Drucksache - 2617/V  

 
 
Betreff: Bürger*innen vor Gesundheitsgefahren schützen - Legionellenbelastung in der Wilhelmstraße 84, 85, 86, 87 / Hannah-Ahrendt-Str- 1 - 3 ernst nehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Lötzer und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
40., öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. DA DIE LINKE vom 18.08.2020
2. Beschluss vom 20.08.2020
3. VzK SB vom 22.05.2024

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 21.05.2024

Jugend, Familie und Gesundheit Tel.: 23700

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2617/V

Mitte von Berlin


V

  1. Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Bürger*innen vor Gesundheitsgefahren schützen - Legionellenbelastung in der Wilhelmstraße 84, 85, 86, 87 / Hannah-Ahrendt-Str- 1 - 3 ernst nehmen.

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.08.2020 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2617/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in der Wilhelmstraße 84, 85, 86, 87 / Hannah-Ahrendt-Str- 1 3 zu kontrollieren, ob und welche Maßnahmen der Hauseigentümer durchführt, um die Legionellengefahr zu beseitigen. Sollte der Hauseigentümer keine Maßnahmen ergreifen, soll das Gesundheitsamt diese anordnen und bei Nichtbefolgen der Anordnung mit Hilfe einer Ersatzvornahme die Maßnahmen selbst vornehmen.

 

Das Bezirksamt hat am 21.05.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Folgende Tätigkeiten sind zum aktuellen Stand erfolgt:

-          Wartung der Trinkwasserspeicher

-          Austausch von Anlagenteilen der Trinkwasseraufbereitung

-          Austausch von Zirkulationsleitungen in umfangreichem Maßstab

-          Austausch von zahlreichen Armaturen in den Mieterwohnungen.

Mieter, die die Wohnung nur zeitweise nutzen und somit einen bestimmungsgemäßen Gebrauch der Trinkwasserleitungen nicht gewährleisten wurden versucht zu identifizieren, um eine regelmäßige Spülung der stagnierenden Seitenstränge zu gewährleisten.

Da die Hausverwaltung sich der Sanierung nicht verwehrt, ist es aus ordnungsbehördlicher Sicht schwierig, Sanktionen in der laufenden Sanierung gegenüber der Hausverwaltung zu veranlassen.

Das Gesundheitsamt bewertet die Legionellenbefunde und fordert die Hausverwaltungen auf, Sachverständige mit dem Erstellen einer Gefährdungsanalyse zu beauftragen. Hygienekontrolleur*innen und Gesundheitsaufseher*innen sind keine Trinkwassersachverständigen. Daher ist eine Ersatzvornahme mit dem vorhandenen Personal nicht möglich.

Bei der Prüfung einer Ersatzvornahme wäre zu bedenken, dass das Gesundheitsamt zwar einen Auftrag an eine Firma erteilen könnte, das Amt jedoch nicht in der Lage wäre, der beauftragten Firma Zugang zu allen Räumen zu gewähren. Auch wären für die beauftragten Arbeiten Kenntnisse über die Gebäude und Hausinstallationen notwendig, die dem Gesundheitsamt nicht vorliegen.

Das Gesundheitsamt hat die Hausverwaltung aufgefordert, die Mieter*innen der betroffenen Häuser regelmäßig zu informieren.

 

A)    Rechtsgrundlage:

BezVG §36

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Bei der

BA-Vorlage handelt es sich um eine Vorlage rein berichtenden Charakters.

Berlin, den 21.05.2024

Bezirksstadtrat Keller Bezirksbürgermeisterin Remlinger

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