Drucksache - 3154/V  

 
 
Betreff: Sanierungsziele in den Sanierungsgebieten in Mitte anpassen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Mayer, sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
27.05.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
23.06.2021 
55. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
25.08.2021 
56. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2021 
52. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2022 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Fraktion DIE LINKE vom 18.05.2021
2. ÄA Grüne und SPD vom 21.05.2021
3. BE StadtE vom 25.08.2021
4. Beschluss vom 16.09.2021
5. VzK SB vom 02.03.2022

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:    .03.2022

Stadtentwicklung und Facility Management Tel.: 44600

Stadtentwicklungsamt

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3154/V

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über
Sanierungsziele in den Sanierungsgebieten in Mitte anpassen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.09.2021 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3154/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Sanierungsziele in den Sanierungsgebieten „llerstraße“, „Turmstraße“ und „rdliche Luisenstadt“ dahingehend anzupassen, dass die sozialen und kulturellen Erfordernisse im Gebiet stärker Berücksichtigung finden und insbesondere die Verdngung von einkommensschwächeren und/oder marginalisierten Menschen vermieden wird.

Die Sanierungsziele sollen darauf abzielen, dass

1.  soziale und kulturelle Einrichtungen, die auf günstige Gewerbeflächen angewiesen sind, erhalten bleiben und entsprechend der Bedarfe ausgebaut werden.

2.  der öffentliche Raum durch alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere marginalisierter Menschen, genutzt werden kann und deren Nutzung und Bedürfnissen gerecht wird.

3.  das Defizit an leistbaren und bedarfsgerechten Wohnungen überwunden wird.

Die Überarbeitung der Sanierungsziele ist mit den jeweiligen Stadtteil/Betroffenen-vertretungen der Sanierungsgebiete abzustimmen.

 

Das Bezirksamt hat am 01.03.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Grundlage der Sanierungszielsetzungen bilden die Rechtsverordnungen zur Förmlichen Festsetzung des jeweiligen Sanierungsgebietes, ergänzt um den Rahmenplan sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur rechtlichen Absicherung der Durchführbarkeit dieser gesetzten Ziele unter Einhaltung des Zeitrahmens.

Vom Bezirk sind diese Ziele hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit zu konkretisieren. Diese Konkretisierungen erfolgen mittels Blockentwicklungskonzepten sowie einer Fortschreibung von Rahmenplan und ISEK.

Grundsätzlich erfolgt hier eine Beteiligung des Sanierungsgremiums Betroffenenvertretung sowie aller beteiligten Eigentümer und Nutzer. Dieses Beteiligungserfordernis fußt auf §137 BauGB und wird konsequent angewendet.

Die Weiterentwicklung der Sanierungsziele hat sich hierbei jedoch grundsätzlich an den durch die Rechtsverordnung zum jeweiligen Sanierungsgebiet und dem hierfür geltenden Planungsrecht zu orientieren.Die mit dem BVV-Beschluss formulierten Sanierungszielausrichtungen Nrn. 1 bis 3 befinden sich damit in Deckung zu den ohnehin gesetzten Vorgaben, lassen sich jedoch nicht pauschal auf jedes Gebiet und jeden konkreten Sachverhalt anwenden, da bei divergierenden Interessenlagen ein Abwägungsverfahren durchlaufen werden muss, welches auch die gesetzten rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten hat.

So kann das Bau- und Nutzungsrecht eines privaten Grundstückseigentümers nicht eingeschränkt werden, ohne dass hierdurch Entscdigungsansprüche ausgelöst werden, die von Berlin z.B. durch den Ankauf von Grundstücken ausgeglichen werden müssten. Auch auf öffentlichen Flächen lassen sich nicht alle Nutzungsanforderungen miteinander in Einklang bringen.

Die gebietsspezifische Konkretisierung der Sanierungsziele erfolgt über die Fortschreibung des jeweiligen ISEKs, welches formal über einen Bezirksamts- und einen BVV-Beschluss als Beurteilungsgrundlage für sanierungsrechtliche Anträge festgelegt bzw. festgestellt wird.

r die stärkere Berücksichtigung sozialer Sanierungsziele im Wohnungsbau hat die Senatsverwaltung erst mit ergänzendem Rundschreiben vom Januar 2017 die Grundlagen geschaffen, die nunmehr durch entsprechende ergänzende Untersuchungen und daraus abgeleiteten Forderungen über die fortzuschreibenden ISEKs verankert werden müssen.

Diese Prozesse laufen derzeit für alle drei genannten Sanierungsgebiete.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG0

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 01.03.2022

Bezirksstadtrat Gothe  Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 
 

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