Drucksache - 2731/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2731/V Mitte von Berlin
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Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Corona Schnelltests in Pflegeeinrichtungen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 01.12.2020 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2731/V):
Das BA wird ersucht, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste zu unterstützen, dass mit Corona-Schnelltests bei Bewohner*innen, Personal, Besucher*innen bzw. Angehörigen / Kontaktpersonen eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wird.
Das Bezirksamt hat am 23.03.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Für die Verteilung von Schnelltests hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung eine Hotline eingerichtet und mit der neuen „Verordnung zu Regelungen in Einrichtungen zur Pflege von pflegebedürftigen Menschen während der Covid-19-Pandemie (Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung)“ vom 16. Dezember 2020 einige Möglichkeiten der Testung für Besucher*innen, Bewohner*innen und Personal aufgelistet. Die Verordnung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung finden Sie unter folgendem Link: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/pflege-covid-19-verordnung-1017656.php
Das Gesundheitsamt Mitte steht bei Ausbrüchen in Pflegeheimen im engen Kontakt mit den jeweiligen Heimleitungen und der Heimaufsicht (LAGeSo). Die Situation vor Ort wird evaluiert und weitergehende Maßnahmen umgesetzt. Zu diesen gehören: unverzügliche Überprüfung der positiven Schnelltests; nach Möglichkeit räumliche Trennung der Bewohner*innen; Isolierung von positiv getesteten Personen und Quarantäne für negativ getestete Personen; Begehung und Kontrolle der Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung und Desinfektion; Anlassbezogene Testungen sowohl beim Personal als auch bei allen Bewohner*innen; Angebot der Beratung für das Personal und insbesondere für die Heimleitung; Einleitung regelmäßiger Testungen (3x wöchentlich mit Schnelltests) für das ganze Personal; zudem werden regelmäßige Testtermine sowohl für das Personal, als auch die Bewohner*innen geplant und ein epidemiologisch sinnvoller Zeitplan erstellt.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine Berlin, den 23.03.2021
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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