Drucksache - 3140/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird dazu aufgefordert, mit dem Instrument des geschlechtergerechten Haushalts stärker als bisher die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Das Bezirksamt soll dazu innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten einen auf den Bezirkshaushalt abgestimmten Maßnahmenplan zur Umsetzung eines geschlechtergerechten Haushalts entwickeln, der die Implementierung effektiver Controlling-Instrumente beinhaltet und dabei folgende Schritte vorsieht:
· die Einberufung einer Arbeitsgruppe Gender Budgeting, sowie deren Ausstattung mit den notwendigen Ressourcen; · die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für finanzwirksame und strukturelle Konsequenzen aus den bislang gewonnenen Daten durch die Datenerhebungen des Gender Budgeting; · die verbindliche Ausweitung der Erhebungen von Gender-Informationen auf alle möglichen Titel des Bezirkshaushalts und die für das Gender Budgeting relevanten Bezirksprodukte · die damit verbundene Ausweisung von geschlechtssensitiven Daten unter Angabe des Geschlechterverhältnisses (männlich/weiblich/divers) – absolut und relativ -, der jeweiligen Ressourcenverteilung und des angestrebten angemessenen Geschlechterverhältnisse; dabei sind konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Zielzahlen zu benennen; · die Erweiterung der Personaldarstellung nach Geschlechtern um die Benennung konkreter Maßnahmen zur Schließung von Lohnungleichheiten zwischen den Geschlechtern („Equal Pay“); · die Weiterentwicklung der bestehenden und einzuführenden Verfahren in Bezug auf Menschen, die sich nicht in einem binären Geschlechtersystem verorten. Der BVV ist zum Ablauf der Wahlperiode Bericht zu erstatten.
BegründungZu gerechtem Regierungshandeln gehört eine geschlechtergerechte Haushaltsaufstellung. Konsequent angewendetes Gender Budgeting integriert eine Geschlechterperspektive in alle Entscheidungsprozesse. Unterschiedliche Lebensrealitäten von Frauen und Männern werden deutlich gemacht, die Geschlechterperspektive wird zu einem Entscheidungskriterium für Budget-Entscheidungen. Aufgrund der Senatsbeschlusslage von 2002 und der Parlamentsauflage seit 2004/2005 sind Gender-Informationen systematischer Bestandteil des Berliner Haushaltsplans. Die Bewertung der vorliegenden Daten im Hinblick auf ein fachpolitisch definiertes Ziel für den jeweiligen Bereich soll zur konkreten (Um)Steuerung von Ressourcen führen. Bisher wird das Instrument des Gender Budgeting für den Berliner Haushalt jedoch nur vereinzelt angewendet. Dies gilt sowohl für den Landeshaushalt, als auch für den Haushalt innerhalb der Bezirke. Bei einigen ausgewählten Titeln und Produkten liegen zwar erhobene geschlechtsspezifische Daten vor, oft erfolgt jedoch eine unzureichende Nutzenanalyse. Umsteuerungsbedarfe werden zu selten erkannt und in Zielformulierungen übersetzt. Mit Drucksache Drucksache 18/3505 wurde durch die Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, SPD und Die Linke eine Verbesserung der Voraussetzungen zum Gender Budgeting auf Landesebene gefordert. An dieser soll sich auch der Bezirk Mitte orientieren. Der oben formulierte Text von Antrag und Begründung lehnt sich an die Vorlage auf Abgeordnetenhausebene an.
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