Drucksache - 2663/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2663/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- zu: Bebauungsplan 1-111 für das Gelände zwischen Scharnhorststraße, dem Grundstück Scharnhorststraße 30, Invalidenfriedhof und dem Grundstück Scharnhorststraße 29: Senat ignoriert Interessen des Bezirkes Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.09.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2663/V): Das Bezirksverordnetenversammlung Mitte unterstützt die bisherigen Planungen des Bezirksamtes, die Grundstücksflächen zwischen Scharnhorststraße 29 und 30 als öffentliche Grünfläche sowie als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft zu entwickeln. Das Bezirksamt wird daher ersucht, sich weiterhin gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die im Aufstellungsbeschluss 1-111 formulierten Ziele bezüglich eines Neubaus für eine Erweiterung des südlich gelegenen Bundesministeriums für Wirtschaft nicht weiterverfolgt werden. Das Bezirksamt hat am 20.04.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Das Bezirksamt hat sich sowohl gegenüber dem Senat von Berlin als auch gegenüber den verschiedenen Stellen des Bundes, insbesondere der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die Grundstücksflächen zwischen Scharnhorststraße 29 und Scharnhorststraße 30, das ehemalige Grabfeld I des Invalidenfriedhofs, im Sinne der o.g. Anregung der Bezirksverordnetenversammlung entwickelt werden. Da es bisher noch keine Beteiligung der Behörden im Bebauungsplanverfahren 1-111 gab, hat sich das Bezirksamt dabei auf die Abstimmungen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans 1-94 (Besucher- und Informationszentrum des Deutschen Bundestags – BIZ) konzentriert. Dabei konnte sich das Bezirksamt auf Unterstützung aus dem Deutschen Bundestag berufen. Schon früh hatte sich herausgestellt, dass die Fläche des ehemaligen Grabfeldes I sehr gut geeignet ist, um dort Maßnahmen zum Ausgleich des mit dem Bau des BIZ verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft, einschließlich des Verlustes von öffentlicher Erholungsfläche, durchzuführen. Die frühzeitige Bereitstellung der Fläche für diesen Zweck hätte dazu beitragen können, das Verfahren zur Aufstellung des Bebungsplans 1-94 zügig zu führen, so Baurecht für den Bau des BIZ zu erlangen. Das lag im Interesse des Bundestags. Dem entgegen stand der massive Widerstand der BImA sowie beteiligter Bundesministerien. Trotzdem ist es gelungen, einen Kompromiss zu erreichen und vertraglich in Form einer Zusatzvereinbarung zum Kaufvertrag, nach dem die BImA die Flächen von Berlin erwirbt, die zum Bau des BIZ notwendig sind, zu sichern. Das konnte sowohl gegenüber der BImA durchgesetzt werden als auch gegenüber den Berliner Stellen, die die Forderung des Bezirkes anfänglich ignorierten. Danach werden zwei Drittel des ehemaligen Grabfeldes I für o.g. Ausgleichs-maßnahmen zur Verfügung gestellt, ein Erwerb der Fläche durch Berlin soll erfolgen, so dass für diese Fläche auch das Ziel, eine öffentliche Grünanlage anzulegen, erreicht wird. Auf dem anderen Drittel der Fläche soll ein Bürogebäude für die Deckung des Raumbedarfs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie errichtet werden. Die zu bebauende Fläche ist der südliche Grundstücksteil. Eine Schließung des Blockrandes zwischen Scharnhorststraße 29 und Scharnhorststraße 30 ist damit ausgeschlossen. Der nördliche Grundstücksteil wird direkt mit der bestehenden öffentlichen Grünfläche Invalidenfriedhof verbunden sein, so sinnvoll in das Freiraumsystem des Bezirks integriert werden. Mit der o.g. Zusatzvereinbarung ist weiterhin erreicht worden, dass auf einer weiteren Fläche im Bezirk Ausgleichsmaßnahmen für das BIZ durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um die Fläche Müllerstraße 75. Auch für diese Fläche soll nach Ansicht des Bezirkes eine öffentliche Nutzung angestrebt werden. Mit der Zusatzvereinbarung ist die Voraussetzung geschaffen worden, um das Bebauungs-planverfahren 1-94 weiterzuführen. In diesem Verfahren, einschließlich städtebaulichem Vertrag, werden auch die Regelungen der Zusatzvereinbarung zu konkretisieren sein.
A) Rechtsgrundlage
§ 13. i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 20.04.2021 |
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