Drucksache - 3152/V  

 
 
Betreff: Schimmelbildung in den Kellern unsrer Schulen vorbeugen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Siewer, Schepke und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
27.05.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Entscheidung
10.06.2021 
52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.06.2021 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 18.05.2021
2. ÄA AfD vom 18.05.2021
3. BE Schule vom 11.06.2021
4. Beschluss vom 17.06.2021
5. VzK SB vom 24.09.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 14.09.2021

Schule, Sport und Facility Management Tel.: 33900
Schul- und Sportamt

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  3152/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Schimmelbildung in den Kellern unsrer Schulen vorbeugen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.06.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3152/V): „Das Bezirksamt wird aufgefordert, standortkonkret zu prüfen, wie mit einfachen technischen Möglichkeiten die Keller von Schimmel bedrohter Schulen belüftet werden können, um die Bildung von Schimmel zu vermeiden. Dabei geht es um geht es z.B. um die Montage von Lüftern in vorhandene Kellerfenster oder Luftschächte, die durchgängig oder in längeren Intervallen laufen und so Luft aus den Kellern direkt nach draußen befördern. Die Lüfter können auch feuchtigkeitsgesteuert sein und damit nur laufen, wenn tatsächlich eine erhöhte Luftfeuchtigkeit vorliegt. Die Lüfter sollen an verschiedenen Stellen im Keller montiert werden, um mit der zuströmenden Frischluft möglichst alle Räume des Kellers zu erreichen. Diese Arbeiten sollen aus den Instandhaltungsmitteln finanziert werden.“

 

Das Bezirksamt hat am 14.09.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Eine erste standortkonkrete Untersuchung wurde mit einer in 2018 anstehenden und breit angelegten Begehung der Bezirksgebäude (beheizt und größer 250 m2 Nettogesamt-fläche) zu bauphysikalischen und energetischen Fragestellungen gekoppelt. Untersuchungsinhalt bzgl. Schimmel war die Inaugenscheinnahme möglicher Risikofaktoren (Feuchte, Geruch, behinderter Luftaustausch). Dies beinhaltete auch die Kellerräume. Das Ergebnis für die ca. 300 begangenen bezirklichen Gebäude wurde vom Planungsbüro in mehreren Arbeitspaketen bis Februar 2020 vorgelegt, mehrere Gebäude wurden im Januar 2021 zusätzlich beauftragt und seither nachgearbeitet. Die Anzahl der gefährdeten Gebäude hat sich gegenüber dem Stand 2018 auf ca. 30 erhöht.

Auf der Grundlage dieser Erstbegehung entwickelt die Service Einheit Facility Management gemäß Leitfaden des Umweltbundesamts ein Konzept zur weiteren stufenweisen Vorgehensweise.

Die Kellerräume der Schulgebäude im Bezirk Mitte können nicht pauschal, sondern nur aufgrund der verschiedenen Bausubstanz gebäudespezifisch betrachtet werden. Bestandsgebäude, Neubauten, Modulare Erweiterungsbauten und Modulare Unterrichtsräume stellen jeweils unterschiedliche Anforderungen an Belüftungen.

Nach der Erkennung eines Schimmelbefalls meldet die Schulleitung standardmäßig
den Mangel an das Schul- und Sportamt als Fachvermögensträger des Gebäudes. Anschließend wird die Meldung durch die Service Einheit Facility Management im Rahmen der Bauunterhaltung standardmäßig geprüft und das fachlich korrekte Verfahren zur Mangelbehebung beauftragt.

A)      Rechtsgrundlage

§ 12 i.V.m. §36 BezVG

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 14.09.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek

 
 

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