Drucksache - 0620/VI
A. Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den Eigentümern/Vorhabenträgern des Grundstücks Müllerstraße 25 (Karstadt) dafür einzusetzen, dass 1. Leerstand verhindert wird, indem zuvor Verträge zwischen den Eigentümern des Grundstücks und Mietern der Flächen innerhalb des Gebäudes Müllerstraße 5,13353 Berlin über den 31.01.2024 hinaus abgeschlossen werden, die vereinbaren, dass bis zum Beginn der geplanten Umbauarbeiten die Geschäfte im Gebäude weiter betrieben werden und bis zum Abschluss der Bauarbeiten mindestens ein Teilbetrieb stattfindet. 2. die Beschäftigten von Galeria und Galeria Markthalle und ihren Betriebsrat dabei Zu unterstützen, a. dass die Beibehaltung der arbeitsvertraglichen Regelungen inklusive der Betriebszugehörigkeit, b. dass das Recht auf Beschäftigung in anderen Berliner Filialen für die Zeit desUmbaus, c. sowie dass das Recht auf Rückkehr in die Filialen am Leopoldplatz nach Beendigung der Umbauarbeiten vertraglich zugesichert werden.
B. Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, sich im Rahmen der Erarbeitung eines neuen Bebauungsplanes für das Grundstück Müllerstraße 25, 13353 Berlin dafür einzusetzen, dass 1. auf einem Drittel der Flächen des Projekts zusammen mit einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft geförderter und belegungsgebundener Wohnungsbau sowie weitere gemeinwohlorientierte Nutzungen der sozialen Infrastruktur errichtet wird 2. im Bebauungsplan eine Teilfläche des Grundstücks als gewerbliche Fläche mit der Zweckbestimmung eines mehrgeschossigen Warenhauses/Kaufhauses ausgewiesen wird.
Erledigungsfrist: 16.03.2023
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