Drucksache - 2598/V
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Jugend, Familie und Bürgerdienste Tel.: 23700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2598/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über „Lange Nacht der Bürgerämter“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.11.2020 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2598/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, dem pandemiebedingten Terminbedarf bei den Bürgerämtern zusätzlich durch kreative temporäre Maßnahmen gerecht zu werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwiefern in Zusammenarbeit mit den anderen Bezirken und unter Zuhilfenahme der dort vorhandenen mobilen Bürgeramtskoffer, in den öffentlichen Einrichtungen im Bezirk Mitte (z.B. Universtäten ect.) Aktionen zur Freischaltung der eID des Personalausweises durchgeführt können, damit die Bürger*innen vorhandene Onlindedienstleistungen bequem von zu Hause beantragen können und die Bürgeramtsstandorte in Pandemiezeiten terminlich entlastet werden.
Das Bezirksamt hat am 16.02.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung nachfolgenden Bericht als Schlussbericht zur Kenntnis zu geben.
Im Juni 2020 haben die Bürgerämter in Berlin den Regelbetrieb nach dem ersten Lockdown in der Berliner Verwaltung wiederaufgenommen. Das Bürgeramt des Bezirksamtes Mitte von Berlin hat seine Standorte ab dem 15.06.2020 mit dem zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten zur Terminbuchung wieder freigegeben. Da die Bürgerämter in Berlin in dem zuvor 3 Monate anhaltenden Lockdown nur einen Notbetrieb anbieten konnten, hat sich während dieser Zeit ein enormer Terminbuchungsbedarf bei den Bürger*innen dieser Stadt angestaut. Mit Unterstützung der Monitoringstelle bei der Senatsverwaltung für Inneres haben die Bezirke für ihre Bürgeramtsstandorte in gesamtstädtischer Verantwortung Maßnahmen ergriffen, um neben dem aktuellen Bedarf auch diesen Terminstau abzubauen.
Hierzu gehören insbesondere: - die Erweiterung der wöchentlichen Öffnungszeiten zur Steigerung des Terminangebots seit dem 01.08.2020. Hierzu hat sich das Bürgeramt des Bezirksamtes Mitte entschieden, die bis dahin geltende Öffnungsdauer von 35 Stunden pro Woche auf 38 Stunden pro Woche für alle Standorte befristet bis 31.03.2021 auszuweiten. Damit bietet der Bezirk Mitte in seinen Bürgerämtern derzeit die längsten Öffnungszeiten in Berlin an; - die Einrichtung der Möglichkeit der schriftlichen An- und Ummeldung zur Entlastung der Terminsituation in den Bürgerämtern seit dem 01.10.2020 bis 31.12.2020. - die Einrichtung von zusätzlichen Terminen ausschließlich für die Kerndienstleistungen der Bürgerämter (Meldeangelegenheiten, Pass- und Ausweisangelegenheiten) seit dem 01.09.2020 und - die Erweiterung des Vorbuchungszeitraums von 14 auf 28 Tage ebenfalls seit dem 01.09.2020.
Diese Maßnahmen wirkten sich bis zu den erneuten pandemiebedingten Einschränkungen des Bürgeramtsbetriebs am 17.12.2020 insoweit positiv aus, als dass die ersten freien Termine in den Bürgerämtern des Bezirksamtes Mitte nach 2 – 3 Wochen gebucht werden konnten. Vor dem ersten Lockdown im März 2020 betrug der Zeitraum in beinahe allen Berliner Bürgerämtern 6 Wochen.
Der Einsatz eines mobilen Bürgeramtes mit Hilfe eines Bürgeramtskoffers kommt hingegen im Bezirk Mitte nicht in Betracht. Das Bürgeramt des Bezirksamtes Mitte von Berlin hatte den Einsatz eines solchen Koffers bereits in der Zeit von Oktober 2009 bis September 2010 in Betrieb. Während dieser Zeit wurde wöchentlich ein mobiles Bürgeramt in der Bibliothek am Luisenbad eingerichtet. Nach intensiver Evaluation wurde seinerzeit die Feststellung getroffen, dieses Projekt aus wirtschaftlichen Gründen wiedereinzustellen. Für die Anfahrt und Rückfahrt, für den Transport und für den Aufbau/Einrichtung des mobilen Standortes benötigte das hierfür eingesetzte Personal wertvolle Stunden, in denen sie keine Terminkund*innen bedienen konnten. Des Weiteren war die Frequentierung dieser zusätzlichen Einrichtung durch die Bürger*innen trotz intensiver Bewerbung recht überschaubar. Hinzu kommt die aus Sicherheitsgründen dringende Notwendigkeit einer technischen Anbindung des mobilen Zahlungssystems an das interne bezirkliche Datennetz, was in Standorten außerhalb von Dienstgebäuden des Bezirksamtes nicht gewährleistet wäre (z. B. Universitätsgebäude).
Da sich die Ämter für Bürgerdienste der Berliner Bezirke im Rahmen der in 2019 mit der Senatsverwaltung für Inneres beschlossenen Verwaltungsvereinbarung (VV Monitoring) verpflichtet haben, alle zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten für die Buchung von Terminen bzw. für die entsprechend anfallenden Back-Officeaufgaben einzusetzen, muss auf einen Einsatz von Personal an mobilen Standorten im Bezirk Mitte vorerst verzichtet werden.
Unter den genannten Aspekten erscheint trotz sich nunmehr wiederholender pandemiebedingter Einschränkungen im Bürgeramtsbetrieb eine dringende Notwendigkeit für die nachträgliche Nutzbarmachung von Onlinefunktionalitäten von Personalausweisen nicht erkennbar. Bei Abholung bereits fertiggestellter Ausweise ist die Nutzbarmachung der Onlinefunktionalitäten durch Festlegung und Eingabe eines persönlichen PIN seit Anfang 2021 gebührenfrei möglich. Mit Öffnung der Informationstresen in den Bürgerämtern kann die Nutzbarmachung von Onlinefunktionalitäten von Personalausweisen durch Eingabe der persönlichen PIN ohne Termin erfolgen.
A) Rechtsgrundlage § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 16.02.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Reiser |
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