeiten. Auf der eigens für das Netzwerk der Wärme eingerichteten Internetseite https://netzwerkderwaerme.de finden sich alle notwendigen Informationen, u.a. auch die FAQs für Einrichtungen mit Beschreibungen, was man tun muss, um in das NdW aufgenommen zu werden und besonders wichtig, wofür die Mittel eingesetzt werden dürfen. Alle am NdW Beteiligten werden auf der Seite auf einer Karte dargestellt. Über eine Filterfunktion können die Bürger*innen das für sie passende Angebot suchen und finden.

 

Von den in das Netzwerk der Wärme involvierten Ämtern bzw. Organisationseinheiten wird zu den einzelnen Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung Folgendes berichtet:

Zu 1.

Amt für Soziales:

Das Amt für Soziales Mitte hat die bezirkseigene Begegnungsstätte in der Spandauer Straße 2, 10178 Berlin, als „rmepunkt“ angemeldet und die Charta derrme unterschrieben. Die Ausweitung der Begegnungs- und Beratungsangebote steht hier im Vordergrund. Die Begegnungsstätte bietet Platz für etwa 40 bis 50 Personen. Das Amt für Soziales verfügt über keine weiteren eigenen Einrichtungen, die zu diesem Zweck genutzt werden können.

Jugendamt:

Die kommunale Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Die Oase“ in der Wallstraße 43 in 10179 Berlin nimmt am Netzwerk der Wärme teil. Hier konnte eine Verstetigung der unter den Besucher*innen sehr beliebten zirkuspädagogischen Kurse erreicht werden, deren ursprüngliche Finanzierung zuvor ausgelaufen war.

Amt für Weiterbildung und Kultur:

 

Die Berliner Öffentlichen Bibliotheken sind über die Geschäftsführung der Ständigen Konferenz der Leiterinnen und Leiter und über die damalige Senatsverwaltung für Kultur und Europa an die damalige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales herangetreten. Sie sind als Verbund der Berliner Öffentlichen Bibliotheken Mitunterzeichner der „Charta der Wärme“. Alle Bibliotheksstandorte sind als offene Begegnungsstätten im Rahmen ihrer Öffnungszeiten auch auf der Karte des Netzwerks der Wärme unter https://netzwerkderwaerme.de/fuer-buerger_innen/ verzeichnet.

Darüber hinaus konnte es in Kooperation zwischen dem Fachbereich Bibliotheken und dem Stadtteilverein Tiergarten e.V. ermöglicht werden, die Bibliothek Tiergarten Süd im Zeitraum vom 5.2.-26.3.2023 an acht Sonntagen zusätzlich mit künstlerischen Mittmachangeboten zwischen 13:00-17:00 Uhr zu öffnen.

Die Kurt-Tucholsky-Bibliothek in der Rostocker Straße öffnet in Kooperation mit dem Moabiter Ratschlag e.V. zusätzlich zu ihren regulären Öffnungszeiten an allen Sonntagen im Mai und Juni von 12:00-16:00 Uhr. Jeweils um 15:00 Uhr finden Vorleseangebote für Kinder ab 4 Jahren statt, durchgeführt von der Sprach- und Leseförderung des Moabiter Ratschlags e.V. Während der Sonntagsöffnung können Medien am Selbstverbuchungsgerät ausgeliehen und zurückgegeben und das Medienangebot vor Ort genutzt werden. Eine Fachberatung, Neuanmeldungen und Barzahlungen sind jedoch aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelungen nicht möglich.

 

 

Zu 2.

Amt für Soziales:

Nachdem nach Inkrafttreten des Nachtragshaushaltsgesetzes Anfang Dezember 2022 pro Bezirk eine Million Euro für das Netzwerk der Wärme bereitgestellt worden waren, hat das  Amt für Soziales alle in seinem Bereich zuwendungsgeförderten Träger schriftlich aufgefordert, sich mit kreativen Ideen in das Netzwerk der Wärme einzubringen und ihre Einrichtungen als Wärmepunkte zur Verfügung zu stellen.

Neben der bezirkseigenen Begegnungsstätte (s. zu 1.) werden bisher 14 Träger im Rahmen des NdW gefördert. Auf Grundlage der Vorgaben der Senatsverwaltung sehen die jeweils vorliegenden Konzepte hauptsächlich erweiterte Öffnungszeiten und zusätzliche Aktivitäten vor. Dazu gehören beispielsweise zusätzliche gesellige Einzelveranstaltungen, regelmäßige zusätzlichen Angebote (z.B. Spielenachmittag, gemeinsames Kochen, Nutzung von Computern, hen und reparieren“), spezielle Beratungen (z. B. zu Heiz-/Nebenkosten, Wohngeld) sowie die Versorgung mit warmen Getränken oder geretteten Lebensmitteln. Finanziert werden die damit verbundenen Aufstockungen der Stunden für bestehendes Personal, Honorarkräfte und Ehrenamtliche als laufende Kosten.

Die mit den Maßnahmen in Verbindung stehenden notwendigen kleineren Anschaffungen, insbesondere für Kleinmobiliar (z.B. zusätzliche Stühle), Kaffeemaschinen, Thermoskannen usw., sowie Gebrauchsmaterial und Projektmaterial sind als Einmalkosten auch von der Finanzierung erfasst.

Die Umsetzung der finanziellen Mittel erfolgt über die Basiskorrektur.

Die vom Amt für Soziales bewilligten Maßnahmen können im Ausschuss für Soziales, Bürgerdienste und Wohnen vorgestellt werden.

 

Jugendamt:

Neben einer kommunalen Einrichtung (s. zu 1.) nehmen aus der Jugendhilfe 14 Einrichtungen in freier Trägerschaft am Netzwerk der Wärme teil.  Dazu zählen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie die bezirklichen Familienzentren, die damit neue Beratungs-, Informations-, Vermittlungsangebote und vor allem Orte für Kinder, Jugendliche, Familien und für Alleinerziehende bieten bzw. vorhandene Angebote erweitern können.

 

Bereich Sozialraumorientierte Planungskoordination:

Die Stadtteilzentren werden über die für Soziales zuständige Senatsverwaltung gefördert und können dort eigenverantwortlich Mittel im Rahmen des NdW abrufen. Es besteht im Bereich der Sozialraumorientierten Planungskoordination keine gesonderte Übersicht, welches Stadtteilzentrum sich am NdW beteiligt. Die auf der Internetseite des NdW erstellte Karte gibt Aufschluss darüber (https://netzwerkderwaerme.de).

 

 

 

Bereich Beauftragte für Partizipation und Integration:

 

Über den IB-Bereich wird ein zusätzliches Angebot des Trägers Kulturen im Kiez e.V. aus dem Netzwerk der Wärme gefördert.

 

Dieses umfasst:

  • eine wöchentlich stattfindende offene Sprechstunde zu Energiefragen in den Sprachen Romani, Bosnisch/Serbisch/Kroatisch (BSK), Rumänisch, Russisch und Deutsch
  • eine wöchentlich stattfindende Bereitstellung von Mahlzeiten auf dem Utrechter Platz
  • Eine wöchentliche Öffnung des Mädchenraums für weitere Mädchen aus der Nachbarschaft mit gemeinsamem Kochen.

 

Zu 3.

Amt für Soziales:

Träger und Bereiche der öffentlichen Verwaltung, beispielsweise Bibliotheken, Nachbarschaftszentren, Begegnungsstätten können sich als „rmepunkt“ zentral unter netzwerkderwaerme@senias.berlin.de melden und müssen die sog. Charta der Wärme unterzeichnen. Damit hat die zuständige Senatsverwaltung den Überblick über alle am Netzwerk der Wärme teilnehmenden Akteure, trägt diese in die digitale Karte auf der Internetseite ein und übernimmt somit automatisch die Veröffentlichung der „rmepunkte“.

Die Träger selbst dürfen mit der Unterstützung und Teilnahme am NDW aktiv werben und als Kennzeichnung den Button mit dem „NdW-Bären“ benutzen.

Das Bezirksamt Mitte kann durch Pressemitteilungen informieren und die teilnehmenden Akteure kennzeichnen.

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass sich diejenigen, die einen „rmepunkt“ suchen, an die Einrichtungen wenden, die ihnen bekannt sind. Das sind größtenteils die Einrichtungen (beispielsweise Begegnungsstätten und Nachbarschaftshäuser), die schon zuwendungsfinanziert sind und im Rahmen des Netzwerks der Wärme eine Verstärkung bestehender Zuwendungen erhalten.

 

Zu 4.

Abhängig von der Größe des Trägers und vor allem von den ihm zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten, sind die Möglichkeiten der Akteure, sich im NdW einzubringen, verschieden. Zudem liefert die für Soziales zuständige Senatsverwaltung ganz klare Kriterien zur Teilnahme am Netzwerk der Wärme und gibt vor, welche Maßnahmen finanziert werden (s. FAQs unter https://netzwerkderwaerme.de/fuer-einrichtungen/). Damit wird von der Senatsverwaltung quasi ein Konzept vorgegeben, sodass es keiner Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes bedarf. Eine Konzepterarbeitung in Absprache mit allen Akteuren hätte in Anbetracht der zeitlich begrenzten Finanzierungsmöglichkeit bis 31.12.2023 überdies zu viel Zeit sowie Ressourcen in Anspruch und den Trägern mit ihren unterschiedlichen Angeboten teilweise die Flexibilität genommen.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da diese lediglich einen berichtenden Charakter besitzt.

 Berlin, den 14.06.2023

Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

 

 

  1. ZdA bei SozAL RefSozBüD L EU 

 

 
 

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